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Wie kann man Fahrlehrer werden? – Der Weg zum Beruf

Der Beruf des Fahrlehrers bietet viele Vorteile, da man flexibel arbeiten kann, viel unterwegs ist und im regelmäßigen Kontakt zu Menschen steht. Wer gerne Auto fährt und jungen Menschen zu mehr Freiheit und Selbstständigkeit verhelfen möchte, ist im Fahrlehrerberuf vermutlich genau richtig aufgehoben. Doch wie kann man eigentlich Fahrlehrer werden, wie läuft die Fahrlehrerausbildung ab und welche Voraussetzungen muss man für die Tätigkeit mitbringen? Hier erfahren Sie alles üben den Weg zum spannenden und abwechslungsreichen Beruf als Fahrlehrer.

Beim Beruf des Fahrlehrers handelt es sich gewissermaßen immer um eine Umschulung statt um einen direkten Berufseinstieg. Eine wichtige Voraussetzung, um Fahrlehrer zu werden, ist daher eine bereits abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder alternativ eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur). Ob die Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet jedoch die jeweils zuständige Behörde in jedem Fall individuell. Darüber hinaus gibt es allerdings auch einige weiter Voraussetzungen, um zur Fahrlehrerausbildung zugelassen zu werden.

Um Fahrlehrer zu werden, muss man bereits eine Berufsausbildung oder andere Vorbildung vorweisen können.

Welche Voraussetzungen gelten für den Fahrlehrerberuf?

Neben der Vorbildung muss der angehende Fahrlehrer bereits seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein, wenn er den Fahrlehrerschein für den Pkw-Führerschein erwerben möchte. Weitere Führerscheinklassen sind inzwischen nur noch dann notwendig, wenn man diese auch unterrichten möchte. In diesem Fall muss die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits vor mindestens 2 Jahren erworben worden sein, um eine Fahrlehrerlaubnis dafür erlangen zu können.

Spätestens beim Abschluss der Ausbildung, muss der angehende Fahrlehrer 21 Jahre alt sein. Um Fahrlehrer zu werden, wird darüber hinaus vorausgesetzt, dass man körperlich sowie geistig für die Ausübung des Berufs geeignet ist. Diese Eignung muss durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden. Gegen eine persönliche Eignung sprächen zum Beispiel Punkte im Fahreignungsregister oder Einträge im polizeilichen Führungszeugnis. Je nach Menge und Art der Vergehen entscheidet die zuständige Behörde jedoch individuell darüber, ob der Fahrlehrerberuf dennoch ausgeübt werden darf oder nicht.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Berufswechsel zum Fahrlehrer nichts mehr im Weg. Die Ausbildung kann an einer entsprechenden Fahrlehrerfachschule absolviert werden.

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Die Fahrlehrerausbildung besteht aus drei Phasen.

Wie läuft die Fahrlehrerausbildung ab?

Die Fahrlehrerausbildung dauert ca. ein Jahr und unterteilt sich in drei Phasen. Nach einer achtmonatigen theoretischen Phase an der Fahrlehrerfachschule folgt ein Praktikum über vier Monate in der Ausbildungsfahrschule.

Phase 1 der Fahrlehrerausbildung

Die erste Phase der Ausbildung dauert einen Monat und wird zur Einführung genutzt. Dabei wird zunächst ein Überblick über den Aufbau der Ausbildung sowie den organisatorischen Ablauf einer Fahrschule geschaffen. Die erste und letzte Woche findet in der Verkehrsfachschule statt, in der man zunächst theoretisch an alles herangeführt wird. Daran angeknüpft, besucht man in der zweiten und dritten Woche bereits die Ausbildungsfahrschule, in der ein Praktikum gemacht wird. Dort bekommen die Auszubildenden die wichtigsten Einblicke in den Beruf des Fahrlehrers und seine genauen Tätigkeiten.

Phase 2 der Fahrlehrerausbildung

Die nächsten sieben Monate bestehen größtenteils aus dem theoretischen Teil der Ausbildung an der Verkehrsfachschule. Die Auszubildenden lernen hier alle Straßenverkehrsvorschriften sowie wichtige und notwendige Aspekte der Verkehrsverhaltenslehre und der Fahrschulpädagogik. Auch allgemeinrechtliche Grundkenntnisse und ein Kfz-Technik-Basiswissen werden den angehenden Fahrlehrern in dieser Phase vermittelt. Im praktischen Teil bekommen die Auszubildenden zunächst selbst noch einmal Fahrunterricht. In dieser Phase der Ausbildung werden sie zu umweltbewussten, gewandten und verkehrsgerechten Fahrlehrern ausgebildet. Innerhalb des fünften Ausbildungsmonats findet noch einmal ein einwöchiges Praktikum an der Ausbildungsfahrschule statt, um das gelernte Wissen mit der Praxis verknüpfen zu können.

