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Das Wichtigste rund ums Thema Gewerbeimmobilien mieten

Ein Großteil der Gewerbetreibenden benötigt eine entsprechende Gewerbefläche zum Ausüben der jeweiligen Tätigkeit. Dabei werden nur die wenigsten Objekte direkt gekauft, denn man kann Gewerbeimmobilien mieten, und zwar für nahezu alle Vorhaben. Wir geben einen Überblick u. a. darüber, wie ein Makler bei der Suche hilft, worauf man bei der Besichtigung achten sollte und welche Rechte man als Mieter hat.

Wer Gewerbeimmobilien mieten will, muss im Vertrag vieles beachten.

Wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, kann je nach Dienstleistung und Branche auch von Zuhause aus arbeiten. Die meisten Selbstständigen und Unternehmer sind jedoch auf eine zusätzliche Gewerbefläche angewiesen. Ob ein Büro, ein Ladengeschäft, eine Lagerhalle oder eine Gaststätte – es kann ganz schön anstrengend sein, an alles zu denken, was wichtig ist, wenn es darum geht, eine Gewerbeimmobilie zu mieten. Neben dem oft enormen zeitlichen Aufwand, den eine Immobiliensuche mit sich bringt, gibt es für Suchende vieles zu beachten.

Passende Gewerbeimmobilie finden

Die meisten Interessenten, die ein Gewerbe mieten wollen, schauen sich zunächst im Internet nach einem passenden Objekt um. Das ist natürlich eine einfache und schnelle Möglichkeit, die richtige Immobilie zu finden. Dennoch sollten Suchende nicht auf alternative Medien verzichten und auch mal einen Blick in örtliche bzw. regionale Zeitungen werfen, denn nicht alle Vermieter inserieren in bekannten Immobilienportalen.

Unser -Tipp für Sie:
Fündig kann man auch werden, indem man nicht ausschließlich die Angebote durchforstet, sondern auch ein Gesuch aufgibt – ob online oder in einer Zeitung, ist erst einmal egal. Denn manche haben Räumlichkeiten, aber suchen nicht aktiv nach einem Mieter. So wird man direkt von Vermietern kontaktiert, die sich ein Mietverhältnis mit einem vorstellen können und spart die Kosten für einen Makler.

Viele Eigentümer von Gewerbeimmobilien wollen aber gar nicht den Weg gehen, sich eigenständig um die Vermietung zu kümmern und beauftragen einen Makler. Dieser hat aber nicht nur für Vermieter Vorteile, sondern auch für interessierte Mieter: Es gibt Objektbesitzer, die nicht wollen, dass ihre Immobilie in Internetportalen oder sonstigen Medien angeboten wird.

So kann es sein, dass Makler das passende Gewerbeobjekt anbieten können, selbst wenn man auf deren Internetpräsenz keine passende Immobilie findet. Es kann sich also durchaus lohnen, einen Makler mit der Suche nach einer Gewerbeimmobilie zum Mieten zu beauftragen. Wichtig dabei ist aber, dass man vertraglich festhält, dass die Maklerprovision erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig wird und nicht beispielsweise, sobald der Makler die Suche begonnen hat.

Wichtig:
Bei Mietimmobilien gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, welches besagt, dass jene Partei die Maklercourtage zu zahlen hat, welche diesen beauftragt hat. Das gilt jedoch nicht für gewerbliche Mietobjekte: Hier muss vertraglich festgelegt werden, ob der Mieter oder der Vermieter die Provision übernimmt.

6 Tipps für die Besichtigung von Gewerbeimmobilien

Wer eine Gewerbeimmobilie mieten will, sollte sich unbedingt genug Zeit für die Besichtigung nehmen. Es gilt dabei viele wichtige Fragen zu klären, um ggf. späterem Ärger und negativen Überraschungen vorzubeugen. Hier sind die fünf wichtigsten Tipps, die man bei der Besichtigung von Gewerbeobjekten beherzigen sollte:

Das Vier-Augen-Prinzip

Normalerweise geht man nicht alleine zu einer Besichtigung, wenn man Gewerbeimmobilien mieten will. Wer Handwerker, Gutachter, Architekten oder einfach nur erfahrene Hobby-Handwerker kennt, sollte wenigstens eine dieser Personen mitnehmen. So lassen sich Mängel, aber auch Chancen eines Objektes schneller identifizieren.

