Gewerbeimmobilie vermieten: Das sind die besonderen Herausforderungen
Eine Gewerbeimmobilie zu vermieten, bringt im Vergleich zur Vermietung von Wohnraum einige Besonderheiten mit sich. Die Mieter von Gewerbeimmobilien haben meist individuelle Anforderungen an das Objekt, und auch die rechtliche Lage unterscheidet sich von der des privaten Mietrechts. Hier sind die besten Tipps, was beim Gewerbeimmobilie vermieten beachtet werden sollte.
Egal, ob Geschäft, Halle oder Büro: Bei einem Mieterwechsel kommt es fast immer zu Umbauten. In einer Halle muss beispielsweise häufig noch eine Heizung installiert werden, bei Büroräumen ist es nicht selten nötig, Leichtbauwände einzuziehen und in einem Ladenlokal muss nicht selten der gesamte Aufbau der Fläche neu durchdacht werden. Wer welche Kosten übernimmt und wie sich diese eventuell in der Miete wiederspiegeln, ist dabei Verhandlungssache. Aufgrund der hohen Investitionen, die auf beide Seiten zukommen können, ist daher ein möglichst langfristiges Mietverhältnis sinnvoll. Um dies zu gewährleisten, ist die Überprüfung der Bonität des potenziellen Mieters unerlässlich. Auch sollten Vermieter sich, bevor sie eine Gewerbeimmobilie vermieten, unbedingt den letzten Jahresabschluss des Interessenten vorlegen lassen.
Beim Gewerbeimmobilie vermieten einen Mietvertrag mit fester Laufzeit wählen
Anders als bei privaten Mietverträgen, bei denen nur bei rechtlich anerkannten Gründen – wie beispielsweise zukünftigem Eigenbedarf – eine Befristung möglich ist, ist beim Gewerbeimmobilien vermieten der Mieterschutz weniger ausgeprägt. Hierbei können Mietverträge, ohne besonderen Grund, befristet abgeschlossen werden. Dies hat für beide Seiten Vorteile: Liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, kann dieser beidseitig, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten, zum Ende des Kalendervierteljahres gekündigt werden. Ein befristeter Vertrag kann hingegen nur aus “wichtigem” Grund – wie beispielsweise Nichtzahlung der Miete – gekündigt werden. Eine feste Laufzeit gibt somit beiden Seiten die Sicherheit, dass sich die Investitionen, die in die Immobilie gesteckt wurden, lohnen.
Die Besonderheiten des Gewerbemietvertrags
Im Gegensatz zu einem Wohnungsmietvertrag kann bei einem Gewerbemietvertrag sowohl eine natürliche, als auch eine juristische Person (bspw. eine GmbH oder eine AG) Vertragspartner sein. Dies ist vor allem für die Haftung wichtig, da bei einer juristischen Person nicht die dahinterstehenden Privatpersonen für die Mietzahlungen haften.
Wer eine Gewerbeimmobilie vermieten möchte, sollte darauf achten, dass das Mietobjekt im Mietvertrag genau beschrieben wird. Hierzu zählt zunächst die Größe und Lage der Immobilie sowie die Bezeichnung aller Nebenräume inklusive Kellerräumen oder Garagen. Wichtig ist es auch festzuhalten, welche Räume der Mieter alleine in Anspruch nimmt und welche Flächen, wie z.B. Parkplätze, gemeinschaftlich genutzt werden. Wenn dem Mieter darüber hinaus weitere Bereiche, wie z.B. Schilder oder Werbung an den Außenwänden zur Verfügung stehen, sollte auch dies aufgeführt werden.
Des Weiteren sollten folgende Punkte in einem Gewerbemietvertrag Erwähnung finden:
- Mietzweck
- Mietzeit
- Mietzins
- Art der Miete (Fest-, Umsatz- oder Staffelmiete)
Um Mietausfälle zu verhindern, kann es auch sinnvoll sein, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, die die Möglichkeit einer Zwischenmiete beinhaltet oder das selbstständige Suchen eines Nachmieters erlaubt.
Wer verhindern möchte, dass nach dem Gewerbeimmobilie vermieten Unklarheiten und Auseinandersetzungen auftreten, sollte beim Aufsetzen des Mietvertrags möglichst genau sein. Daher ist es meist sinnvoll, den Vertrag von einem Juristen prüfen oder sich bei der Erstellung helfen zu lassen.
Mieterhöhung im Mietvertrag vereinbaren
Beim Gewerbeimmobilien vermieten, ist es aufgrund der langen Laufzeiten, häufig von Vermieterseite gewünscht, dass die Miete im Laufe der Zeit erhöht werden kann. Dafür muss jedoch bereits im Mietvertrag der Grundstein gelegt werden. Hierbei gibt es im Wesentlichen vier Möglichkeiten:
- Staffelmietvertrag: Auch beim Gewerbeimmobilien vermieten kann eine Staffelmiete vereinbart werden. Hierbei wird bereits im Mietvertrag festgelegt, zu welchem Zeitpunkt sich die Miete in welchem Maße erhöht. Die Erhöhung kann entweder als Festbetrag oder als Prozentsatz angegeben werden.
- Wertsicherungsklausel: Der Grundgedanke einer Wertsicherungsklausel ist, dass die Miete der Geldentwertung (Inflation) entzogen wird. Wie genau die Anpassungen vorgenommen werden und aufgrund welcher Basis sie geschehen, bestimmt die Klausel im Vertrag. Es kann beispielsweise festgelegt werden, dass sich der Mietpreis am Verbraucherpreisindex orientiert, wie bei der Indexmiete für Wohnraum.
- Umsatzmiete: Bei einer Umsatzmiete steigt, bzw. sinkt die Miete je nach erwirtschafteten Umsatz des Mieters. Wer beim Gewerbeimmobilie vermieten eine Umsatzmiete vereinbaren möchte, sollte, um sich vor zu großen Mietverlusten zu schützen, dennoch eine Mindestmiete festlegen.
- Mieterhöhung bei Modernisierung: Nach einer Modernisierung möchten viele Vermieter gerne die Miete erhöhen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht. Wer also eine Gewerbeimmobilie vermieten möchte und plant, diese eventuell im Laufe der Mietzeit zu modernisieren, sollte unbedingt eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag aufnehmen.
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