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Warum man bei einem Gebäudeschaden immer einen Baugutachter einschalten sollte

Bei einem Gebäudeschaden einen fähigen Baugutachter einzuschalten, lohnt sich für den Hausbesitzer in jedem Fall. Das eigene Heim sollte immer ein sicherer Ort sein, an welchen sich der Hausbesitzer zurückziehen und vom Alltag erholen kann. Tritt jedoch ein Gebäudeschaden auf, ist der Schock erst einmal groß. Was tun, wenn sich Feuchtigkeitsflecken ausbreiten oder der gerade erst bezogene Neubau im Winter eiskalt wird? Im Zweifelsfall ist es immer eine gute Idee, einen Baugutachter hinzuzuziehen. Damit können zum einen die Schäden sehr effizient überblickt werden – zum anderen hilft ein angefertigtes Gutachten dem Geschädigten vor Gericht, seine Forderungen durchzusetzen. Wenn schon auf der Baustelle geschlampt wurde, handelt es sich um den berühmt-berüchtigten Baupfusch. Dünne Dämmungen und undichte Silikonfugen sind nicht nur unansehnlich, sondern in Einzelfällen sogar gesundheitsgefährdend. Für sich alleine stellen solche Versäumnisse die sogenannten Baumängel dar, Fehler die zwar ärgerlich sind, aber noch eine größeren Schäden am Gebäude darstellen. Über die Zeit hinweg führt ein Mangel jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Bauschäden – in etwa, wenn die undichten Silikonfugen zu einem Feuchtigkeitseinbruch führen und sich großflächig Schimmel bildet. Feuchtigkeit ist generell einer der größten Feinde des Bauherren. Bereits bei der Bautrocknung darf keinesfalls geschlampt werden, da sich sonst die übrig gebliebene Baufeuchtigkeit ausbreitet und Pilzen einen hervorragenden Nährboden bietet.

Auch handwerklich und technisch sehr bewanderte Hausbesitzer sollten in jedem Fall auf die Hilfe eines professionellen Baugutachters zurückgreifen. Ein Gebäudeschaden ist nicht immer offensichtlich und kann, wenn er nicht entdeckt wird, schwere strukturelle Schäden nach sich ziehen. Ein Sachverständiger besitzt, durch den Erwerb der sogenannten besonderen Sachkunde, die besten Voraussetzungen, um auch schwer erkennbare Schäden rechtzeitig zu entdecken.

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Der Gutachter hilft auch bei einem unverschuldeten Gebäudeschaden

Gegen die Verfehlungen der ausführenden Baufirma kann man mit der Hilfe eines Gutachters sehr gut ankommen. Doch was ist, wenn einfach einmal etwas schiefläuft? Ausblühungen stellen z. B. ein etwas kleineres Malheur dar: Die im Stein eingeschlossenen Mineralsalze lösen sich unter Feuchtigkeitseinfluss und hinterlassen unansehnliche weiße Flecken. Der Gutachter kann den Schaden beziffern, eine Prognose für die weitere Entwicklung anstellen und sogar bisher unentdeckte Schadstellen entdecken. Das Gleiche gilt für Balkonschäden, welche die Freizeitaktivitäten des Geschädigten unter Umständen stark in Mitleidenschaft ziehen. Fassadenschäden hingegen fallen bereits unter die ernst zu nehmenden Auflösungserscheinungen: Ist die Gebäudehülle undicht oder beschädigt, wird auch die restliche Bausubstanz über kurz oder lang angegriffen werden.

Von allen unverschuldeten Schadensfällen stellen Sturmschäden die wohl beunruhigendste Variante dar. Man kann sich nicht nur schwer davor schützen – auch die Versicherung stellt sich beim Schadenausgleich oft quer. Damit wirklich alle Schäden reguliert werden, sollte unbedingt ein sachkundiger Gutachter eingeschaltet werden, welcher die Ansprüche des Hausbesitzers effektiv unterstützen kann. Damit keine zusätzlichen Wasserschäden entstehen, sollte der Sturmschaden so schnell wie möglich behoben werden.

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