Gewerbeimmobilie mieten – wer das vorhat, muss unterschiedliche Aspekte berücksichtigen

Die Lage ist umsatzrelevant

Der Standort des Gewerbeobjekts kann entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sein. Ein Café oder Geschäft in einer stark frequentierten Einkaufsstraße wird mehr Umsatz machen als eins jenseits von Publikumsverkehr. Auch die Erreichbarkeit der Geschäftsräume sollte stimmen: für Kunden, Lieferanten sowie eigene Mitarbeiter.

Geräuschkulisse

Eine laute Umgebung kann ebenfalls hinderlich sein; bei Arbeiten mit lauten Maschinen und Geräten, sind Räumlichkeiten in einer ruhigen Wohngegend aber auch das Falsche.

Die Ausstattung ist überlebenswichtig

Bevor man sich für eine Mietimmobilie entscheidet, sollte man prüfen, ob die Räumlichkeiten zum eigenen Geschäftskonzept passen. Viele denken erstmal nicht an doch so wichtige Dinge wie Internetgeschwindigkeit, Stromstärke, Licht, Wärme- und Schalldämmung. Reicht die Stromstärke nicht aus, können evtl. Arbeitsgeräte nicht bedient werden; ist die Wärmedämmung zu schwach, müssen Mitarbeiter ggf. frieren oder es kommen unnötig hohe Heizkosten auf einen zu.

Gewerbeausschlussregelung

Was man außerdem unbedingt in Erfahrung bringen sollte, ist, ob die Ausübung des geplanten Gewerbes in den Räumlichkeiten erlaubt ist.

Sympathie und Bauchgefühl

Schlussendlich können auch das eigene Bauchgefühl und die Sympathie entscheidend für die Wahl der Geschäftsräume sein. Wer beim Vermieter kein gutes Gefühl hat, sollte sich evtl. besser nach einem anderen Objekt umsehen.

Wer eine Gewerbeimmobilie mieten will, sollte darauf achten, wie der Mietvertrag gestaltet ist

Worauf ist beim Gewerbemietvertrag zu achten?

Ein Mietrecht für Gewerbe, so wie man es für Wohnimmobilien kennt, existiert nicht. Will man Gewerbeimmobilien mieten, muss man sich darauf einstellen, dass der Vermieter viel Spielraum bei der Vertragsgestaltung hat. Daraus kann aber auch der Mieter einen Vorteil ziehen – denn so kann man sich mit dem Vermieter über verschiedene Dinge individuell einigen.

Wichtig:
Zu beachten bleibt dabei, dass der Mietvertrag für Gewerbeimmobilien immer schriftlich geschlossen wird. Dort sollten alle Vertragsbedingungen, Nebenabreden und weitere relevante Themen schriftlich festgehalten werden. Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag, kann das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden, da es so als unbefristet gilt. Wer sich längerfristig an einen Standort binden möchte, sollte einen befristeten Mietvertrag abschließen.

Anders als bei Wohnimmobilien ist es bei gewerblichen Mietobjekten üblich, die Mietdauer ohne Grund zu beschränken. Dann ist der Mietvertrag nämlich unkündbar und endet automatisch mit dem vereinbarten Datum. Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag oder wurde die Mietdauer in einem solchen Dokument nicht geregelt, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Dadurch kann er aber auch jederzeit gekündigt werden.

Unser -Tipp für Sie:
Bei befristeten Mietverträgen sollte darauf geachtet werden, dass man eine Klausel bezüglich der Vertragsverlängerung einbaut. Es kann vereinbart werden, dass eine oder beide Parteien das Recht haben, eine Verlängerung des Vertrags zu verlangen. Eine Klausel, die besagt, dass der Vertrag automatisch um einen festgelegten Zeitraum verlängert wird, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wurde, kann ebenfalls Vertragsbestandteil sein.

Des Weiteren kann und sollte jeder, der Gewerbeimmobilien mieten will, u. a. Bestimmungen über die Kautionshöhe und -rückzahlung, Instandhaltung sowie Mietzahlung vertraglich festhalten. Das Mietrecht für Gewerbeimmobilien unterscheidet sich von dem für Wohnimmobilien.

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