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Lohnsteuerhilfe

Die Inanspruchnahme einer Lohnsteuerhilfe ist immer eine gute Idee. Das Erstellen der jährlichen Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer eine regelmäßige Belastung. Viele wissen nicht, wie sie zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommen. Auch ob und wie einzelne Posten von der Steuer abgesetzt werden können, ist für den Großteil der Arbeitnehmer ein Rätsel. Steuerrechtliche Themen sind für den Laien meist undurchschaubar. Deshalb hat der Gesetzgeber in den 1960er Jahren den Weg für so genannte Lohnsteuerhilfevereine geebnet, die Lohnsteuerhilfe und Beratungen zur Einkommenssteuer anbieten.

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Lohnsteuerhilfevereine

Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet in erster Linie die Erstellung der Einkommenssteuererklärung. Dabei handelt die Lohnsteuerhilfe im Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis und darf Arbeitnehmer nur beraten und steuerlich betreuen, wenn der Hilfesuchende ein Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins ist. Die Beiträge der Mitgliedschaft sind in der Regel relativ gering und richten sich immer nach den Einnahmen des Hilfesuchenden. Die Lohnsteuerhilfe wird in den Vereinen, die keine Gewinne erwirtschaften dürfen, von Arbeitnehmer für Arbeitnehmer angeboten.

Leistungen einer Lohnsteuerhilfe

Als Mitglied eines Steuerhilfevereins hat man dann Anspruch auf alle Leistungen der Lohnsteuerhilfe. Diese umfassen die Erstellung der Lohnsteuererklärung anhand der entsprechenden Unterlagen und die Versendung der Steuererklärung an das zuständige Finanzamt. Die Lohnsteuerhilfe berechnet dabei den Erstattungs- und Nachzahlungsbeträge, und überprüft die Steuerbescheide.

Weicht der Steuerbescheid von der Einkommenssteuererklärung ab, legt der Lohnsteuerhilfeverein Einspruch dagegen ein. Wenn nötig, klagt die Lohnsteuerhilfe für den Arbeitnehmer auch vor dem Finanzgericht. Daneben steht der Steuerhilfeverein dem Arbeitnehmer mit Beratungen zu Einkommen- und Lohnsteuerfragen zur Seite, und erstellt im Auftrag Anträge für das Kindergeld, Lohnsteuerermäßigungen oder Eigenheimzulagen.

Qualifizierte Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine beschäftigen Berater, die über ein beständiges Fachwissen zur Steuer verfügen. Die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfe werden fachlich weitergebildet und oftmals jährlich geprüft. So bietet ein Lohnsteuerverein unabhängige und kompetente Beratung an.

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