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UG-Gründung leicht gemacht – so einfach ist der Weg in die Selbstständigkeit

Eine UG-Gründung ist die Alternative zur englischen Limited (Ltd.) und wird heute häufig bevorzugt. Wer den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kann zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen. Aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung sind Kapitalgesellschaften die attraktiveren Rechtsformen, doch meist scheitert es am erforderlichen Startkapital. Eine gute Alternative stellt in diesem Fall die Unternehmergesellschaft dar, kurz UG. Bei der UG-Gründung reicht schon ein geringes Startkapital aus und die Haftung der oder des Unternehmer/-s ist auf das Firmenvermögen beschränkt. Da die Gründung einer UG schon mit einem Startkapital von nur einem Euro möglich ist, wird diese Unternehmensform auch als Mini-GmbH bzw. Ein-Euro-GmbH bezeichnet. Abgesehen von einigen abweichenden Gründungsformalitäten verläuft eine UG-Gründung ähnlich wie bei einer GmbH. Wissenswert: Die UG ist die deutsche Alternative zur englischen Limited (Ltd.), die auch hierzulande häufig gewählt wurde. Mittlerweile entscheiden sich jedoch immer mehr Existenzgründer für die deutsche Unternehmensform.

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Folgende Formalitäten müssen bei einer UG-Gründung erfüllt werden

Grundsätzlich läuft eine UG-Gründung ähnlich einer GmbH-Gründung ab, es kann jedoch ein paar abweichende Formalitäten geben, die berücksichtigt werden müssen. Wie bereits erwähnt kann man schon mit einem Mindestkapital von nur einem Euro eine UG gründen. Allerdings ist es ratsam, mit einem höheren Betrag anzufangen, denn es muss ohnehin möglichst schnell ein Mindestkapital von 25.000 Euro erreicht werden. Daher dürfen die Gewinne einer Unternehmergesellschaft nicht vollständig ausgeschüttet werden: Ein Teil davon muss in die Rücklagen einfließen, und zwar so lange, bis 25.000 Euro erreicht werden. Dann wird die UG in eine GmbH umgewandelt. Bei der Namenswahl gelten hingegen ähnliche Regelungen wie bei einer GmbH : Es dürfen z. B. vollständige Namen der Gesellschafter, aber auch Phantasienamen verwendet werden, das einzige Muss für die Gründung ist der Zusatz UG (haftungsbeschränkt).


Eine UG kann im Grunde genommen schon mit nur einem Gesellschafter gegründet werden. In diesem Fall gibt es jedoch eine Abweichung zur GmbH – gründet man eine UG alleine oder mit maximal drei Gesellschaftern, wird auf den Gesellschaftsvertrag verzichtet und stattdessen ein sogenanntes Musterprotokoll erstellt. Dieses darf weder verändert noch angepasst oder erweitert werden. Dies kann insbesondere bei mehreren Gesellschaftern von Nachteil sein, da keine individuellen Vereinbarungen möglich sind. Außerdem darf in diesem Fall nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Im Gegensatz dazu kann der Gesellschaftsvertrag, welcher ab einer größeren Anzahl an Gesellschaftern für die Gründung der UG notwendig ist, auch um individuelle Regelungen für Gesellschafter erweitert und es dürfen zudem mehrere Geschäftsführer ernannt werden.

Gerade in puncto Musterprotokoll bzw. Gesellschaftsvertrag sollten sich Gründer professionelle Hilfe sowohl beim Steuerberater als auch bei einem Rechtsanwalt holen. Ein beispielsweise auf das Vertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann zudem alle Verträge und Unterlagen prüfen. Des Weiteren ist ein Notar für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages sowie für die Beantragung des Handelsregistereintrags der UG notwendig.

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In 3 Schritten zur Unternehmergesellschaft

Eine UG-Gründung kann grob gesagt in drei Schritten erfolgen. Im ersten Schritt sollte man sich mit dem Thema Startkapital befassen und dieses auf das Geschäftskonto überweisen. Zwar kann dies auch im zweiten Schritt gemacht werden, allerdings ist das meist schnell erledigt und es kann mit dem dritten Schritt schneller vorangehen, denn dann benötigt der Notar einen Nachweis über das auf dem Konto vorhandene Startkapital. Aber kommen wir zunächst zum zweiten Schritt: Ist das Startkapital eingezahlt worden, muss man sich mit dem Musterprotokoll bzw. dem Gesellschaftsvertrag beschäftigen. Wer diesbezüglich Beratung benötigt, sollte sich an einen auf Existenzgründung spezialisierten Steuerberater wenden. Auch ein Rechtsanwalt kann von Vorteil sein. Dieser sollte jedoch spätestens dann aufgesucht werden, wenn die Verträge vollständig sind und nur noch geprüft werden sollten. Ist auch das geregelt, muss im dritten und letzten Schritt ein Handelsregistereintrag erfolgen. Dieser ist in der Regel in nur wenigen Tagen erfolgt – jetzt ist die UG-Gründung offiziell.

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