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Betriebliche Ersthelfer: Das müssen Sie wissen

Wir verbringen einen großen Teil unserer Zeit auf der Arbeit. Daher ist es besonders wahrscheinlich, dass es dort irgendwann mal zu einem Unfall kommt. In diesem Fall ist es wichtig, dass jemand anwesend ist, der schnell und kompetent Erste Hilfe leistet. Nur so kann die Zeit, bis der Rettungsdienst eintrifft, gut überbrückt werden. Daher sind betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass zu jeder Zeit die geforderte Zahl vor Ort ist.

Das müssen Sie über betriebliche Ersthelfer wissen!

Wann sind betriebliche Ersthelfer Pflicht?

Hat ein Betrieb mindestens zwei Mitarbeiter, muss einer davon zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden. Je mehr Mitarbeiter es gibt, desto höher wird die Zahl der benötigten Ersthelfer. In den meisten Unternehmen müssen mindestens 5% der zeitgleich anwesenden Mitarbeiter die Weiterbildung absolviert haben. In Risikobranchen, wie z. B. dem Handwerk, steigt dies auf 10 % an.

Betriebliche Ersthelfer: Diese Ausbildung benötigen sie

Im April 2015 wurde die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer von 16 auf neun Unterrichtseinheiten á 45 Minuten verkürzt. Die Erste-Hilfe-Kurse dürfen nur von Stellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft explizit dafür zugelassen wurden.

Jeder, der als Ersthelfer im Betrieb zugelassen werden möchte, muss diese Ausbildung absolvieren. Ausgenommen davon sind nur Personen, die einen Sanitäts- oder Rettungsdienstausbildung haben. Auch Angehörige von Berufsgruppen, bei denen ein entsprechender Erste-Hilfe-Kurs teil der Ausbildung ist, können befreit werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Schulung von einer offiziell ermächtigten Stelle durchgeführt worden sein muss.

Wichtig:
Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre an einer erneuten Fortbildung teilnehmen.

Was lernt man bei der Ausbildung zum Ersthelfer?

Im Betrieblichen-Ersthelfer-Kurs lernen die Teilnehmer Sofortmaßnahmen, die bei einem Unfall ggf. Leben retten können. Am Ende der Fortbildung müssen alle Anwesenden zu Folgendem in der Lage sein: *Notruf absetzen *Unfallstelle absichern *Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen *stabile Seitenlage anwenden *Betroffene psychisch betreuen *Maßnahmen zum Wärmeerhalt durchführen *gefährliche Blutungen erkennen und stillen

Welche Aufgaben hat ein Ersthelfer im Betrieb?

Ein betrieblicher Ersthelfer ist dafür verantwortlich, bei Unfällen am Arbeitsplatz Erste Hilfe zu leisten. Er muss also auf verschiedene Notfallsituationen angemessen reagieren können. Dazu zählen u. a. Ohnmachtsanfälle, Herzanfälle, schwere Verletzungen und Allergieschocks. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, alle wichtigen Informationen dem Rettungsdienst zu übermitteln.

Wichtig:
Unternehmen sollten die Ausbildung und Bestellung betrieblicher Ersthelfer sehr ernst nehmen. Bei einer Vernachlässigung dieser Pflicht drohen Geldbußen. Kommt es infolgedessen zu Gesundheitsschäden, kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung die Folge sein.

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