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In Deutschland ist ein Feuerwerk nur mit Genehmigung möglich – unsere Tipps zum Antrag

Ein Feuerwerk mit Genehmigung ist in Deutschland Pflicht – Silvester bildet die einzige Ausnahme. In Deutschland herrscht ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die einzige Ausnahme bildet Silvester – vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 00:00 Uhr ist das Schießen von Feuerwerken der Kategorie F2 für volljährige Personen erlaubt. Wer Feuerwerkskörper an einem anderen Tag abbrennen möchte, braucht für das Feuerwerk eine Genehmigung. Diese Genehmigung gilt für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und eher selten erteilt. Wenn ein größeres Feuerwerk stattfinden soll, reicht diese Genehmigung nicht mehr aus: Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 dürfen grundsätzlich von ausgebildeten und erfahrenen Pyrotechnikern geschossen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass das Feuerwerk an einem bestimmten Tag stattfindet, sollte sich direkt an einen Feuerwerker wenden.

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Rechtliche Grundlagen beachten: Wann für ein Feuerwerk die Genehmigung erteilt wird

In der Bundesrepublik sind Feuerwerke sehr beliebt – nicht nur am Jahresende. Das Hochzeitsfeuerwerk ist besonders gefragt; auch ein Geburtstagsfeuerwerk wird gern gebucht. Wird das Abbrennen des Feuerwerks einem Profi überlassen, wird es selten Schwierigkeiten beim Ausstellen der Genehmigung für das Feuerwerk geben. Will man selbst zünden, müssen zunächst bestimmte Vorgaben erfüllt sein. Dem Antrag auf eine Sondergenehmigung für das Feuerwerk sollte am besten eine Umgebungsskizze beigefügt werden. Aus dieser Skizze sollte bestmöglich hervorgehen, wo sich der exakte Abbrennplatz befindet und wie groß die Abstände zu Gebäuden, Gegenständen, etc. sind, die sich in der Nähe befinden. Sind beispielsweise Krankenhäuser, Altersheime oder ein Naturschutzgebiet in der Nähe, sollten diese auf der Skizze deutlich erkennbar gekennzeichnet sein. Weitere wichtige Angaben zum Antrag auf eine Genehmigung für ein Feuerwerk sind unter anderem folgende:

  • Ort des Feuerwerks
  • Datum und Uhrzeit
  • Anlass für das Feuerwerk
  • Verantwortliche Person

Eine Sondergenehmigung für ein Feuerwerk wird nur dann erteilt, wenn keine Gefahr für naheliegende Gebäude, Gegenstände und Gebiete besteht. Bereits bei einer geringen Gefahr stellen sich die meisten Beamten quer. Daher ist es besser, einen ausgebildeten Feuerwerker mit der Durchführung des Feuerwerks zu beauftragen. Dieser kann bereits anhand eines Luftbildes erkennen, ob es bei der Erteilung der Genehmigung Schwierigkeiten geben wird oder nicht und kann Alternativen für den Ort des Feuerwerks vorschlagen. Oft reicht es schon aus, das Feuerwerk um ein paar Meter zu verlagern und schon ist ein gefahrloses Abbrennen möglich.

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Diese Kosten sind mit einer Genehmigung verbunden

Die Kosten für eine Genehmigung sind unterschiedlich hoch. Je größer die Gemeinde oder Stadt, umso höher sind in der Regel die Preise. Sie können sich in einem Bereich von ungefähr 30 - 100 Euro bewegen. Bei diesen Preisen kann es sich außerdem um Mindestpreise handeln: Neben einer generellen Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk, können weitere Genehmigungen notwendig sein, zum Beispiel, wenn ein Naturschutzgebiet in der Nähe ist. Die Kosten für alle weitere Genehmigungen trägt der Antragsteller.

Bucht man direkt ein Profi-Feuerwerk, kann der Feuerwerker oft auf den ersten Blick schon erkennen, ob und welche weiteren Genehmigungen notwendig sein werden. So lassen sich die Gesamtkosten besser einschätzen.

Unser Tipp: Bevor die endgültige Entscheidung gefällt wird, ob das Feuerwerk professionell oder in Eigenregie durchgeführt wird, lohnt es sich, unverbindlich Angebote erfahrener Pyrotechniker einzuholen und zu vergleichen. Bei der Entscheidung sollte das Preis-Leistungs-Verhältnis die wichtigste Rolle spielen.

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