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So klappt die Buchhaltung im Verein

Rechtmäßig eingetragene Vereine müssen in Deutschland nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen einhalten, sondern auch in Sachen Steuern einiges beachten. Die Buchhaltung ist für einen Vereinbesonders wichtig, denn hier müssen die verschiedenen Geschäftsbereiche unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund sind Steuerberater auch für Vereine der richtige Ansprechpartner.

Die Buchhaltung im Verein sollte von einem Profi erledigt werden. Die Buchhaltung für einen Verein ist kein leichtes Unterfangen und zählt zu den komplizierteren Bereichen des betrieblichen Rechnungswesens. Jede Körperschaft des privaten Rechts ist dazu verpflichtet, seine Einnahmen und Ausgaben lückenlos aufzuzeichnen und diese belegen zu können. Denn der Vorstand muss seinen Mitgliedern Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegen.

Deshalb ist eine Buchhaltung für jeden Verein nötig, die sich um die Finanzen kümmert und alles genauestens dokumentiert. Doch ganz einfach ist die Sache nicht: Handelt es sich z. B. um einen rein gemeinnützigen Verein, reicht oft eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Erzielt ein Verein jedoch Einkünfte z. B. aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, fallen Steuern an. Werden dabei die im § 141 AO geregelten Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten, müssen eine Bilanz sowie ein Jahresabschluss für den Verein aufgestellt werden. Der Aufwand, den solche buchhalterischen Aufgaben verursachen, kann hierbei recht groß werden, sodass sich die Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei oft lohnt. Der Steuerberater kann Vereine in steuerlicher, aber auch buchhalterischer Hinsicht umfassend betreuen.

Buchhaltung: Bei Vereinen ist gutes Know-how
besonders wichtig

Ist ein Verein zur Buchführung verpflichtet, sollte diese stets von einer erfahrenen Fachkraft erledigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Die beste Alternative zu einer eigenen Abteilung für Buchhaltung im Verein ist ein Steuerberater. Viele Steuerexperten sind auf das Vereinsrecht spezialisiert und bieten die bestmögliche Beratung und Betreuung in puncto Buchhaltung für Vereine. Ein Spezialist in diesem Bereich ist nötig, da eine solche Interessengemeinschaft unterschiedliche Tätigkeitsbereiche haben kann, die zudem unterschiedlich besteuert werden. Deshalb ist es wichtig, bei der Buchführung im Verein die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennt zu erfassen. Dabei werden vier Bereiche unterschieden:

  1. ideeller Bereich
  2. Vermögensverwaltung
  3. Zweckbetrieb
  4. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der ideelle Bereich ist dabei steuerfrei und umfasst alle unentgeltlichen Tätigkeiten wie z. B. Mitgliederbeiträge, Spenden oder Zuschüsse aus öffentlicher Hand. Besitzt ein Verein aber Immobilien, die vermietet oder verpachtet werden, erzielt er Einnahmen aus der Vermögensverwaltung. Weitere typische Einnahmen in diesem Bereich sind beispielsweise Zinsen aus Bankguthaben, Erträge aus Wertpapieren oder Lizenzeinnahmen. Während Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins in vollem Umfang sowohl der Umsatz- als auch der Ertragssteuer unterliegen, werden Erlöse aus dem Zweckbetrieb wie Einnahmen aus dem ideellen Bereich behandelt.

Wer die Buchhaltung im Verein scheut, sollte einen Steuerberater beauftragen. Der Zweckbetrieb stellt einen Sonderfall des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dar. Er weist zwar alle Merkmale des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf, dient jedoch zugleich der Erfüllung der Satzungszwecke eines Vereins und ist daher steuerbegünstigt. Ein gängiges Beispiel sind Einnahmen bei einem Fußballspiel eines Fußballvereins oder auch das Betreiben von sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Altenheimen. Für den Zweckbetrieb müssen Vereine keine Gewerbe- sowie Körperschaftsteuer entrichten. Bei der Umsatzsteuer gilt eine Freigrenze von 17.500 €, wird diese überschritten, müssen auf alle Umsätze innerhalb des Zweckbetriebes sieben Prozent Umsatzsteuer gezahlt werden.

Darum sollte man die Buchhaltung im Verein einem Steuerberater übertragen

Wie man sieht, können Vereine auf unterschiedliche Art und Weise Einnahmen generieren, die außerdem unterschiedlich besteuert werden. Hieraus ergibt sich die Komplexität der Buchführung im Verein. Damit die Organisation alle möglichen steuerlichen Vorteile aus ihrer Tätigkeit genießen kann, sollte deren Buchhaltung unbedingt in professionelle Hände gelegt werden. Ein auf dem Gebiet des Vereinsrechts bewanderter Steuerexperte erkennt schnell, wie sich z. B. eine steuerlich günstige Position erreichen lässt.

Unser -Tipp für Sie:
Außerdem ist es von großem Vorteil, bereits vor der Gründung eines Vereins einen branchenerfahrenen Experten aufzusuchen und diesem anschließend auch die Buchhaltung des Vereins zu überlassen.

Beschäftigt ein Verein Mitarbeiter, so muss auch eine Lohn- und Gehaltsbuchführung gemacht werden. Bei dieser gelten dieselben Regeln wie bei Unternehmen, jedoch kommen bei der Buchhaltung in Vereinen oft noch weitere steuerliche Aspekte zum Tragen, wie etwa die Ehrenamtspauschale oder der Übungsleiterfreibetrag. Da vor allem Vereine von kleiner oder mittlerer Größe meist keine eigene Buchhaltung haben, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater auch in dieser Hinsicht an.

Außerdem haben viele gemeinnützige Vereine mit dem Bereich Spenden und den damit verbundenen steuerlichen Regeln zu tun. Für erhaltene Spenden gilt eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht, es müssen also sowohl Geldspenden als auch Sach- und Aufwandsspenden dokumentiert werden. Zudem gibt es für Vereine weitere Aufzeichnungspflichten, etwa für bestimmte Betriebskosten wie Bewirtungskosten oder Geschenke.

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