Fahrschule wechseln – das sollten Fahrschüler wissen
Was muss man als Fahrschüler beachten, wenn man die Fahrschule wechseln möchte? Ein Wechsel der Fahrschule ist jederzeit möglich, wobei man allerdings einiges bedenken muss, insbesondere bezüglich der Kosten für die Fahrschule. Es gibt zahlreiche mögliche Gründe für einen Fahrschulwechsel. Zu den häufigsten zählen höhere Kosten für den Führerschein als geplant, Frust über eine nicht bestandene Fahrprüfung, und Unzufriedenheit mit dem Umgangston beim theoretischen Gruppenunterricht in der Fahrschule oder auch während der praktischen Stunden. Die meisten Fahrschüler wechseln die Fahrschule nur, wenn es nicht mehr anders geht, u. a. auch, weil sie bei ihrem Fahrzeug bleiben möchten. Es gibt keine Vorschrift, die einen mehrfachen Fahrschulwechsel verbietet.
Fahrschule wechseln: Kosten, die entstehen können
Der Fahrschulwechsel kann ohne zusätzlich entstehende Kosten vonstatten gehen, möglicherweise gibt es beim Wechsel der Fahrschule sogar Geld zurück. Schauen Sie sich den Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau an, damit das Fahrschule wechseln kostenlos bleibt. Möglicherweise steht Ihrer Fahrschule nur ein Teil des Grundbetrags zu, sofern Sie nicht die gesetzliche Mindestanzahl an theoretischen Fahrstunden absolviert haben. Falls Sie beabsichtigen, die Fahrschule zu wechseln, den Grundbetrag aber in jedem Fall vollständig bezahlen müssen, sollten die Theoriestunden nach Möglichkeit noch bei der alten Fahrstunde abgeleistet werden. Sofern Sie noch Fahrstunden bei Ihrer alten Fahrschule gebucht haben, müssen Sie diese absagen, auch wenn keine ausdrückliche Kündigung zum Austritt aus dem Vertrag erforderlich ist. Ansonsten werden Sie diese Termine bezahlen müssen. Achten Sie darauf, ob der Fahrschulwechsel in ein anderes Bundesland erfolgt.
Im Falle eines Fahrschulwechsels nach der Theorieprüfung berechnet die neue Fahrschule möglicherweise keine Grundgebühr mehr. Bei nicht bestandener Theorieprüfung dagegen kann es sein, dass man der Fahrschule einen Betrag für die Nachschulung entrichten muss. Den Nachweis über den Stand der Ausbildung erhält die neue Fahrschule entweder direkt von der alten Fahrschule oder vom Fahrschüler persönlich. Dem neuen Fahrlehrer obliegt es allerdings gesetzlich, den aktuellen Ausbildungsstand nach eigenem Ermessen zu beurteilen. Möglicherweise wird er im Namen der Verkehrssicherheit erneut Sonderfahrten mit dem Fahrschüler durchführen und hierfür auch die entsprechenden Gelder einfordern.
Fahrschule wechseln: Fehlverhalten des Fahrlehrers
Nicht alle Fahrlehrer sind auch gute Pädagogen. Es gibt sehr autoritäre und auch cholerische Ausbilder. Zudem sind zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Fahrlehrer Witze auf Kosten Ihrer Schüler gemacht haben. Gerade verunsicherte Fahrschüler kommen mit solchen Situationen nur sehr schlecht zurecht, und entschließen sich aus Unzufriedenheit mit der Persönlichkeit ihres Fahrlehrers zum Fahrschulwechsel.