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Gründung: GmbH & Co. KG – Wissenswertes und ihre Vorteile für Gründer

Die Gründung einer GmbH & Co. KG kann eine sinnvolle Entscheidung sein. Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH) und einer Personengesellschaft (KG). Für die Gründung einer GmbH & Co. KG gelten jedoch maßgeblich die Regelungen zur KG-Gründung. Eine KG ist eine Kommanditgesellschaft, die nicht weniger als zwei Gründer voraussetzt: Mindestens einen Komplementär sowie einen Kommanditisten. Der Kommanditist haftet dabei zwar nur begrenzt in Höhe seiner Einlage, ist jedoch von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Allerdings hat er Kontrollrechte wie z. B. die Prüfung des Jahresabschlusses. Die geschäftsführende Rolle übernimmt indes der Komplementär, wobei er aber voll haftet, also u. a. auch mit seinem Privatvermögen. Worin bestehen also die Vorteile einer GmbH-&-Co.-KG-Gründung und was sollte dabei außerdem beachtet werden?

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Darum sollte man sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden

Da für die Gründung einer GmbH & Co. KG mindestens ein Komplementär erforderlich ist, übernimmt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung diese Rolle. Da die GmbH haftungsbeschränkt ist, umgeht man damit einen großen Nachteil der KG: Erhält eine GmbH die Funktion eines Komplementärs, gelten dennoch deren Haftungsregelungen. Doch mit der Gründung einer GmbH & Co. KG gehen weitere Vorteile einher. Dieser Unternehmensform wird beispielsweise die Kapitalbeschaffung erleichtert. Es können z. B. mehrere und weitere Investoren als Kommanditisten aufgenommen werden, wodurch das Unternehmen auch ohne Kredite finanziert werden kann. Darüber hinaus kann die Frage nach der Unternehmensnachfolge unkomplizierter gelöst werden, da eine GmbH als Geschäftsführer einfacher übernommen werden kann als eine KG allein. Auch in puncto Gewinnbesteuerung gibt es Unterschiede zwischen Komplementären und Kommanditisten. Wie es sich steuerrechtlich genau verhält, kann nur ein Steuerberater sagen. Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, noch vor der Gründung einer GmbH & Co. KG einen Steuerexperten aufzusuchen, z. B. im Rahmen einer Existenzgründerberatung.

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GmbH und Co. KG: Gründung und was dabei zu beachten ist

Da für die Gründung einer GmbH & Co. KG die Gründungsformalitäten der KG relevant sind, soll nun auch auf diese eingegangen werden. Für den Firmennamen dürfen sowohl Namen der Gesellschafter als auch Kombinationen aus Buchstaben sowie Sachbezeichnungen oder gar Fantasiebegriffe gewählt werden. Was jedoch in jedem Falle vorhanden sein muss, ist der Zusatz ‘KG’ bzw. bei der Mischform ‘GmbH & Co. KG’. Ebenso wie bei einer GmbH-Gründung ist auch bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ein Handelsregistereintrag nötig, wobei Notarkosten anfallen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, wie er z. B. bei einer GmbH Voraussetzung ist, ist für KG per se nicht notwendig. Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ist die schriftliche Form jedoch zu empfehlen. Was bei der Gründung außerdem berücksichtigt werden muss, welche Unterlagen benötigt werden und wie man bei der Gründung im Individualfall am besten vorgehen sollte, kann nur ein qualifizierter Rechtsanwalt oder Steuerberater mit Sicherheit sagen. Ein Rechtsanwalt sollte zudem insbesondere beim Verfassen und Abschließen von Verträgen, z. B. einem Gesellschaftsvertrag, unbedingt hinzugezogen werden.

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