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Freiberufler werden oder Freelancer: Das ist der Unterschied

Wer Freiberufler werden will, muss einen der sogenannten freien Berufe erlernen. Viele, vor allem junge Leute träumen davon, freiberuflich zu arbeiten. Eine solche Tätigkeit bietet viele Vorteile, denn Freiberufler zahlen beispielsweise keine Gewerbesteuer. Doch viele bringen die Termini Freiberufler und Freelancer durcheinander bzw. verwenden diese synonym, obwohl es zwei völlig verschiedene Status sind. Was gilt es also zu beachten, wenn man Freiberufler werden will und wann strebt man eine Tätigkeit als Freelancer an? Freiberufler sind in Deutschland all diejenigen, die in einem der ausgewiesenen, sogenannten freien Berufe tätig sind. Sie üben wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Gemäß § 18 Einkommensteuergesetz sowie § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zählen u. a. folgende Berufsgruppen zu den freien Berufen:

  • Heilberufe (u. a. Ärzte (Zahn- und Tierärzte), Hebammen, Krankengymnasten oder Diplom-Psychologen)
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratende Volks- und Betriebswirte
  • vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte
  • Ingenieure, Architekten, hauptberufliche Sachverständige
  • Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Lehrer und Erzieher

Darüber hinaus können neuere Berufe wie z. B. Web-Designer, Musiker, Fotografen, Dozenten und EDV-Berater ebenfalls freiberuflich ausgeübt werden. Im Zweifelsfall kann man beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen, denn die Festlegung, ob man im gewünschten Beruf Freiberufler werden kann, obliegt dem Fiskus. Eine weitere Möglichkeit, den Status Freiberufler eindeutig zu klären, bietet eine Rücksprache mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt. Wichtig: Die Bezeichnung Freiberufler bezieht sich allein auf die Zugehörigkeit zu den festgelegten, weiter oben aufgeführten Berufsgruppen.

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Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Freelancer

Nun wäre also die Frage danach, wer Freiberufler werden kann, zunächst geklärt. Wie erfolgt aber die Abgrenzung zum Freelancer? Freelancer ist nicht etwa der englische Ausdruck für Freiberufler, sondern umfasst eine generell freie Mitarbeit in einem Unternehmen. Größter Unterschied: Freelancer sind in der Regel gewerblich tätig – sie müssen ein Gewerbe anmelden und eine Gewerbesteuer zahlen. Um als Freelancer zu arbeiten, kann man natürlich auch Freiberufler werden, um dann z. B. als freier Journalist für unterschiedliche Zeitungen oder Fernsehsender zu berichten. Freelancer können ihre Dienstleistung jedem Unternehmen anbieten, sie sind aber im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht in die Arbeitsabläufe der Unternehmen eingegliedert und auch nicht weisungsebunden. Die Bezahlung der Freelancer erfolgt auf Basis eines Dienstvertrags oder eines Werkvertrags. Im sozialen und pädagogischen Bereich werden solche freien Mitarbeiter bspw. als Honorarkräfte bezeichnet.

Wichtig: Als freier Mitarbeiter bzw. Freelancer sollte man immer auf einen schriftlichen Vertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber bestehen!

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Freiberufler werden: Was ist wichtig auf dem Weg in die Selbstständigkeit?

Wer Freiberufler werden will, benötigt zunächst einmal eine entsprechende Qualifikation. Hier verhält es sich ähnlich den meisterpflichtigen Handwerksberufen. Denn wer z. B. eine Existenzgründung als Freiberufler anstrebt, muss die hohe fachliche Kompetenz sowie eine Ausbildung nachweisen können. Dies erfolgt u. a. durch die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Standeskammer, wie z. B. in einer Ärzte-, Architekten-, Steuerberater- oder Anwaltskammer. Welche fachliche Kompetenz benötigt wird, um in einer bestimmten Branche Freiberufler zu werden, muss schon vor oder während der Ausbildung geklärt werden.

Die meisten Freiberufler streben eine selbstständige Tätigkeit an. Möchte man Freiberufler werden, wird man meist allein gründen; findet man Gleichgesinnte, können auch eine Partnerschaft oder eine GbR-Gründung sinnvoll sein. Bei allen drei Varianten müssen Freiberufler jedoch bedenken, dass sie in aller Regel mit ihrem Privatvermögen haften. Selbstverständlich ist aber auch eine Gründung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) möglich bzw. kann sinnvoll sein. Welche Rechtsform die richtige ist, wenn man Freiberufler werden will, lässt sich am besten mit einem auf Existenzgründer spezialisierten Steuerberater oder Anwalt klären.

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Freiberufler müssen außerdem zusätzliche Versicherungen abschließen, z. B. eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung sowie eine Rentenversicherung. In bestimmten freien Berufen ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse Pflicht, dazu zählen u. a. Schriftsteller, Journalisten oder Künstler. Grundsätzlich können Freiberufler zwischen der privaten und der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wählen: Bei der Künstlersozialkasse versicherte Freiberufler müssen aber nur die Hälfte der Beiträge selbst bezahlen, die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss sowie eine Abgabe von Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen einsetzen. Alle anderen Freiberufler zahlen hingegen zu 100 %.

Ein Businessplan kann auch für Freiberufler sinnvoll sein. Wer hierbei Hilfe benötigt, kann sich ebenfalls an einen Steuerberater oder die Gründungswerkstatt wenden.

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