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Nachweismakler oder Vermittlungsmakler?
So findet man den passenden Dienstleister

Möchte man eine Immobilie veräußern, muss man zwischen einem Nachweismakler und dem sogenannten Vermittlungsmakler wählen. Doch worin unterscheidet sich die Vorgehensweise und wie verhält es sich mit den Maklerkosten? Wir informieren Sie über alle wichtigen Unterschiede und helfen bei der Maklerwahl.

Der Nachweismakler unterscheidet sich in seinen Leistungen deutlich vom Vermittlungsmakler. Der Begriff Immobilienmakler ist den meisten bekannt, doch dass Makler nicht gleich Makler ist, wissen die wenigsten. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Maklerarten – so gibt es im Falle des Immobilienmaklers bestimmte Regelungen bezüglich des Provisionsanspruches: Im § 652 BGB wird z. B. zwischen dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und der Vermittlung eines Vertrages unterschieden. Während letztere die allgemein bekannte Variante ist, mit welcher Makler beauftragt werden, stellt erstere eine weniger bekannte Auftragsvergabe dar. Hier wird nämlich ein sogenannter Nachweismakler tätig, wobei seine Aufgaben sich von den Tätigkeiten eines Vermittlungsmaklers unterscheiden.

Nachweismakler werden meist dann beauftragt, wenn jemand eine Immobilie verkaufen möchte. Auch diese Art von Immobilienmakler macht sich für den Auftraggeber auf die Suche nach einem passenden Interessenten für ein Objekt. Hat er einen solchen gefunden, so muss er diesen dem Auftraggeber nennen, um ihm so eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu bieten. Wichtig hierbei ist, dass der Makler den potenziellen Vertragspartner mit Namen sowie dessen Anschrift benennt. Es ist wichtig, anzumerken, dass die Leistung eines solchen Immobilienmaklers lediglich darin besteht, eine konkrete Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages nachzuweisen und die Vermittlung der Immobilie nicht miteinschließt.

Der Nachweismakler findet einen Interessenten für den Auftraggeber

Ob Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie – wer sich um die Vermittlung selbst kümmern will, wird im Nachweismakler einen idealen Partner finden. Bei einer Auftragsvergabe sollte man daher genau darauf achten, dass die Arbeit des Maklers lediglich die Nachweistätigkeit umfasst.

In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Nachweismakler deutlich von einem Vermittlungsmakler. Im Gegensatz zu letzterem genügt für den Nachweismakler bereits der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss, um ein Anrecht auf Provision zu erhalten. Er macht einen Interessenten ausfindig und vermittelt diesen an den Auftraggeber, nicht aber die Immobilie selbst. So kann der Besitzer selbst auf den potenziellen Vertragspartner zugehen und mit diesem verhandeln.

Ein Vermittlungsmakler hingegen kann die Immobilie vermitteln, doch bedeutet dies eine Beanspruchung von Zusatzleistungen. Natürlich können sich die Leistungen vermischen und ein Nachweismakler kann zugleich auch als Vermittlungsmakler tätig werden. Letzterer tritt dann an die Interessenten heran und vermittelt zwischen den beiden beteiligten Parteien, wobei auch die jeweiligen individuellen Interessen berücksichtigt werden. Diese Vermittlertätigkeit ist auch mit einem umfangreicheren Serviceanspruch verbunden, denn der Immobilienmakler führt in diesem Fall einen Vertragsabschluss bewusst herbei. Deshalb erfolgt auch die Bezahlung erst dann, wenn es tatsächlich zu einem durch den Makler herbeigeführten Vertragsabschluss kommt.

Schneller die Immobilie vermitteln dank passendem Makler

Auch ein Nachweismakler hat ein Recht auf die Provision, jedoch nur bei Vertragsabschluss. Die Leistungen des Nachweismaklers gelten als vollbracht, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb eines Objekts interessiert ist, das dem angebotenen ähnelt. Während der Vermittlungsmakler auch dann noch tätig werden kann, wenn sich beide Parteien schon kennen, aber noch keine Einstimmigkeit über einen Vertrag erlangt haben, ist dies für den Nachweismakler nicht mehr möglich. Letzterer muss also keine Interessenten vermitteln, die zum Kauf eines konkreten Objektes bereits entschlossen sind. Allerdings könnte der Nachweismakler seinen Provisionsanspruch verlieren, wenn der vermittelte Interessent dem Auftraggeber bereits bekannt war.

Wie in den meisten Fällen fällt für die Tätigkeit eines Nachweismaklers eine Maklerprovision bzw. Maklercourtage an. Wichtig hierfür ist natürlich, dass vorher ein entsprechender Maklervertrag mit einer ausdrücklichen Provisionsvereinbarung geschlossen wurde. In puncto Provisionshöhe verhält es sich wie üblich – sie ist bei Kauf- bzw. Verkaufsgeschäften frei verhandelbar und orientiert sich an den marktüblichen Werten. Diese können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und liegen im Schnitt zwischen vier und sieben Prozent.

Mit welchen Kosten für den Nachweismakler
muss gerechnet werden?

Vor allem in Immobiliengeschäften unerfahrene Auftraggeber sollten aufpassen: Nachweismakler, die eine höhere Courtage verlangen als der übliche regionale Wert, sollten dies gut begründen können. Im Zweifel sollte man die professionelle Hilfe eines fachkundigen Anwalts in Anspruch nehmen oder sich mit weiteren Immobilienmaklern in Verbindung setzen, um so die Preise vergleichen zu können.

