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So unterstützt der Steuerberater bei der Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Herzstück des externen Rechnungswesen eines Unternehmens, weshalb sie mit größter Sorgfalt und der nötigen Fachkenntnis erledigt werden sollte. Wer als Unternehmer selbst nicht über genügend Know-how oder auch einfach die entsprechende Zeit verfügt, kann einen Steuerberater mit dieser Aufgabe betrauen.

Es ist sinnvoll, die Finanzbuchhaltung einem Experten zu übertragen. Die Führung eines Unternehmens erfordert ein gewisses Maß an kaufmännischen sowie buchhalterischen Kenntnissen. Denn Selbstständige müssen nicht nur alle auf ihr Unternehmen bezogenen Ausgaben und Einnahmen festhalten, sondern auch mit dem Geld planen können. Deshalb ist die Finanzbuchhaltung ein ganz wichtiges Element des betrieblichen Rechnungswesens, welches an keinem Unternehmer vorbeigeht. Nun besitzt aber nicht jeder Firmeninhaber Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen Sachverhalten. Aus diesem Grund überlassen viele ihre Finanzbuchhaltung einer kompetenten Fachkraft oder geben sie direkt an einen erfahrenen Steuerberater, welcher hinterher u. a. auch die jährlichen Steuererklärungen erledigt.

Die Finanzbuchhaltung liefert u. a. die für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Zahlen, aus denen schließlich der Gesamterfolg sowie die finanzielle Situation des Unternehmens ersichtlich werden. Zu diesem Teil des Rechnungswesens gehören alle unternehmensbezogenen Vorgänge, z. B. zwischen Kunden, Lieferanten und Gläubigern, die Einfluss auf das Firmenvermögen haben. In der Finanzbuchhaltung wird daher die sogenannte externe Rechnungslegung erledigt.

Steuerberater sind Experten für alle bilanziellen Aspekte betriebswirtschaftlicher Unternehmensführung. Sie können mit wesentlichen Aufgaben der Finanzbuchhaltung beauftragt werden, die dabei gewonnenen Daten und Erkenntnisse fließen dann unmittelbar in die Gestaltung von Bilanzen und Steuererklärungen mit ein.

Wie geht man bei der Finanzbuchhaltung vor?

Das wichtigste Element in der Finanzbuchhaltung sind Konten – und zwar ist es so, dass alle betrieblichen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, auf ein entsprechendes Konto gebucht werden. So lassen sich diese, in aller Regel mit einem speziellen Buchführungsprogramm, direkt dokumentieren. Diese Konten gliedern sich zunächst in Aktiva und Passiva sowie in Aufwands- und Ertragskonten und sind Teil der Bilanz sowie der GuV-Rechnung. Doch so einfach ist das Ganze nicht, denn zunächst muss man wissen, welche Werte auf welchem Konto und wie verbucht werden dürfen.

Generell ist es so, dass z. B. auf Aktivkonten u. a. Anlage- und Umlaufvermögen gebucht wird, während auf Passivkonten Eigenkapital, Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten dokumentiert werden. Außerdem ist es so, dass jedes Konto eine Soll- und eine Haben-Seite hat. Wann und was bucht man also auf welcher Seite? Das Rechnungswesen hat so seine Tücken und gerade die doppelte Buchführung erfordert eine ausgebildete und idealerweise erfahrene Fachkraft, damit das Eigenkapital und der Gewinn am Ende stimmen.

Die Finanzbuchhaltung ist beim Steuerberater
in guten Händen

Die Finanzbuchhaltung kann auch der Steuerberater erledigen. In Abhängigkeit von ihrer Rechtsform sind Unternehmen per Gesetz zur regelmäßigen Erstellung von Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet. Finanzbuchhaltung bedeutet jedoch mehr als die Erfüllung dieser Pflichten, denn sie dient zudem immer auch als wichtiges Element operativer Unternehmensführung: Die Auswertung der exakten Dokumentation von Geschäftsvorgängen bildet eine aussagefähige Basis für unternehmerische Entscheidungen.

Weitere wesentliche Aspekte der Finanzbuchhaltung und somit der operativen Unternehmenssteuerung können die Debitoren- und die Kreditorenbuchhaltung sein. Denn alle laufenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden bereits in der Buchhaltung erfasst, doch gibt es regelmäßig größere Buchungsmengen, muss eine separate Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung geführt werden. Viele Steuerberater übernehmen diese Aufgabe inklusive der Erstellung von Mahnvorschlagslisten und der Vorbereitung des Zahlungsverkehrs.

Da gute Steuerberater stets auf dem neuesten Stand sind, was Steuer- und Abgabenrecht anbelangt, können sie kostenoptimierte Bilanzen gewährleisten. Die Steuer- und Bilanzexperten sind hinsichtlich der Finanzbuchhaltung außerdem auch beratend tätig, u. a. im Hinblick auf die Auswahl einer Buchhaltungssoftware für Bereiche wie Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Lagerbuchhaltung oder Fakturierung.

Finanzbuchhaltung vom Steuerberater erledigen lassen: Vollständig oder teilweise?

Ohne Zweifel kann es aus praktischen und ebenso aus finanziellen Gründen sehr vorteilhaft sein, die Finanzbuchhaltung dem Steuerberater zu übertragen. Einige Arbeitsschritte können aber weiterhin intern erledigt werden, was im Einzelfall kostengünstiger sein kann, als die Finanzbuchhaltung vollständig vom Steuerberater machen zu lassen. So kann zum Beispiel die wesentlich einfachere GuV-Rechnung auch vom Unternehmer selbst erstellt werden, während eine Bilanz, sofern diese notwendig ist, besser eine Fachkraft übernehmen sollte. Wer hingegen mit Zahlen eher schlecht als recht umgehen kann, sollte die Finanzbuchhaltung idealerweise von Anfang an dem Steuerberater überlassen.

Bei der Finanzbuchhaltung gibt es viele Details zu beachten. Klarheit über die Kosten der externen Finanzbuchhaltung beim Steuerberater gewinnt man nur durch einen direkten Kontakt zu einem Steuerexperten. In einem Erstgespräch sollte das Thema Kosten angesprochen werden und ist absolut kein Tabuthema. Die Kosten des Beraters sollten transparent sein; außerdem kann sich ein Vergleich mehrerer Kanzleien im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis lohnen. Wer schon vor dem Erstgespräch einen Richtwert haben möchte, kann einen Blick in die online für jeden frei einsehbare Steuerberatervergütungsverordnung werfen.

Interessant sind dort im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung der fünfte Abschnitt ab dem
Paragraf 32. Die Kosten können dann z. B. zwischen 1/10 und 12/10 der vollen Gebühr betragen; für die Ermittlung der vollen Gebühr ist die Tabelle C (Anlage 3) relevant. Die Gebührenverordnung für Steuerberater sollte lediglich als Richtlinie sowie Kostengrenze dienen, um ungefähre Kosten abschätzen zu können. Die tatsächlichen Kosten für die Dienstleistung sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Aufwand des Beraters oder der Komplexität des Falls.

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