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Brauchen Gründer einen Anwalt? Im Markenrecht ist er meist von Vorteil

Ein Anwalt ist beim Thema Markenrecht oft notwendig. Das Markenrecht ist ein komplexes Feld, doch für Selbstständige und Gründer ist eine Auseinandersetzung mit diesem Thema oft unumgänglich. Ob Unternehmens- oder Produktname: Passen Existenzgründer nicht auf, können sie sich schnell eine Menge Ärger einhandeln und eine Markenrechtsklage kann auch richtig teuer werden. Um sich davor zu schützen, müssen Gründer sehr gründlich bei der Wahl des Firmen- oder Produktnamens vorgehen und sich im Zweifel an einen Anwalt für Markenrecht wenden. Der Rechtsexperte weiß um die Tücken und Fallen des Markenrechts Bescheid und kennt Wege, diese zu umgehen. Besonders wichtig wird der Anwalt beim Thema Markenrecht, wenn es um Unternehmen mit geplanter internationaler Ausrichtung geht: Es muss nicht nur in Erfahrung gebracht werden, ob die Schreibweise eines bestimmten Markennamens im Ausland registriert ist. Es kann auch entscheidend sein, ob auch die Aussprache keine Verwechslungsgefahr bietet. Wer sich in puncto Markenrecht auf einen Anwalt verlassen will, handelt daher ganz vernünftig.

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Warum brauchen Gründer einen Anwalt für Markenrecht?

Laut Gesetz kann u. a. bei der Gründung einer OHG, GmbH oder UG auf Wunsch ein Fantasiename als Unternehmensname verwendet werden. Allerdings muss ein Unternehmensinhaber vor der Eintragung seiner Firma ins Handelsregister prüfen, ob der gewählte Firmenname bereits vergeben ist. Viele machen es sich leicht und geben den gewünschten Namen in eine Suchmaschine ein, um sich dann anhand der Suchergebnisse eine Übersicht zu verschaffen. Jedoch sagen diese Ergebnisse nichts darüber aus, ob der gewünschte Name tatsächlich nicht von einer anderen Firma verwendet werden darf. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Name bzw. die Marke eingetragen ist. Sicherer ist es daher, direkt auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes nachzusehen. Diese Recherche kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Suche über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ist eine weitere Möglichkeit, eine bestimmte Marke, ein Muster oder Modell eintragen zu lassen bzw. in Erfahrung zu bringen, ob diese innerhalb der Europäischen Union oder darüber hinaus bereits patentiert sind.

Ein Rechtsanwalt für Markenrecht geht bei einer Recherche in der Regel routiniert vor, sodass er schnell ein Ergebnis liefern kann. Jedoch kann es nicht nur mit gleich lautenden Namen Probleme geben, sondern auch bei ähnlichem Klang – solche Fallstricke sollten einem guten Anwalt für Markenrecht jedoch bekannt sein, sodass er gleich auch diese Eventualität überprüft. Existenzgründer, die sich an einen Anwalt für Markenrecht wenden, wählen den sichersten Weg, einer Markenrechtsklage aus dem Weg zu gehen. Für viele mag der Experte eine teuer Option sein, doch die Kosten sind mit 200 bis 600 Euro vergleichsweise gering und sind es wert: Sollte es wider Erwarten doch irgendwann zu einer Klage kommen, steht für Unternehmensinhaber viel auf dem Spiel. Denn wird zugunsten des Klägers entschieden, muss nicht nur der Name der Firma oder des Produkts geändert werden – es müssen zudem hohe Geldbeträge gezahlt werden, die im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen.

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Darum ist das Thema Markenrecht für Gründer wichtig

Zwar ist es in Deutschland nicht verpflichtend, eine Marke eintragen zu lassen. Dieser Schritt kann jedoch empfehlenswert sein. Hat man die Recherche von einem Anwalt für Markenrecht erledigen lassen, kann man sicher sein, keiner Markenschutzklage ausgeliefert zu sein. Insbesondere Gründer von Unternehmen, die von Anfang an oder in Zukunft international agieren sollen, müssen sich mit dem Thema Markenrecht auseinandersetzen. Einen besseren Berater als einen Anwalt, welcher auf diesem Rechtsgebiet bewandert ist, wird man kaum finden, weshalb gerade dann eine Beratung unabdingbar ist.

Wer den eigenen Firmennamen als Marke schützen lassen will, muss sich an das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes wenden. Das Register ist in 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen unterteilt; für einen Preis von 290 Euro lässt sich die Marke in drei Klassen schützen, weitere Klassen können für je 100 Euro hinzugebucht werden. Beim europäischen Harmonisierungsamt kostet der Eintrag einer europäischen Gemeinschaftsmarke hingegen 1.050 Euro bzw. 900 Euro bei einer Anmeldung auf dem elektronischen Weg. Dafür ist der Name jedoch gleich in allen EU-Staaten geschützt.

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