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Ist eine AG-Gründung die richtige Wahl für Erstgründer?

Für eine AG-Gründung ist ein sehr hohes Startkapital erforderlich. Existenzgründer, die sich von vorneherein für eine AG-Gründung interessieren, sollten sich bereits vor der Gründung gut informieren. Ein Gespräch mit einem Steuerberater sowie mit einem Rechtsanwalt ist dabei besonders wichtig. Denn die Gründung einer AG ist mit vielen Formalitäten verbunden – sowohl vor als auch nach der Gründung –, sodass insbesondere Existenzgründer sich professionelle Unterstützung holen sollten. Darüber hinaus kann beispielsweise im Gespräch mit einem Steuerberater im Rahmen einer Existenzgründerberatung festgestellt werden, ob eine Aktiengesellschaft die richtige Rechtsform für eine Existenzgründung ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Experte passende Alternativen vorschlagen und bei der Gründung helfen.

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Diese Vor- und Nachteile bringt eine AG-Gründung mit sich

Eine AG-Gründung ist für Existenzgründer nicht immer empfehlenswert. Zwar bietet eine Aktiengesellschaft viele Vorteile, doch ganz ohne Nachteile kommt auch diese Rechtsform nicht aus. Grundsätzlich ist eine AG für große Gründungsvorhaben geeignet. Doch auch Existenzgründer, die z. B. allein gründen wollen, haben die Möglichkeit, das Unternehmen von Beginn an als eine AG zu führen, allerdings als sogenannte ‘kleine AG’ bzw. ‘Ein-Personen-AG’, welche jedoch nicht mit der sogenannten ‘Ich-AG’ verwechselt werden dürfen. Die größte Hürde einer AG-Gründung ist wohl das hierfür benötigte Startkapital, welches mindestens 50.000 Euro betragen muss. Im Folgenden werden einige Vor- und Nachteile einer kleinen AG aufgeführt:

Vorteile

  • Schnelle und einfache Übertragung von Geschäftsanteilen und Beschaffung von Eigenkapital
  • Option, später an die Börse zu gehen
  • Aktionäre sind Teilhafter in Höhe ihrer jeweiligen Einlage

Nachteile

  • Hoher Organisationsaufwand
  • Hohes Startkapital
  • Zusätzliche Einrichtung eines Aufsichtsrats mit mind. drei Personen nötig
  • Größere Anzahl an Formalitäten ist vor und nach der Gründung zu beachten

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Pflichten, mit denen eine AG-Gründung verbunden ist

Eine AG-Gründung erfolgt in mehreren Schritten und muss dabei stets von einem Notar begleitet werden. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags bzw. einer Satzung, welche u. a. den Sitz der AG, die Höhe des Grundkapitals und die Zahl der Vorstandsmitglieder bzw. Regeln, nach denen diese Zahl bestimmt wird, enthalten muss. Alle Verträge einer AG sollten von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Bei einer Ein-Personen-AG besteht der Vorstand aus nur einer Person, dem Gründer selbst, während er normalerweise mehrere Mitglieder umfassen kann. Des Weiteren muss bei einer AG-Gründung eine Gründungsprüfung durch eine dritte fachkundige Stelle oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Bei der kleinen AG werden die Prüfer jedoch vom Gericht bestellt. Der Eintrag in das Handelsregister ist der abschließende Schritt bei einer AG-Gründung, denn sobald dieser erfolgt ist, kann eine AG offiziell nach außen hin als solche auftreten.


Doch auch nach der Gründung einer AG müssen gewisse Pflichten erfüllt werden. So muss beispielsweise ein Mal im Jahr eine Hauptversammlung einberufen werden; ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist zudem die Prüfung der Jahresabschlüsse per Gesetz vorgeschrieben. Handelsbücher müssen geführt werden, wobei dieser Teil bei einer kleinen AG weniger umfangreich ausfällt. Was genau beachtet und womit gerechnet werden muss, kann am besten nur mit einem Fachmann, wie z. B. einem Steuerberater, geklärt werden.

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