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Warum es sinnvoll ist, nach Sturmschäden ein Gutachten anfertigen zu lassen

Für Sturmschäden ein Gutachter anfertigen zu lassen, zahlt sich spätestens vor Gericht aus. Sie können zu jeder Jahreszeit und in allen Breitengraden auftreten, decken Dächer ab, beschädigen Autos und verursachen Jahr für Jahr horrende Versicherungskosten: Stürme sind sowohl für den Geschädigten als auch für seine Versicherung eine sehr unangenehme Sache. Um einen langwierigen Rechtsstreit abzukürzen, sollte man bei Sturmschäden ein Gutachten anfertigen lassen, welches die eigene Position vor Gericht untermauert. Professionelle Baugutachter können die entstandenen Schäden innerhalb von drei bis vier Stunden in ihrer Gänze erfassen und einen sehr exakten Befund erstellen.

Dabei sollte der Auftraggeber sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein schlecht gewartetes Dach auch nach einem Sturm nicht von der Versicherung bezahlt werden wird: Die Sorgfaltspflicht schreibt dem Hausbesitzer regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen vor. Wird diese Pflicht vernachlässigt, kann auch ein eigens bezahlter Gutachter zu keinem anderen Schluss kommen. Für ein gut gepflegtes Dach wird jedoch nach den Sturmschäden ein Gutachten erstellt, welches dem Geschädigten bei einer Gerichtsverhandlung einen wichtigen Hebel an die Hand gibt, um seine Forderungen durchzusetzen. Zwar kann auch die Versicherung einen Baugutachter hinzuziehen – dieser wird unter den genannten Voraussetzungen jedoch zu demselben Ergebnis kommen. Zu den typischen Sturmschäden zählen übrigens nicht nur davonfliegende Dachziegel, welche im Fachjargon auch als Windverfrachtung bezeichnet werden. Umknickende Bäume, Sturmholz genannt, stellen ebenfalls eine erhebliche Gefahr für Mensch und Material dar.

Auch wenn direkt nach der Entstehung der Sturmschäden ein Gutachten erstellt wird, kann es sein, dass die Versicherung die Schadenregulierung verweigert: Sturmschäden müssen von der Versicherung erst ab Windstärke 8 anerkannt werden, spricht ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h.

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Wann sollte man bei Sturmschäden einen Gutachter hinzuziehen?

Abgesehen von der Windgeschwindigkeit ist natürlich die Haltung der Versicherung entscheidend: Wenn die Auszahlung unter der Angabe von fadenscheinigen Gründen verweigert wird, sollte gar nicht erst weiterdiskutiert sondern, bei einem deutlich sichtbaren Sturmschaden, sofort ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Unter Umständen kann es sich aber auch dann lohnen ein Gutachten in Auftrag zu geben, wenn die Versicherung nicht zahlt. Der Sachverständige wird dem Geschädigten so oder so einen Überblick über alle entstandenen Schäden verschaffen und Vorschläge für eine schnelle und kosteneffiziente Reparatur abgeben. Wer bei Sturmschäden einen Gutachter hinzuzieht, verbessert seine Position immer, egal ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Wichtig: Die bei Sturmschäden erstellten Gutachten sollten unbedingt von einem Fachmann angefertigt werden. Zwar ist die Bezeichnung Gutachter nicht geschützt, doch vor Gericht zählt nur ein Befund, der von einem Sachverständigen abgegeben wurde. Um anerkannt zu werden, sollte der Gutachter die sogenannte besondere Sachkunde aufweisen. Dafür ist allerdings ein Studium und jahrelange Berufserfahrung vonnöten – auch passionierte Heimwerker oder Gebäudetechniker sollten sich also an einen Baugutachter wenden.

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