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So kann man die Einkommensteuer berechnen

Auf Einnahmen wie Lohnzahlungen müssen Arbeitnehmer Einkommensteuer an den Fiskus zahlen. Die Bemessung dieses Steuersatzes ist sehr kompliziert und von vielen Faktoren abhängig. Wer einfach und schnell seine Einkommensteuer berechnen möchte, kann das mithilfe eines Online-Rechners tun.

Die Höhe der Einkommensteuer lässt sich leicht online berechnen. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen einer natürlichen Person zu zahlen ist. Als Gemeinschaftssteuer wird diese Steuerart deshalb bezeichnet, weil die Einkommensteuer, genau wie z. B. die Umsatzsteuer und die Kapitalertragsteuer, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird.

Die tarifliche Einkommensteuer abzüglich der Steuerermäßigungen wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Dieses wiederum berechnet sich anhand der Summe aller Einkünfte, wobei hier wiederum z. B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, sodass am Ende nur das zu versteuernde Einkommen mit der Einkommenssteuer belegt wird.

Das Wichtigste zur Einkommensteuer

Der Veranlagungszeitraum beträgt bei der Einkommensteuer immer ein Kalenderjahr. Gesetzlich sind aber Vorauszahlungen vorgeschrieben, die beispielsweise auch von Freiberuflern geleistet werden müssen. In diesem Fall spricht man von der Einkommensteuervorauszahlung, die das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid festsetzt. Für angestellte Arbeitnehmer findet diese Vorauszahlung in Form des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber statt. Durch das Einreichen einer Steuererklärung kann es dann zu einer Steuerrückzahlung oder aber einer Steuernachzahlung kommen.

Wichtig:
Allerdings sollte man hier beachten, dass man als Steuerzahler in einigen Fällen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, beispielsweise wenn man aus verschiedenen Anstellungsverhältnissen Löhne bezieht oder staatliche Leistungen bezogen hat.

Wie viel Einkommensteuer muss ich bezahlen?

Jeder Arbeitnehmer möchte natürlich wissen, was ihm am Ende des Monats vom Arbeitslohn netto übrig bleibt und welche Anteile des Bruttolohns auf die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Auch andere Abzüge müssen bei der Berechnung des Nettolohns beachtet werden, dazu zählen
z. B. der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich vor allem nach der Steuerklasse, die einem Arbeitnehmer zugeordnet wird, doch auch das jeweilige Bundesland hat Einfluss darauf sowie die Konfession bezüglich der Erhebung der Kirchensteuer. Etwaige Freibeträge vermindern das zu versteuernde Einkommen, das können zum Beispiel folgende sein:

  • Freibetrag für Land- und Forstwirte
  • Kinderfreibetrag
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag
  • Behindertenpauschbetrag
  • Versorgungsfreibetrag

Steuerrechner sind ein praktisches Hilfsmittel für Arbeitnehmer, die ihre Einkommensteuer selbst berechnen wollen. Wichtig ist es, stets einen aktuellen Online-Rechner zu benutzen, der die rechtlichen Veränderungen und Höhe der Freibeträge für das betreffende Steuerjahr berücksichtigt. Wer die genaue Höhe der zu leistenden Einkommensteuer online ausrechnen will, kann dies bequem mit nur wenigen Klicks mit einem Steuerrechner tun und sich so leicht einen ersten Überblick beim Thema Einkommensteuer verschaffen:

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Einkommensteuer berechnen leicht gemacht Ein Steuerberater kennt alle steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und übernimmt für seine Mandanten die Erstellung der Steuererklärung. Dazu gehört auch die Erfassung von Werbungskosten und Sonderausgaben, die von der berechneten Einkommensteuer abgezogen werden können. Auch wer seine Lohnsteuerbescheinigung nicht griffbereit hat, kann mithilfe des Rechners leicht selbst seine zu zahlende Einkommensteuer ausrechnen. So kann zunächst die Höhe der gezahlten Steuern erfasst und abgewägt werden, ob es sinnvoll ist, eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben.

Die Berechnung der Einkommensteuer und der davon abzugsfähigen Kosten wird umso komplizierter, wenn Arbeitnehmer beispielsweise neben einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung noch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Auch Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen sowie aus dem Ausland können die steuerliche Situation verkomplizieren. Insbesondere bei der Veranlagung von Ehepartnern gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, wie die Wahl der Steuerklassen. Ein versierter Steuerberater kann hier unterstützend zur Seite stehen und wertvolle Tipps geben, wie die Steuerlast möglichst gering gehalten werden kann.

Ein besonderes Augenmerk sollten außerdem Pensionäre und Rentner auf ihre Steuererklärung legen. Denn obwohl diese kein Gehalt zu versteuern haben, gibt es trotzdem Fälle, in denen eine Steuererklärung verpflichtend sein kann. Jedoch sollten Rentner nicht den obigen Rechner nutzen, da dieser sich ausschließlich für die Berechnung der Einkommensteuer eignet. Gleiches gilt für Selbstständige und Freiberufler, denn auch für sie gelten andere steuerrechtliche Bedingungen. Wer hier Unterstützung sucht, findet in einer Steuerkanzlei den richtigen Ansprechpartner, der alle steuerlichen Fragen beantworten kann.

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