Das Wichtigste rund ums Thema Gewerbeimmobilien mieten
Ein Großteil der Gewerbetreibenden benötigt eine entsprechende Gewerbefläche zum Ausüben der jeweiligen Tätigkeit. Dabei werden nur die wenigsten Objekte direkt gekauft, denn man kann Gewerbeimmobilien mieten, und zwar für nahezu alle Vorhaben. Wir geben einen Überblick u. a. darüber, wie ein Makler bei der Suche hilft, worauf man bei der Besichtigung achten sollte und welche Rechte man als Mieter hat.
Wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, kann je nach Dienstleistung und Branche auch von Zuhause aus arbeiten. Die meisten Selbstständigen und Unternehmer sind jedoch auf eine zusätzliche Gewerbefläche angewiesen. Ob ein Büro, ein Ladengeschäft, eine Lagerhalle oder eine Gaststätte – es kann ganz schön anstrengend sein, an alles zu denken, was wichtig ist, wenn es darum geht, eine Gewerbeimmobilie zu mieten. Neben dem oft enormen zeitlichen Aufwand, den eine Immobiliensuche mit sich bringt, gibt es für Suchende vieles zu beachten.
Passende Gewerbeimmobilie finden
Die meisten Interessenten, die ein Gewerbe mieten wollen, schauen sich zunächst im Internet nach einem passenden Objekt um. Das ist natürlich eine einfache und schnelle Möglichkeit, die richtige Immobilie zu finden. Dennoch sollten Suchende nicht auf alternative Medien verzichten und auch mal einen Blick in örtliche bzw. regionale Zeitungen werfen, denn nicht alle Vermieter inserieren in bekannten Immobilienportalen.
Viele Eigentümer von Gewerbeimmobilien wollen aber gar nicht den Weg gehen, sich eigenständig um die Vermietung zu kümmern und beauftragen einen Makler. Dieser hat aber nicht nur für Vermieter Vorteile, sondern auch für interessierte Mieter: Es gibt Objektbesitzer, die nicht wollen, dass ihre Immobilie in Internetportalen oder sonstigen Medien angeboten wird.
So kann es sein, dass Makler das passende Gewerbeobjekt anbieten können, selbst wenn man auf deren Internetpräsenz keine passende Immobilie findet. Es kann sich also durchaus lohnen, einen Makler mit der Suche nach einer Gewerbeimmobilie zum Mieten zu beauftragen. Wichtig dabei ist aber, dass man vertraglich festhält, dass die Maklerprovision erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig wird und nicht beispielsweise, sobald der Makler die Suche begonnen hat.
6 Tipps für die Besichtigung von Gewerbeimmobilien
Wer eine Gewerbeimmobilie mieten will, sollte sich unbedingt genug Zeit für die Besichtigung nehmen. Es gilt dabei viele wichtige Fragen zu klären, um ggf. späterem Ärger und negativen Überraschungen vorzubeugen. Hier sind die fünf wichtigsten Tipps, die man bei der Besichtigung von Gewerbeobjekten beherzigen sollte:
Das Vier-Augen-Prinzip
Normalerweise geht man nicht alleine zu einer Besichtigung, wenn man Gewerbeimmobilien mieten will. Wer Handwerker, Gutachter, Architekten oder einfach nur erfahrene Hobby-Handwerker kennt, sollte wenigstens eine dieser Personen mitnehmen. So lassen sich Mängel, aber auch Chancen eines Objektes schneller identifizieren.
Die Lage ist umsatzrelevant
Der Standort des Gewerbeobjekts kann entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sein. Ein Café oder Geschäft in einer stark frequentierten Einkaufsstraße wird mehr Umsatz machen als eins jenseits von Publikumsverkehr. Auch die Erreichbarkeit der Geschäftsräume sollte stimmen: für Kunden, Lieferanten sowie eigene Mitarbeiter.
Geräuschkulisse
Eine laute Umgebung kann ebenfalls hinderlich sein; bei Arbeiten mit lauten Maschinen und Geräten, sind Räumlichkeiten in einer ruhigen Wohngegend aber auch das Falsche.
Die Ausstattung ist überlebenswichtig
Bevor man sich für eine Mietimmobilie entscheidet, sollte man prüfen, ob die Räumlichkeiten zum eigenen Geschäftskonzept passen. Viele denken erstmal nicht an doch so wichtige Dinge wie Internetgeschwindigkeit, Stromstärke, Licht, Wärme- und Schalldämmung. Reicht die Stromstärke nicht aus, können evtl. Arbeitsgeräte nicht bedient werden; ist die Wärmedämmung zu schwach, müssen Mitarbeiter ggf. frieren oder es kommen unnötig hohe Heizkosten auf einen zu.
Gewerbeausschlussregelung
Was man außerdem unbedingt in Erfahrung bringen sollte, ist, ob die Ausübung des geplanten Gewerbes in den Räumlichkeiten erlaubt ist.
Sympathie und Bauchgefühl
Schlussendlich können auch das eigene Bauchgefühl und die Sympathie entscheidend für die Wahl der Geschäftsräume sein. Wer beim Vermieter kein gutes Gefühl hat, sollte sich evtl. besser nach einem anderen Objekt umsehen.
Worauf ist beim Gewerbemietvertrag zu achten?
Ein Mietrecht für Gewerbe, so wie man es für Wohnimmobilien kennt, existiert nicht. Will man Gewerbeimmobilien mieten, muss man sich darauf einstellen, dass der Vermieter viel Spielraum bei der Vertragsgestaltung hat. Daraus kann aber auch der Mieter einen Vorteil ziehen – denn so kann man sich mit dem Vermieter über verschiedene Dinge individuell einigen.
Anders als bei Wohnimmobilien ist es bei gewerblichen Mietobjekten üblich, die Mietdauer ohne Grund zu beschränken. Dann ist der Mietvertrag nämlich unkündbar und endet automatisch mit dem vereinbarten Datum. Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag oder wurde die Mietdauer in einem solchen Dokument nicht geregelt, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Dadurch kann er aber auch jederzeit gekündigt werden.
Des Weiteren kann und sollte jeder, der Gewerbeimmobilien mieten will, u. a. Bestimmungen über die Kautionshöhe und -rückzahlung, Instandhaltung sowie Mietzahlung vertraglich festhalten. Das Mietrecht für Gewerbeimmobilien unterscheidet sich von dem für Wohnimmobilien.
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