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Handwerkerrechnung absetzen – das muss man bei der Steuererklärung unbedingt beachten

Wer Handwerker beauftragt, sollte sich zeitnah die Frage stellen, ob er die Handwerkerrechnung absetzen kann. Worauf es dabei ankommt und was es zu beachten gilt, haben wir hier zusammengestellt.

Kann man eine Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen? Hierbei gibt es einiges zu beachten. Das Bad muss erneuert, das Dach saniert und die Wände mal wieder neu gestrichen werden – wer eine Immobilie besitzt und diese auch selbst bewohnt, der kennt diese Probleme sehr gut. Renovierungen und Instandhaltungen kosten eine Menge Geld, und da der Staat Schwarzarbeit eindämmen möchte, kommt er dem Steuerzahler entgegen, der Handwerkerleistungen ganz legal in Anspruch nimmt. Denn unter bestimmten Umständen lässt sich zumindest ein Teil der Handwerkerrechnung absetzen. Doch was muss man genau tun, damit die Kosten in der Steuererklärung anerkannt werden?

Welche Handwerkerrechnung man absetzen kann

Eine wichtige Grundbedingung für das Absetzen von Handwerkerkosten ist, dass diese durch Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten entstanden sind. Für Neubauten hingegen können in der Steuererklärung keine Handwerkerrechnungen berücksichtigt werden. Es muss also genau darauf geachtet werden, dass die jeweilige Rechnung die richtige Leistungsbeschreibung enthält, sodass diese durch das Finanzamt auch anerkannt wird.

Die folgend genannten Handwerkerleistungen können innerhalb der Steuererklärung geltend gemacht werden – vorausgesetzt, es liegt eine Rechnung darüber vor:

Lohn- und Materialkosten getrennt aufführen

Bei den Kosten, die durch Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten angefallen sind, kann nicht die komplette Handwerkerrechung abgesetzt werden, denn das Steuerrecht sieht vor, dass lediglich die folgenden Kosten geltend gemacht werden dürfen:

  • Lohn- und Arbeitskosten
  • Maschinenkosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Verbrauchsmaterial

Bei der Rechnung der Handwerker über Materialkosten hingegen gibt es keine Steuervorteile. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Handwerker die Lohn- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung ausweist. Denn nur dann wird die Höhe der Posten ersichtlich. Am besten sprechen Auftraggeber bereits im Vorfeld mit dem Handwerker über diese Thematik. Dann kann er diese Dinge sofort berücksichtigen und es gibt später bei der Rechnung keine Probleme. Das erleichtert dem Auftraggeber auch das Anliegen, an Steuerermäßigungen zu gelangen.

Kosten für Schornsteinfeger steuerlich absetzen

Zusätzlich zu den oben genannten Kostenpunkten darf die jeweils entfallende Mehrwertsteuer zu den absetzbaren Handwerkerkosten hinzugerechnet werden. Von diesen Kosten können 20 % in der Steuererklärung abgesetzt werden, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr. Damit Immobilienbesitzer ihre Handwerkerrechnung erfolgreich absetzen können, ist es unbedingt notwendig, dass diese entsprechend der oben aufgeführten Kosten ausgestellt wird.

Wichtig:
Nur wenn die Arbeitskosten explizit auf einer Rechnung ausgewiesen werden, erkennt das Finanzamt diese in einer Steuererklärung auch an.

Teppichverlegung oder Streicharbeiten: Auch Mieter können die Handwerkerrechnung absetzen. Es kommt einem vielleicht nicht sofort in den Sinn, wenn es um die Leistungen von Handwerkern und die Frage geht, ob und inwieweit die Handwerkerrechnung absetzbar ist – doch auch die Gebühren für den Schornsteinfeger können in Gänze geltend gemacht werden. Anfang 2014 hatte das Bundesfinanzministerium entschieden, dass zwar Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten angegeben werden können, Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschau hingegen nicht. Doch 2015 hat es sich das Ministerium anders überlegt. Inzwischen können wieder die kompletten Schornsteinfeger-Kosten abgesetzt werden. Diese neue Regelung gilt rückwirkend auch für alle Steuererklärungen, die noch nicht gemacht wurden.

Vorteile für Mieter: Das müssen sie beachten

Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen, auch wenn sie lediglich kleinere Schönheitsreparaturen selbst in Auftrag gegeben haben und für diese aufkommen. Wenn sie also beispielsweise einen neuen Teppich verlegen oder den Wohnraum frisch streichen lassen, den Auftrag dafür selbst gegeben und die Rechnung aus eigener Tasche bezahlt haben, dann gelten in Hinblick auf die Absetzbarkeit für sie die gleichen Regelungen wie für Eigentümer. Es gibt lediglich ein paar Bedingungen:

  • Die handwerklichen Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung oder auf dem dazugehörenden Grundstück erfolgen und
  • sie müssen dem Erhalt oder der Renovierung der Wohnung dienen.

Wenn damit etwas neues geschafft wird, kann die Rechnung hingegen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es ist zudem zu empfehlen, die Handwerkerrechung per Überweisung zu begleichen.

Wichtig:
Prinzipiell ist in Hinblick auf die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen entscheidend, wer die Leistungen gezahlt hat.

Der Mieter hat dabei auch noch eine weitere Möglichkeit, selbst wenn der Vermieter den Handwerker beauftragt hat, um in der Mietwohnung etwas zu reparieren oder zu sanieren: Die Steuerbegünstigung kann vom Mieter nämlich auch in Anspruch genommen werden, wenn er die betreffenden Leistungen über die Nebenkosten mitgetragen hat. Wichtig ist hierbei, dass dieser Anteil aus der Jahresabrechnung hervorgeht. Eine andere Möglichkeit ist hierbei auch, dass der Vermieter ihm bescheinigt, welchen Anteil er getragen hat.

Vermieter profitieren in vollem Umfang

Anders verhält es sich allerdings bei Vermietern, denn diese können Handwerkerrechnungen unbegrenzt absetzen. Sie müssen sich dabei weder an die Höchstgrenze von 1.200 € noch an die Beschränkung auf die Arbeitskosten halten, sondern können Handwerkerkosten komplett steuerlich geltend machen. Für Vermieter ist es außerdem unerheblich, ob die Kosten für Handwerker durch Renovierungs- oder Neubaumaßnahmen, wie etwa Anbauten etc., entstanden sind.

Bei möglichen Unsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung von Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung, kann sich eine Beratung in einer Steuerkanzlei lohnen. Ein Steuerberater kennt nicht nur die Steuergesetze, sondern ist auch mit den jeweils aktuellsten Gesetzesänderungen und Erlassen vertraut. Im Bereich der Handwerkerleistungen und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen hat es in den letzten Jahren immer wieder Änderungen gegeben, weshalb eine fachliche Beratung oft sinnvoll ist, um keine Möglichkeiten zu verpassen, Handwerkerrechnungen oder ähnliche Kosten abzusetzen.

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