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Alle Steuersparmöglichkeiten bei der Gewerbesteuererklärung wahrnehmen

Für viele Unternehmer ist die Gewerbesteuererklärung ein Muss. Wir erklären, was man dabei beachten sollte und wann es besser wäre, einen Experten einzuschalten.

Die Gewerbesteuererklärung kann an eine Steuerkanzlei abgegeben werden, sodass der Unternehmer Zeit und Mühe spart. Abgesehen von den etwa eine Million Freiberuflern in Deutschland, zu denen u. a. Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten und Musiker zählen, müssen alle Gewerbebetriebe grundsätzlich für jedes Geschäftsjahr eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Allerdings sind neben Freiberuflern auch Gewerbetreibende von der Abgabe dieser Steuererklärung befreit, deren Gewinne eine Grenze von 24.500 € nicht übersteigen. Die Abgabe der Formulare ist an bestimmte, vom Gesetzgeber geregelte Fristen gebunden, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen – zum Beispiel dann, wenn ein Steuerberater mit der Bearbeitung beauftragt wird.

Die korrekte Berechnung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung aller Steuersparmöglichkeiten sowie auch das Ausfüllen der Formulare ist eine anspruchsvolle Aufgabe, sodass ein Steuerfachmann für viele Gewerbetreibende eine empfehlenswerte Alternative darstellt. Aus diesem Grund sollte diese Option nicht außer Acht gelassen und in jedem Falle berücksichtigt werden, wenn der eigene Betrieb der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

Grundwissen: Der Gewerbesteuer-Hebesatz

Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Realsteuer (auch: Objektsteuer) und ist die bedeutendste Einnahmequelle der meisten deutschen Gemeinden; in fast allen anderen Ländern besteht keine vergleichbare direkte Besteuerung der Gewerbebetriebe. Dabei gibt es eine Besonderheit: Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz für die Gewerbesteuer im Eigenbeschluss fest. Dieser Hebesatz liegt im Schnitt bei über 300 %, es gibt aber auch Städte und Gemeinden, wo er einen Wert von über 400 % erreicht.

So liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz z. B. in der Stadt Köln seit 2011 bei 475 %, während er beispielsweise in München bereits seit 1997 490 % beträgt und in Dresden 450 %. Dass kleinere Gemeinden grundsätzlich eine geringere Gewerbesteuer erheben, kann allerdings nicht pauschal gesagt werden: Eine Gemeinde mit rund 25.000 Einwohnern kann beispielsweise in Bayern Hebesätze von 320, 330, 380 oder 360 % haben.

Das Wichtigste zur Gewerbesteuererklärung.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Für die Gewerbesteuererklärung ist zunächst der Gewerbeertrag maßgeblich. Hierfür ist wiederum der Gewinn notwendig, welcher aus einer Einnahmenüberschuss- bzw. aus einer Gewinn- und Verlustrechnung hervorgeht, denn der Gewinn ist gleichzeitig der Gewerbeertrag. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass während des gesamten Geschäftsjahres korrekt bilanziert wurde, damit auch der richtige Gewerbeertrag ermittelt werden kann.

Um ganz sicherzugehen, sollten sich gerade Unternehmer, die sich selber um ihre Finanzbuchhaltung kümmern, an einen erfahrenen Steuerberater wenden, der alle Zahlen noch einmal überprüft. Im Übrigen hat es viele Vorteile, die komplette Finanzbuchhaltung einem erfahrenen Steuerfachmann zu überlassen, damit man sich als Unternehmer voll und ganz auf sein Geschäft konzentrieren kann.

Wenn der Gewerbeertrag weniger als 24.500 € beträgt, sollten Unternehmer eine Befreiung von der Abgabe einer Gewerbesteuererklärung beantragen, damit sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Damit entfällt die Gewerbesteuererklärung auch für Kleinunternehmer, denn meist erreichen sie solche Gewinnsummen gar nicht erst. Dies kann direkt beim zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt beantragt werden.

Achtung: Diese Freistellung endet in dem Jahr, in dem der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € überschreitet. Dann müssen Unternehmer unaufgefordert eine Erklärung zur Gewerbesteuer abgeben. Um die Gewerbesteuer zu berechnen, muss man sich lediglich die folgende Formel merken:

(Gewerbeertrag x 3,5 %) x Gewerbesteuersatz = Gewerbesteuer

Beispiel
Ein Unternehmen in Köln hat einen Gewerbeertrag von 75.000 €. Dieser wird zunächst mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert – das Ergebnis beträgt 2.625 €. Dieser Wert wiederum wird mit 4,75 multipliziert, was einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 % entspricht. Die Gewerbesteuer beträgt demnach 12.468,75 €.

Es hat zwar den Anschein, dass die Höhe der Gewerbesteuer leicht zu berechnen ist, doch häufig ist dies nicht der Fall. Steuerberater kennen jedoch Möglichkeiten, wie mit der Erklärung zur Gewerbesteuer die Steuerlast reduziert werden kann, etwa indem alle Möglichkeiten des Verlustabzugs und der Reduzierung des zu versteuernden Gewerbeertrags mittels Freibeträgen für die jeweilige Rechtsform des Gewerbebetriebs genutzt werden. Gerade für Existenzgründer kann ein Steuerberater, der von Anfang an mit der finanziellen Situation des Unternehmers vertraut ist, einen sehr wichtigen Partner für den unternehmerischen Erfolg darstellen.

Fristen und Kosten für die Gewerbesteuererklärung

In Deutschland für Gewerbetreibende vorgeschrieben: Die Gewerbesteuererklärung. Wer gewerbesteuerpflichtig ist, muss sich an vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abgabefristen für Steuererklärungen halten. Bisher hatte die Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres zu erfolgen. Beauftragte man hingegen einen Steuerberater mit dem Ausfüllen der Formulare, verlängerte sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember.

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber ein Steuermodernisierungsgesetz verabschiedet. Mit diesem wurden auch die Abgabefristen für Steuererklärung um zwei Monate verlängert: Künftig sollen Steuerzahler bis zum 31.07. bzw. 28.02. Zeit haben, ihre Unterlagen beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.

Grundsätzlich sollte der Steuerberater nicht aufgrund der anfallenden Zusatzkosten abgelehnt werden. Für den Steuerfachmann sind Bilanzen, Steuererklärungen und buchhalterische Aufgaben sein täglich Brot – mit entsprechend routinierter Expertise geht er diese Aufgaben an. Darüber hinaus kann er mit Steuertricks und Tipps helfen, die Steuerlast seiner Mandanten zu reduzieren.

Wer darüber nachdenkt, einen Steuerexperten mit der Erstellung der Gewerbesteuererklärung zu beauftragen, will natürlich auch wissen, mit welchen Kosten man rechnen muss. Grundsätzlich ist es so, dass für Steuerberaterhonorare verbindliche gesetzliche Vorgaben bestehen, sodass deren Höhe nach oben und unten hin begrenzt ist. Bei den Kosten für eine Gewerbesteuererklärung handelt es sich um eine Rahmengebühr, welche vom Gegenstandswert der Summe abhängt, für deren steuerliche Optimierung der Steuerberater engagiert wird.

Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Einem Gegenstandswert von 500.000 € entspricht eine sogenannte volle Gebühr von 2.724 €; hiervon darf der Steuerberater 10 % bis 60 % berechnen, also zwischen 272,40 und 1.634,40 €. Üblicherweise betragen die Kosten etwa die Hälfte der Summe von Minimal- und Maximalgebühr, in diesem Fall also ca. 35 % der vollen Gebühr (ca. 953,40 €).

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