Energieausweis erstellen –
so macht man es richtig
Wer eine Immobilie veräußern möchte, muss seit 2014 schon bei der Objektbesichtigung den Energieausweis unaufgefordert vorzeigen. Jedoch ist dieses Dokument nicht für jede Immobilie Pflicht. Wir erklären, wer den Energieausweis erstellen darf, wer ihn benötigt und beantworten die Fragen bezüglich der Kosten und der Gültigkeit des Ausweises.
Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, ist ein Dokument, welches die Energieeffizienz eines Gebäudes widerspiegelt. Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 ist der Energieausweis Pflicht für viele Gebäude, die vermietet oder verkauft werden. Das heißt, als Immobilienbesitzer kommt man um dieses Dokument nicht herum. Für diejenigen, die es bisher nicht benötigt haben, stellen sich natürlich viele Fragen.
Die wohl wichtigsten Fragen lauten dabei: Gibt es eine Energieausweis-Pflicht und für wen gilt sie? Grundsätzlich muss jeder Eigentümer einer Wohn- oder Nichtwohnimmobilie (meist Gewerbeobjekte) im Besitz eines Ausweises über die Energieeffizienz seines Objektes sein. Es gibt allerdings Ausnahmen: So sind Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien sowie Objekten mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² von dieser Pflicht befreit. Alle anderen müssen sich den Energieausweis erstellen lassen.
Energieausweis vs. Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Bei Wohngebäuden unterscheidet man zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Letzterer ist ein preiswerterer Energiepass, dessen Werte anhand von tatsächlichen Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre ermittelt worden sind. Der Bedarfsausweis hingegen ist teurer, aber auch aufwendiger und basiert auf theoretischen Verbrauchswerten, die anhand von Faktoren wie z. B. Dämmung bestimmt werden und unabhängig vom Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind.
Meistens hängt die Wahl der Art des Energieausweises beim Hausverkauf davon ab, wann das Gebäude errichtet wurde. Ist die Immobilie vor 1978 erbaut, aber nie saniert worden, müssen Eigentümer einen Bedarfsausweis besorgen. Für Gebäude eines Baujahrs nach 1978 reicht die Vorlage eines Verbrauchsausweises.
Wer erstellt einen Energieausweis?
Wer einen Hausverkauf plant, muss den Energieausweis beantragen. Der Eigentümer darf dieses Dokument also nicht einfach selbst ausstellen. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Es gibt viele Stellen, die einen Energieausweis erstellen dürfen. Auch Immobilienmakler sind grundsätzlich dazu berechtigt, allerdings nur dann, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die der Gesetzgeber vorschreibt.
Eine dieser Bedingungen ist ein erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Ausbildungen:
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Hochschulabschluss in den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Elektrotechnik, Hochbau, Innenarchitektur, Maschinenbau oder Physik
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Hochschulabschluss einer anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung, jedoch mit einem Schwerpunkt in Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Elektrotechnik, Hochbau, Innenarchitektur, Maschinenbau oder Physik
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Handwerker der Bereiche Anlagentechnik, Ausbau, Bau und Schornsteinfegerwesen, die im Besitz einer Erlaubnis zur selbstständigen Ausführung ihres Handwerks sind
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Geprüfte oder staatlich anerkannte Techniker, die ihren Ausbildungsschwerpunkt in den Bereichen Gebäudehülle, Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen hatten
Ein weiteres wichtiges Kriterium, um einen Energieausweis erstellen zu dürfen, ist das Vorhandensein mindestens einer der im Folgenden genannten Zusatzqualifikationen:
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Eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung nach den Vorgaben der EnEV
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Eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger in den Bereichen energiesparender Bau oder Anlagentechnik im Hochbau
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Eine mindestens zweijährige Tätigkeit in den Bereichen Anlagentechnik bzw. Bau oder energiesparendes Bauen als Studienschwerpunkt
Was kostet ein Energieausweis?
Lässt man einen Energieausweis erstellen, verursacht das natürlich Kosten. Diese variieren nicht nur von Anbieter zu Anbieter, sondern auch in Abhängigkeit von der Art des Dokuments, also ausgehend davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt.
So kann ein Energieausweis Kosten verursachen, die im zwei- bis vierstelligen Bereich liegen. Beim Verbrauchsausweis bewegen sich die Kosten in einem Rahmen von etwa 30 bis 120 €. Der umfangreichere Bedarfsausweis hingegen kann den Auftraggeber zwischen 150 und 1.000 € kosten.
Energieausweis online beantragen
Es gibt einige Anbieter, bei denen man den Energieausweis online beantragen kann. Meist gibt es auf der Website dieser Anbieter ein digitales Formular, in dem konkrete Informationen über die Immobilie abgefragt werden. Anhand dieser Angaben wird dann ein Energiepass erstellt.
Die Erstellung ist auch in diesem Fall kostenpflichtig, jedoch locken viele Anbieter mit äußerst günstigen Preisen. Eigentümer sollten jedoch darauf Acht geben, dass der ausgewählte Anbieter tatsächlich einen Energieausweis erstellen darf. Es sollte für den Auftraggeber klar ersichtlich sein, ob eine entsprechende Qualifikation vorliegt.
Energieausweis – Gültigkeit ist begrenzt
Der Energiepass hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Wer einen Energieausweis erstellen lässt, sollte darauf achten, dass dieser den Namen, die Adresse, die Berufsbezeichnung und die Unterschrift des Ausstellers trägt. Außerdem sollte das Ausstellungsdatum darauf eingetragen sein.
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