Gute Steuerberater für Ihre Finanzen

Erfahrene Kanzleien in Ihrer Region

Diskretion & Spezialisierung

Von Mandaten empfohlene Experten

Umsatzsteuererklärung:
Besser dem Steuerberater überlassen?

Welche Fristen gelten bei einer Umsatzsteuererklärung und wie profitieren Selbstständige und Unternehmer von der Hilfe eines Steuerberaters?

In Deutschland ist grundsätzlich jeder Unternehmer zur jährlichen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, und zwar ganz unabhängig davon, ob im Laufe des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben wurden oder nicht. Das bedeutet, dass auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen und beim Fiskus einreichen müssen.

Die Umsatzsteuererklärung bedarf größter Sorgfalt und ausreichender Sachkenntnis. Diese Steuererklärung zählt zu den komplizierten Fällen und erfordert ein gutes Zahlenverständnis: Um alle Werte korrekt zu berechnen, muss kontinuierlich und penibel Buch geführt werden, denn für die Berechnung müssen alle eingenommenen sowie ausgegebenen Posten angegeben werden. Die Steuerschuld bzw. die Steuerrückzahlung, die unter Umständen das Finanzamt zu leisten hätte, ergibt sich dann aus der Differenz der beiden Werte.

Da die Erstellung einer Umsatzsteuererklärung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und auch die Rechenarbeit nicht jedem Unternehmer Spaß bereitet, greifen viele auf eine buchhalterische Fachkraft oder eine versierte Steuerkanzlei zurück, denn auch schon kleine Formfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung können sich negativ auf die Steuerlast auswirken. Doch gerade ein Steuerberater bietet zudem weitere Vorteile für Unternehmer, denn er erledigt nicht nur die buchhalterischen Aufgaben, sondern steht auch bei Fragen zur Steueroptimierung, Unternehmensstruktur und anderen Themen mit Rat und Tat zur Seite.

Welche Fristen müssen bei der Umsatzsteuererklärung beachtet werden?

Bei der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung muss zunächst eine grundsätzliche Frist beachtet werden: Und zwar müssen die Unterlagen, genauso wie beispielsweise bei der Einkommensteuererklärung, ab dem Steuerjahr 2017 bis zum 31. Juli (davor 31. Mai) des Folgejahres eingereicht werden. Diese Frist gilt selbstverständlich auch für Kleinunternehmer. Wer hingegen schon von Beginn an einen Steuerberater hinzuzieht, profitiert von einer automatischen Fristverlängerung, denn wenn eine beauftragte Steuerkanzlei die Unterlagen einreicht, kann die Abgabe sogar bis zum 28. Februar (früher 31. Dezember) erfolgen.

Die Umsatzsteuererklärung ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Selbstständige, die z. B. einen neuen Steuerberater mit der Bearbeitung beauftragen oder ihren Steuerberater wechseln wollen, sollten aber nicht zu lange warten. Der Experte wird nicht sofort mit der Bearbeitung der abgegebenen Unterlagen loslegen können. Er muss sich zunächst in den Fall einarbeiten und hat natürlich außerdem weitere Mandanten, um die er sich kümmern muss. Nur wer sich rechtzeitig um eine Kanzlei kümmert, kann auch sicher sein, dass die komplette Umsatzsteuererklärung rechtzeitig beim Fiskus eingereicht wird.

Wichtig:
Kann die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung nicht eingehalten werden, kann das Finanzamt unter Umständen eine Fristverlängerung gewähren. Ein solcher Antrag muss aber ausgesprochen gut begründet sein, damit diesem stattgegeben wird.

Die Umsatzsteuer muss immer gesondert aufgeführt werden

Die Umsatzsteuer gilt als eine Verbraucherabgabe, das heißt sie wird vom Verbraucher gezahlt. Allerdings ist es auch eine sogenannte indirekte Steuer, denn der Verbraucher zahlt sie nicht direkt, sondern über einen Unternehmer. Die Abgabe geschieht über den Kauf von Verbrauchsgegenständen oder Dienstleistungen, wobei auf den jeweiligen Nettopreis eine Umsatzsteuer von 7 oder 19 % erhoben wird.

Unser -Tipp für Sie:
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer erheben und müssen diese entsprechend nicht an das Finanzamt abführen.

Die Umsatzsteuer fällt also an, wenn Unternehmen mit Dienstleistungen oder Waren handeln. Nimmt ein Unternehmen ein solche Steuer ein, muss diese wiederum an das Finanzamt abgeführt werden, wobei Umsatzsteuer, die das Unternehmen selbst an andere Unternehmen entrichtet hat, abgezogen werden darf. Unternehmer müssen außerdem eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, was wahlweise jeden Monat oder jedes Quartal geschehen kann. Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl sie mit der Umsatzsteuervoranmeldung nichts zu tun haben.

Erklärung
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Umsatz- und Mehrwertsteuer synonym verwendet. Tatsächlich ist Umsatzsteuer der Oberbegriff, während Mehrwertsteuer die Art der Berechnung bezeichnet. Bezahlt wird die Umsatzsteuer vom Endkunden, wobei alle Glieder der Wertschöpfungskette einen Teil hiervon an das Finanzamt abführen. Alle an der Wertschöpfung beteiligten Unternehmer müssen diese Steuer auf Rechnungen gesondert aufführen und abzüglich der beim Einkauf der Ware gezahlten Umsatzsteuer (sogenannte Vorsteuer) an das Finanzamt abführen. Sie versteuern also nur den sogenannten Mehrwert.

Für die Umsatzsteuererklärung die richtige Steuerkanzlei beauftragen

Unternehmen sind zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Beauftragt man als Unternehmer einen Steuerberater mit allen Angelegenheiten rund um die Umsatzsteuer, bietet das viele Vorteile. Denn nicht nur die Einhaltung der Fristen kann dadurch gewährleistet werden – der Unternehmer kann auch davon ausgehen, dass bei der Erklärung alles berücksichtigt und an richtiger Stelle eingetragen wird. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Selbstständige ordentlich Buch geführt sowie alle Belege gut sortiert aufbewahrt.

Wer das Ausfüllen und die Abgabe der Umsatzsteuererklärung einem Steuerexperten überlässt, darf jedoch nicht vergessen, dass man für alle dort gemachten Angaben selbst haftet und damit auch für die Fehler. Alle Unterlagen sollten daher sorgfältig geprüft werden bevor sie unterzeichnet werden.

Bei der Auswahl der passenden Steuerkanzlei sollten Unternehmer nicht nur darauf achten, dass diese Unternehmen im Allgemeinen betreut. Man sollte insbesondere prüfen, ob es eventuell eine örtliche Steuerkanzlei gibt, die sich auf Unternehmen der betreffenden Branche spezialisiert hat.

Oft ist es für den Steuerberater deutlich einfacher, routiniert eine Umsatzsteuererklärung anzufertigen, wenn eine gewisse Branchenerfahrung besteht. Dies wiederum könnte sich in geringeren Steuerberaterkosten widerspiegeln. Besonders im Falle der Umsatzsteuererklärung ist eine langfristige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater erstrebenswert.

Unsere Steuerberater in:

Haben Sie gute Empfehlungen?

Kennen Sie empfehlenswerte Unternehmen, die hier noch nicht zu finden sind?

UNTERNEHMEN KOSTENLOS EINTRAGEN