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Einäscherung im Todesfall – was ist zu beachten?

Die Zahl der Menschen, die sich für eine Einäscherung im Todesfall entscheiden, hat stark zugenommen.Mittlerweile stehen zahlreiche Bestattungsarten für Verstorbene zur Auswahl, und immer mehr Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten für eine der Alternativen zur traditionellen Beisetzung auf dem Friedhof der Kirchengemeinde. In vielen Fällen, z. B. für eine See- oder Feuerbestattung, erfolgt vor der Beisetzung eine Einäscherung, auch Kremierung oder Kremation genannt. Hierbei wird der in einem komplett verbrennbaren Sarg ruhende Leichnam in einem speziellen Ofen zu Asche. Diese füllt das Krematorium in eine sog. Aschekapsel, die meist in eine Urne positioniert wird. Damit man sich nicht erst nach dem Ableben eines Angehörigen, wenn gerade die Trauer vorherrscht, mit dem Vergleich verschiedener Krematorien beschäftigen muss, ist es ratsam, frühzeitig unverbindliche Angebote zur Orientierung einzuholen.

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Ablauf der Einäscherung

Wer sich für eine Einäscherung entscheidet, sollte hierüber eine schriftliche Erklärung anfertigen, welche auch von einem nahen Angehörigen unterzeichnet wird; Vorlagen sind leicht im Internet zu finden. Liegt das Schriftstück nicht vor, etwa im plötzlichen Todesfall, kann aber auch die Familie ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Im Krematorium wird der Leichnam zunächst in einem Kühlraum untergebracht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Kremation eine zweite Untersuchung des Verstorbenen erfolgt, um Todesursache und Identität zu bestätigen. Auf Wunsch der Angehörigen kann vor Ort eine würdige Trauerfeier stattfinden, bevor der Leichnam dem Feuer überantwortet wird.

Bei der Kremierung herrschen Temperaturen von bis zu 1.200 Grad Celsius, durch welche sich der brennbare Sarg entzündet. Ein nicht brennbarer Schamottstein mit Identitätsangaben wird hinzugegeben, damit keine Verwechslungen entstehen können. Bis nur noch die Asche übrigbleibt, vergehen rund 90 Minuten. Nicht brennbare Implantate, Zähne und mineralische Bestandteile des Knochengerüsts verbrennen allerdings nicht. Das Gesetz schreibt vor, dass in Einäscherungsöfen nur ein Sarg pro Kremation verbrannt werden darf.

Die Beisetzung nach der Einäscherung

Der Friedhofszwang in Deutschland verlangt, dass Verstorbene in eigens zur Bestattung vorgesehenen Arealen beigesetzt werden. Im Falle der Einäscherung ist die Beisetzung der Urne in einem Erdgrab auf dem Friedhof meist die erste Wahl. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer anonymen Feuerbestattung oder der Unterbringung in einem Kolumbarium (oberirdisches Gebäude mit Urnenregalen). Zu den weiteren Optionen für das Urnengrab zählen die Seebestattung und die Beisetzung in einem Friedwald.

Was spricht für die Einäscherung?

Die Einäscherung von Verstorbenen wird in vielen Kulturen aus aller Welt seit Jahrtausenden praktiziert. In Deutschland und Mitteleuropa sind Urnenbestattungen seit einigen Jahrzehnten zunehmend gefragt, nicht zuletzt aufgrund praktischer Vorteile. Sehr oft haben die Verstorbenen selbst noch zu Lebzeiten über die Bestattungsart verfügt. Wer sich für eine Kremierung entscheidet, erspart seinen Angehörigen Kosten, außerdem ist die Grabpflege weniger aufwendig.

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