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Wie lange ist die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage und was sollte man beachten?

Über die Nutzungsdauer ein Photovoltaikanlage hinweg, kann oft eine hohe Abschreibung eingefahren werden. Wer sich eine gut geplante Solaranlage anschafft, wird eine ganze Weile lang Freude daran haben. Günstige, umweltfreundlich produzierte Energie aus einer schier unerschöpflichen Quelle zu beziehen, wirkt Wunder für die Wirtschaftlichkeit des trauten Heims. Doch wie lange genau ist die Nutzungsdauer eine Photovoltaikanlage? Diese Frage muss praktisch in mehreren Schritten beantwortet werden: Einmal gibt es die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage, sprich die Zeit in der die Anlage Strom produziert und für den Anwender zur Verfügung stellt.

Diese Zeit beträgt in der Regel mehr als 20 Jahre – da es allerdings an zuverlässigen Langzeitstudien mangelt, können in dieser Beziehung nur Mutmaßungen angestellt werden. Laut den Experten des Fraunhofer Institutes für Solare Energiesysteme gibt es jedoch keinen Grund, warum eine moderne Photovoltaikanlage nicht auch 40 Jahre oder länger laufen sollte. Die Anschlusspunkte und die Abdeckung sind noch am ehesten die Schwachstellen, welche einen abnutzungsbedingten Ausfall der Anlage zur Folge haben können.

Um die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage zu verlängern, können spezielle doppelt isolierte PV1-F Kabel verwendet werden. Diese Kabel sind auf eine Nutzungsdauer von 25 - 30 Jahren ausgelegt und speziell auf eine Verwendung mit modernen Photovoltaikanlagen hin entwickelt worden.

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Wie sieht das Finanzamt die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage?

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) sieht hingegen vor, dass eine Photovoltaikanlage nur 20 Jahre lang genutzt wird. Auch die sogenannte AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums gibt die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage mit 20 Jahren an. Nun wird es für den Hausbesitzer richtig interessant: Die Abkürzung AfA steht für “Absetzung für Abnutzungen”, also die Wertminderung von Anlagevermögen welche sich auch steuerlich niederschlägt. Die sogenannte Abschreibung ist damit ein essenzieller Bestandteil im Finanzierungsplan für eine Photvoltaikanlage.

  • Die lineare Abschreibung: Eine Abschreibung der Anschaffungskosten erfolgt gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage. In 20 Jahren wird also jedes Jahr 5 % abgeschrieben. Bei einer Photovoltaikanlage im Wert von 30.000 € sind das also 1.500 € im Jahr.

  • Die degressive Abschreibung: Hier erfolgt die Abschreibung der Anschaffungskosten prozentual, wobei jährlich das 2,5 fache der linearen Abschreibung berechnet werden kann. Die Abschreibung erfolgt in diesem Fall jedoch vom jährlichen Restwert der Anlage – in unserem Beispiel würde das im ersten Jahr bei einem Wert von 30.000 € eine Abschreibung von 3.750 € bedeuten und im zweiten Jahr bei einem Restwert von 26.250 € eine Abschreibung von 3.281 €.

Zu Beginn wird oft die degressive Abschreibung gewählt, da so über die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage hinweg, sehr schnell die Steuerlast gemindert werden kann. Mit der Zeit kann der Hausbesitzer dann zur linearen Abschreibung wechseln – z. B. wenn sich die degressive Abschreibung nicht mehr lohnt.

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