Feuerwerk-Profis in Ihrer Region

Ihren Vorstellungen entsprechende Feuerwerke

Erhalten Sie Angebote kompetenter Profis

Angebote vergleichen und sparen

Alles Gute kommt von oben – warum ein Geburtstagsfeuerwerk die perfekte Überraschung ist

Ein Feuerwerk kann auch für ein Geburtstag gezündet werden – nachdem eine Genehmigung vorliegt, kannes unkompliziert bestellt werden. Egal, ob es sich um ein Familienmitglied, Freunde oder Bekannte handelt – steht ein Geburtstag an, muss ein passendes Geschenk her. Dass dies meist leichter gesagt als getan ist, ist spätestens dann klar, wenn auch die zigste Runde im Kaufhaus nicht das erhoffte Ergebnis liefert. Um das Geburtstagskind nicht erneut mit einem öden Gutschein vertrösten zu müssen, bietet sich eine Überraschung der ganz besonderen Art an: Das Geburtstagsfeuerwerk. Professionelle Firmen, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert sind, sind hierfür der richtige Ansprechpartner. Sie sorgen für die optimale Planung des einmaligen Erlebnisses und gewähren ein hohes Maß an Sicherheit.

Aus heiterem Himmel ein Feuerwerk zum Geburtstag

Wer sein Geschenk nicht auspackt, sondern in zahlreichen bunten Farben erstahlen sieht, wird es so schnell nicht vergessen. In der Erinnerung bleibt das Geburtstagsfeuerwerk einem Menschen auf ewig erhalten. Ein besonderer Geburtstag, wie er beispielsweise beim Erreichen eines runden Alters oder der Volljährigkeit stattfindet, gilt dabei als beliebtester Anlass. Da Feuerwerke dieser Größenordnung nicht eigens von einem Pyrotechniker gezündet werden müssen, bleibt die Intimität an jener Feierlichkeit im Übrigen gewahrt.

Info:
Als Kunde eines professionellen Anbieters für Feuerwerk hat man eine große Auswahl. Für eine Geburtstagsparty in Innenräumen, wo Feuerwerksraketen selbstverständlich nicht denkbar sind, eignet sich beispielsweise die brennende Geburtstagzahl, die auf einem Pappaufsteller montiert bis zu 60 Sekunden leuchtet.

Bei einem Geburtstagsfeuerwerk geht Sicherheit vor

Jedes Jahr an Neujahr erreichen die Medien zahlreiche Berichte von dramatischen Unfällen aufgrund des unvorsichtigen Umgangs mit Feuerwerkskörpern. Um insbesondere Minderjährige vor einer unsachgemäßen Nutzung zu schützen, ist außerhalb Silvester gemäß § 24 Abs. 1 der Sprengstoffverordnung eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamts bzw. der zuständigen Behörde notwendig – sie legt u.a. fest, ob ausreichender Lärmschutz gegeben ist, und gestattet sowohl den Kauf als auch die Zündung eines Artikels. In Deutschland ist bei einer Bestellung die Kopie der Genehmigung mit einem Altersnachweis einzureichen. Ein handelsübliches Geburtstagsfeuerwerk umfasst Feuerwerke der Kategorie F1 und F2, die gemeinhin auch als Kinder- und Silvesterfeuerwerk bekannt sind.

Hier erhalten Sie kostenlos unverbindliche Angebote für ein Geburtstagsfeuerwerk von regionalen Anbietern!

Haben Sie gute Empfehlungen?

Kennen Sie empfehlenswerte Unternehmen, die hier noch nicht zu finden sind?

UNTERNEHMEN KOSTENLOS EINTRAGEN