Phase 3 der Fahrlehrerausbildung

In dieser Phase beginnt nun der viermonatige, ausschließlich praktische Teil der Ausbildung in der Fahrschule, auch Hospitation genannt. In dieser Phase geben die angehenden Fahrlehrer bereits selbst theoretischen und praktischen Unterricht, wobei sie natürlich von erfahrenen Fahrlehrern angelernt und fachmännisch begleitet werden. Während dieser Zeit kehren die Auszubildenden nur noch einmal für zwei kurze Reflexionsphasen an die Fachschule zurück.

Unser -Tipp für Sie:
Bereits vor Ausbildungsbeginn sollte der Antrag auf Fahrlehrer-Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Um sicherzugehen, dass alle Prüfungen rechtzeitig abgelegt werden können, sollte man dies bereits mindesten vier Wochen vor Beginn der Ausbildung tun.

Die Prüfungen während der Fahrlehrerausbildung

Wer Fahrlehrer werden möchte, muss während der Ausbildung insgesamt fünf Prüfungen absolvieren. Die erste Prüfung wird bereits in der zweiten Ausbildungsphase abgenommen. Dabei handelt es sich um eine fahrpraktische Prüfung, in welcher der Auszubildende seine sichere Fahrweise unter Beweis stellen muss. Zum Ende der zweiten Phase findet dann die zweite Prüfung statt, die sogenannte Fachkundeprüfung. Diese besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil, in denen das erlernte Wissen der letzten Monate überprüft wird. Nach Bestehen dieser Prüfungen erhält der Auszubildende eine Fahrlehreranwärterbefugnis. Diese stellt eine befristete Fahrlehrererlaubnis dar, die für den praktischen Ausbildungsteil zwingend erforderlich ist. Ist die Hospitation abgeschlossen, müssen noch einmal zwei Lehrproben abgeleistet werden – je eine im theoretischen und eine im praktischen Unterricht. Sind diese Lehrproben bestanden, wird eine unbefristete Fahrlehrererlaubnis für die Führerscheinklassen B und BE ausgestellt. Damit ist die Ausbildung abgeschlossen und man darf offiziell als Fahrlehrer arbeiten. Wer möchte, kann die Fahrlehrererlaubnis jederzeit um weitere Führerscheinklassen erweitern.

Um Fahrlehrer zu werden, muss man mit vergleichsweise hohen Kosten rechnen

Was fällt für die Fahrlehrerausbildung an Kosten an?

Für die Fahrlehrerausbildung sind die Kosten relativ hoch. Sie liegen derzeit bei ca. 11.000 €, je nach Fahrlehrerfachschule können die genauen Preise jedoch variieren. Dabei ist besonders wichtig zu beachten, dass es sich bei der Fahrlehrerausbildung um eine Vollzeitausbildung handelt. Das bedeutet, dass in der Regel keine Zeit übrig bleibt, um nebenbei Geld zu verdienen. Wer Fahrlehrer werden möchte, sollte sich also unbedingt frühzeitig überlegen, wie er die Kosten für die Fahrlehrerausbildung aufbringen kann und außerdem während der Ausbildung seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Unser -Tipp für Sie:
Während des Praktikums bezahlen einige Fahrschulen ihre Auszubildenden, dies ist allerdings nicht verpflichtend und wird individuell verhandelt. Auch hier sollte man sich also bereits im Voraus ausreichend informieren.

Wer unbedingt Fahrlehrer werden möchte, die Kosten jedoch nicht selbst übernehmen kann, für den gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. In einigen Fällen übernimmt z. B. die Arge, das Bafög-Amt oder die Bundeswehr (für ehemalige Zeitsoldaten) einen Teil der Kosten. Darüber hinaus bieten einige Fahrschulen eine Unterstützung an, wenn vertraglich festgehalten wird, dass man nach Abschluss der Ausbildung für eine bestimmte Zeit in dieser Fahrschule angestellt bleibt.

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