Handelt es sich hingegen um zu vermietende Immobilien, so kann der Nachweismakler eine Provision verlangen, deren Höhe gesetzlich geregelt ist und 2,38 Netto-Kaltmieten beträgt. Wird der Nachweismakler im Rahmen einer Vermietung tätig, spielt es zunächst eine Rolle, ob es sich um eine Wohn- oder eine Gewerbeimmobilie handelt. Das hat nämlich Einfluss darauf, welche Partei die Provisionszahlung zu leisten hat.

Wichtig:
Das seit Juni 2015 geltende Bestellerprinzip sorgt bis heute für manche Verwirrung, doch die Regelung ist ganz einfach: Im Falle der Vermietung einer Wohnimmobilie, trägt diejenige Partei die Maklerkosten, die diesen beauftragt hat. Handelt es sich hingegen um ein gewerbliches Objekt, greift diese Regelung nicht. Deshalb orientiert man sich auch in diesem Fall an den marktüblichen Vorgehensweisen bei den Provisionsverhandlungen.

Vermittlungsmakler bieten Vorteile und können für Auftraggeber kostenlos sein

Ein Vermittlungsmakler bringt gekonnt passende Eigentümer und Interessenten zusammen. Der Vermittlungsmakler ist dabei eine ideale Option für alle, die das eigene Objekt in möglichst kurzer Zeit und zu einem fairen Preis vermittelt wissen wollen. Ob Vermieter oder Verkäufer: Der Vermittlungsmakler wird in der Regel vom Eigentümer beauftragt und sucht für diesen einen Käufer bzw. Mieter der Immobilie. Selbstverständlich können sich Kauf- bzw. Mietinteressenten auch selbst an einen Immobilienmakler wenden und diesen mit der Suche nach einer für sie geeigneten Immobilie beauftragen.

Wann muss der Auftraggeber den Vermittlungsmakler bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Für seine Tätigkeit erhält der Vermittlungsmakler eine Provision. Aufgrund dieser, auch Maklercourtage genannten Vergütung, schrecken jedoch viele Eigentümer davor zurück, einen Makler mit der Vermittlung ihres Objektes zu beauftragen. Und auch einige Interessenten lassen sich von den hohen Kosten beeinflussen. Doch bevor man sich aufgrund der oft hoch erscheinenden Geldsumme von vornherein gegen einen Vermittlungsmakler entscheidet, sollte man sich mit dessen Aufgabenbereichen sowie Vorteilen beschäftigen – erst dann kann man eine sinnvolle Wahl treffen.

Wichtig:
Bei Immobilienkäufen bzw. -verkäufen ist die Maklerprovision frei verhandelbar, wobei ihre Höhe sich an den marktüblichen Prozentsätzen orientiert. Je nach Bundesland können das ca. vier bis sieben Prozent des Veräußerungspreises sein. Im Falle einer Vermietung beträgt die marktübliche Maklercourtage etwa 2,38 Netto-Kaltmieten.

Wer z. B. eine professionelle Vermittlung seiner Immobilie wünscht, sollte daher darauf achten, dass der ausgesuchte Fachmann auch als Vermittlungsmakler tätig wird. Letzterer übernimmt im Gegensatz zum Nachweismakler u. a. auch die Vermittleraufgabe zwischen den beiden Parteien und wirkt somit aktiv am Vertragsabschluss mit.

Unser -Tipp für Sie:
Auftraggeber sollten stets einen Maklervertrag abschließen, in dem alle Aufgaben sowie die Vereinbarung über die Provisionszahlung ganz klar geregelt werden.

Wie findet man einen qualifizierten Vermittlungsmakler?

Der Vermittlungsmakler übernimmt umfangreiche Aufgaben. In vielen Fällen beauftragt man einen Immobilienmakler, um u. a. die Zeit zu sparen, die man in die Suche nach einem geeigneten Kauf- oder Mietinteressenten investieren müsste. Der Vermittlungsmakler kann aber auch dann tätig werden, wenn sich Interessent und Eigentümer bereits kennen, jedoch keine Einigkeit über einen Vertragsabschluss herrscht. Der Vermittlungsmakler hat dann die Aufgabe, auf den möglichen Vertragspartner mit dem Ziel des Vertragsabschlusses einzuwirken – selbstverständlich stets unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten.

Grundsätzlich kann ein Immobilienmakler sehr vielfältige Aufgaben übernehmen, wobei der Gesamtaufwand von vielen Eigentümern oft auch unterschätzt wird. Ein Vermittlungsmakler kann aber nicht nur mit der vollumfänglichen Objektvermittlung beauftragt werden, sondern auch mit Einzeltätigkeiten. Möchte ein Verkäufer beispielsweise, dass der Makler lediglich die Vermarktung seines Objektes übernimmt, während er sich selbst um die Auswahl passender Interessenten kümmern will, so ist dies oft ebenfalls möglich. Generell umfasst die Aufgabenpalette von Vermittlungsmaklern u. a. die folgenden Tätigkeiten:

  • Wertermittlung / Kaufpreisschätzung
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés inkl. aller für Interessenten relevanten Daten
  • zielgruppenorientierte Inserate in den wichtigsten Medien / Kanälen
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Vorauswahl geeigneter, solventer Interessenten
  • Kaufpreisverhandlungen
  • Entwurf und Gestaltung von Verträgen
  • Begleitung zum Notar
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