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Wann sich ein Wohnungsmakler lohnt und
was Auftraggeber beachten sollten

Gerade im Immobiliengeschäft ist ein erfahrener Makler Gold wert. Viele Experten spezialisieren sich deshalb auf bestimmte Objekte – so beispielsweise die Wohnungsmakler, die dann die richtigen Wohnungseigentümer und Interessenten zusammenbringen. Wir erklären, wann sich ein Makler lohnt und wie man die richtige Wahl trifft.

Wohnungsmakler sind Experten bei der Vermittlung von Wohnungen. Eine Wohnung zu vermitteln sowie auch zu finden, kann eine sehr zeitaufwendige Angelegenheit werden. Diese Aufgabe wird gerade von den Eigentümern oft unterschätzt, doch mit der Wohnungsvermittlung – gerade wenn es um einen Verkauf geht – sind viele Aufgaben verbunden. Daher kann es sich in vielen Fällen lohnen, einen Wohnungsmakler mit der Arbeit zu beauftragen. Die Wohnungsinserate müssen auf entsprechenden Kanälen platziert, Besichtigungen mit Interessenten organisiert und auch die Frage nach der Bonität infrage kommender Käufer bzw. Mieter geklärt werden.

Während der Vermietungsprozess oft schon in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden kann, gestalten sich Wohnungsverkäufe hin und wieder kompliziert. Hat man sich z. B. für einen potenziellen Käufer entschieden, ist es nicht immer schon vorbei mit der Suche: Oft können sich Käufer und Verkäufer nicht über den Kaufpreis einigen oder der Interessent springt in letzter Sekunde doch aus anderen Gründen ab. Um diesen ganzen Aufwand zu umgehen, können sich Vermieter und Verkäufer von Wohnungen an einen Wohnungsmakler wenden und diesem die Vermittlung überlassen.

Die richtige Wahl treffen: Wohnungsmakler oder Immobilienmakler?

Ob Wohnungseigentümer oder Kauf- bzw. Mietinteressenten, wer mit professioneller Unterstützung eine Wohnung finden oder vermitteln will, muss sich an einen Makler wenden. Erfahrene Immobilienmakler sind Experten in puncto Vermittlung von Immobilien aller Art. Deshalb ist es empfehlenswert, sich an einen Immobilienmakler zu wenden, wenn man z. B. eine Wohnung verkaufen will.

Als Makler kann man sich aber auch auf bestimmte Arten von Immobilien spezialisieren, indem man beispielsweise überwiegend Luxusimmobilien oder eben Wohnungen – auch nur Miet- oder nur Eigentumswohnungen – anbietet. Ein Wohnungsmakler verfügt oft über viel Erfahrung speziell in der Vermittlung von Wohnungen sowie über entsprechende Kontakte, sodass Wohnungen schnell an Interessenten vermittelt oder passende Verkäufer oft schon in kurzer Zeit gefunden werden können.

Unser -Tipp für Sie:
Wer eine Wohnung ohne Makler verkaufen will, sollte sich dennoch über die Arbeit eines Wohnungsmaklers informieren und die Entscheidung erst dann treffen, wenn man alle Vor- und Nachteile des Objektverkaufs durch einen Immobilienexperten kennt.

Es ist selten sinnvoll, eine Wohnung ohne Makler
zu verkaufen

Der größte Vorteil, den Wohnungsmakler bieten, ist wohl die Übernahme aller mit der Immobilienvermittlung verbundenen Aufgaben. Damit bleibt dem Verkäufer bzw. Vermieter der gesamte Aufwand erspart. Um den Aufwand einschätzen zu können, hilft es, sich über die Aufgaben eines Maklers zu informieren. Möchte man z. B. eine Wohnung verkaufen, müssen u. a. folgende Dinge erledigt werden:

  • Wertermittlung des Objektes
  • Erstellung eines Exposés inkl. ansprechender Bilder und relevanter Informationen
  • Veröffentlichung von Wohnungsinseraten in zielgruppenrelevanten Medien
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Vorauswahl solventer Käufer
  • Preisverhandlungen
  • Gestaltung des Kaufvertrags und Begleitung zum Notartermin

Zu den Aufgaben eines Wohnungsmaklers gehört also mehr als nur die Vermittlung der Wohnung an sich. Der Experte steht dem Verkäufer auch als Berater zur Seite; potenziellen Käufern gibt er bei Bedarf Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten oder -partner. Sind keine Baupläne oder Grundrisse der Wohnung vorhanden, setzt sich der Wohnungsmakler dafür ein, diese aufzufinden oder zu rekonstruieren.

