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Das Wichtigste zur Körperschaftsteuererklärung

Eine Körperschaftsteuererklärung kann zu einer aufwendigen Angelegenheit werden. Wir gehen auf die wichtigsten Fragen dazu ein und erklären, warum die Unterstützung von einem Steuerberater sinnvoll ist.

Die Körperschaftssteuererklärung ist verpflichtend. Körperschaften sind juristische Personen, die als mitgliedschaftlich verfasste Organisationen unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder Bestand haben. Es existieren zahlreiche Unterkategorien bei den Körperschaften, eine wichtige Unterscheidung erfolgt in Körperschaften des privaten Rechts, wie z. B. GmbHs und Vereine, und öffentlich-rechtliche Körperschaften wie den Staat, Ärztekammern und Universitäten. Auf das zu versteuernde Einkommen dieser Organisationen erhebt der Gesetzgeber eine Körperschaftsteuer. Als Grundlage für die Höhe dieser Abgabe dient die Körperschaftsteuererklärung. Die Formulare müssen jährlich zu gesetzlich festgesetzten Fristen beim Finanzamt abgegeben werden.

Viele Körperschaften entscheiden sich dabei für die Unterstützung eines Steuerberaters, sei es, um die Körperschaftsteuererklärung erstellen oder diese prüfen zu lassen. Ein weiterer Vorteil, den Steuerberater bieten, ist die Verlängerung der Abgabefrist. So haben Körperschaften bei Bedarf mehr Zeit, um z. B. die nötigen Daten zusammenzutragen bzw. fehlende Unterlagen zu besorgen.

Was ist eine Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen. Sie zählt zu den sogenannten direkten Gemeinschaftssteuern, deren Höhe anhand des steuerpflichtigen Einkommens einer Körperschaft bemessen wird. Bei der Bemessung werden zudem verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt. Grundsätzlich ist diese Steuer von jeder Körperschaft zu entrichten, und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder an die Anteilseigner ausgeschüttet wird.

Man unterscheidet jedoch eine beschränkte und unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht: Normalerweise sind Körperschaften in der Bundesrepublik unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Wenn sich aber entweder die Geschäftsleitung oder der Sitz eines Unternehmens nicht im Inland befindet, gilt die beschränkte Steuerpflicht. Dabei muss das eventuell gültige Doppelbesteuerungsabkommen beachtet werden, welches eine doppelte Besteuerung von Unternehmen verhindern soll, die in mehreren Staaten steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Wer ist zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet?

Generell ist jede unbeschränkt sowie beschränkt körperschaftsteuerpflichtige juristische Person in Deutschland zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet, da diese auch die Zahlung der Körperschaftsteuer leisten muss. Auch neu gegründete Kapitalgesellschaften sind schon mit der Gründung der Vorgesellschaft körperschaftsteuerpflichtig und müssen sofort diese Steuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt einreichen. Darüber hinaus ist die Körperschaftsteuererklärung für Vereine, Stiftungen und Verbände ebenfalls Pflicht.

Gewisse juristische Personen sind jedoch von der Zahlung dieser Steuer befreit und müssen folglich auch keine entsprechende Steuererklärung abgeben. Das gilt für:

  • gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen
  • politische Parteien
  • Organisationen des Bundes

Die Höhe der Körperschaftsteuer

In Deutschland wird seit 2008 eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Körperschaftsteuersatzes fällig, sodass die zu zahlende Steuer einheitlich 15,825 % des steuerpflichtigen Einkommens ausmacht.

Diese Abgabefristen gilt es zu beachten

Für das Einreichen einer Körperschaftsteuererklärung gelten dieselben Abgabefristen, wie für andere Steuererklärungen auch. Seit dem 2016 verabschiedeten Steuermodernisierungsgesetz müssen die Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingetroffen sein. Wer die Erstellung einer Steuerkanzlei überträgt, genießt eine automatische Fristverlängerung – in diesem Fall müssen der jeweiligen Finanzbehörde alle Dokumente bis zum 28. Februar des nächsten Jahres vorliegen.

Körperschaftsteuererklärung selbst ausfüllen

Die Körperschaftssteuererklärung umfasst mehrere Seiten. Bei einer Körperschaftsteuererklärung handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument (KSt 1 A - C) – die nötigen Formulare können oft einfach auf der Internetpräsenz des zuständigen Finanzamtes kostenfrei heruntergeladen werden. Die eigentliche Steuererklärung wird dann häufig um eine oder mehrere Anlagen ergänzt. Je nach Fall muss hier z. B. die Erklärung zur gesonderten Feststellung (KSt 1 F) oder die zu den nicht abziehbaren Aufwendungen (Anlage A) ausgefüllt werden. Welche Unterlagen genau benötigt werden, muss im Zweifelsfall beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

Neben der eigentlichen Steuererklärung samt Anlagen muss eine Steuer- bzw. Handelsbilanz inkl. der Überleitungsrechnung eingereicht werden. Auch eine Gewinn- und Verlustrechnung kann erforderlich sein. Nachdem alle Unterlagen online an die Finanzbehörde übermittelt wurden, werden die Angaben geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt.

Kosten für eine Körperschaftsteuererklärung
beim Steuerberater

Viele Körperschaften entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Der Experte kann nicht nur die Körperschaftsteuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen, sondern das Ergebnis fachmännisch überprüfen und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Steueroptimierung aufzeigen. Die Suche nach einem geeigneten Steuerberater ist jedoch nicht leicht, denn nicht immer ist das preiswerteste Angebot auch das beste: Es kommt schließlich nicht nur auf das Honorar für den Steuerberater an, sondern auch auf die Qualität der erbrachten Leistung. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist also entscheidend.

Zwar sind die Kosten für Steuerberater einheitlich in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Preise in jeder Kanzlei gleich sind – für eine Steuererklärung berechnet sich das Honorar mit einer Rahmengebühr. Dabei wird dem Gegenstandswert der Körperschaftsteuererklärung eine volle Gebühr zugeordnet, von welcher Steuerberater einen gewissen Prozentrahmen verlangen dürfen.

Beispiel
Dem Gegenstandswert von 110.000 € entspricht eine volle Gebühr von 1.422 €; hiervon werden zwischen 20 % (284,4 €) und 80 % (1.137,6 €) fällig. Ob der Steuerberater sich eher an die untere oder an die obere Grenze halten wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist immer individuell. Bereits ein höherer Aufwand für den Fachmann ist ausreichend, um einen höheren Preis zu rechtfertigen. Deshalb sollte man alle erforderlichen Unterlagen im Vorfeld besorgen und gut sortiert der Kanzlei übergeben.

Wenn eine Steuerkanzlei mehr als 80 % der vollen Gebühr verlangt, sollte man aber eine einleuchtende Erklärung dafür einfordern. Auch Steuerpflichtige, die unsicher hinsichtlich der auf der Rechnung ausgewiesenen Steuerberatergebühr sind, sollten die Beträge bei der Steuerberaterkammer prüfen lassen.

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