Beim Verkauf einer Wohnung ist der Wohnungsmakler der Schlüssel zum Erfolg

Möchte man eine Wohnung verkaufen, aber ohne Makler, sollte man sich zunächst den zeitlichen sowie den organisatorischen Aufwand vor Augen führen. Gerade auch in puncto Preisverhandlungen kann ein erfahrener Experte ein unersetzlicher Partner sein, wenn man als Verkäufer nicht die nötige Expertise auf diesem Gebiet mitbringt. Denn Käufer lassen sich nur mit schlagkräftigen Argumenten überzeugen. Außerdem stehen Wohnungsmakler im Gegensatz zu Eigentümern einer Immobilie neutral gegenüber, denn sie messen dem Objekt keinen ideellen Wert bei. So können sie Stärken einer Wohnung anders beurteilen und oft auch unter Schwächen eine Stärke erkennen.

Auch Vermieter profitieren von einem Wohnungsmakler

Vermieter können sich ebenfalls an einen Wohnungsmakler wenden, um für ihre Wohnung ohne großen Aufwand einen solventen Nachmieter zu finden. Der Makler würde bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. die Wertermittlung, dieselben Aufgaben übernehmen, wie im Falle eines Wohnungsverkaufs. Als Vermieter profitiert man immer von einem Makler, wenn beispielsweise die Entfernung vom Wohnort zum zu vermietenden Objekt groß ist. Wer als Vermieter noch wenig oder keine Erfahrung hat, sollte ebenfalls über die Beauftragung eines Wohnungsmaklers nachdenken. Denn es müssen oft viele Fragen beantwortet werden, wie z. B. wie sich ein angemessener Mietpreis finden lässt, wie die Mietvertragsgestaltung aussehen sollte und wie man einen solventen sowie zuverlässigen Mieter findet.

Welche Kosten sind mit einem Wohnungsmakler verbunden und wer trägt sie?

Ein Wohnungsmakler übernimmt die Vermittlung von Immobilien und kann dem Kunden dadurch viel Arbeit abnehmen. Eine der wichtigsten Fragen, die sich Eigentümer stellen, ist die nach den Kosten für einen Wohnungsmakler. Als Gegenleistung für die Vermittlung der Wohnung erhält der Makler eine Provision bzw. Maklercourtage. In puncto Provisionshöhe gibt es Unterschiede in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt.

Bei einer Mietwohnung können Wohnungsmakler eine Provision von bis zu 2,38 Kaltmieten verlangen. Die Höhe ist gesetzlich geregelt, sodass die Maklerprovision bei Abschluss eines Mietvertrags nicht mehr als zwei Netto-Kaltmieten plus Umsatzsteuer betragen darf. Wenn hingegen eine Wohnung verkauft wird, erhält der Wohnungsmakler eine Courtage von 3 bis 7 % vom Verkaufswert.

Die Höhe der Provision im Falle eines Verkaufs ist frei verhandelbar, macht aber ungefähr 4 bis 7 % des Kaufpreises aus. Außerdem orientiert sie sich an den marktüblichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern. So zahlt man in manchen Bundesländern teilweise unter 5 %, während man in anderen mehr als 7 % des Verkaufspreises zusätzlich an den Wohnungsmakler abgeben muss.

Das Bestellerprinzip regelt die Provision für den Makler

Seit Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat. Diese neue Regelung trifft jedoch nur auf Wohnimmobilien zu, die vermietet werden. Wer also eine Wohnung mieten oder vermieten möchte und einen Immobilienmakler beauftragt, muss auch die Kosten für dessen Leistungen tragen.

Das Bestellerprinzip gilt also nur für zu vermietende Wohnobjekte – wie ist es also bei zum Verkauf stehenden Wohnungen? In diesem Fall ist es so, dass es ebenfalls von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. In den meisten Fällen wird aber die Maklerprovision zu gleichen Teilen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt. Nur in wenigen Bundesländern gibt es eine ungleiche Aufteilung zwischen den beiden Parteien bzw. übernimmt allein der Käufer die gesamte Maklerprovision.

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