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Ein Bausachverständiger hilft enorm – allerdings nur wenn sich der Kunde vorher informiert

Wenn ein Bausachverständiger auf ein Problem angesetzt wird, sollte man auch darauf achten, dass man den richtigen Spezialisten aussucht. Wenn ein Schaden am Gebäude entdeckt wurde oder Mängel das ungestörte Wohnen unmöglich machen ist guter Rat teuer. Im Idealfall versucht der Geschädigte nicht in Eigenregie alle Fehler zu entdecken und zu beheben. Ein Bausachverständiger kann dem Hausbesitzer in vielen Fällen weiterhelfen: Ob es sich um die Aufdeckung von Baupfusch oder die Inspektion einer zum Verkauf ausgeschriebene Immobilie handelt, der Baugutachter entdeckt alle Schäden, registriert sie und gibt auf Wunsch auch Ratschläge zur Reparatur. Doch wie unterscheidet sich der Verantwortungsbereich von Sachverständigen und Gutachtern? Spezialisieren sich Baugutachter auf bestimmte Gebiete? Und wie kann man auf Nummer sicher gehen, dass der beauftragte Gutachter auch wirklich eine umfassende Kenntnis der Bau- und Immobilienbranche besitzt?

Zunächst eine kurze Klärung bezüglich der verwendeten Bezeichnungen: Die Begriffe Gutachter und Sachverständiger sind grundsätzlich synonym. Ein Sachverständiger für Bauschäden wird dieselben Tätigkeiten übernehmen wie ein Baugutachter oder ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Vor Gericht und in offiziellen Schreiben wird jedoch bevorzugt der Begriff Sachverständiger genutzt; in Einzelfällen wird auch die Bezeichnung Gerichtsgutachter verwendet. Viel wichtiger ist, auf welche Gebäudeart sich der Gutachter spezialisiert hat: Ein großes Bausachverständigenbüro für Industriebauten wird seinem Kunden z. B. nur eingeschränkt helfen können, wenn er ein Wohnobjekt begutachten lassen möchte. Im Umkehrschluss können auch kleine Sachverständigenbetriebe für ihren Auftraggeber großen Nutzen erbringen, wenn sie in ihrem Spezialbereich arbeiten. Ein Bausachverständiger sollte immer nach seinem Fachgebiet ausgesucht werden und nicht nach der Größe seines Büros.

Wenn der Geschädigte einen Mangel entdeckt, sollte er sofort einen Gutachter hinzuziehen. Auch wenn beim Hausbesitzer eine umfassende Vorkenntnis im Bereich Handwerk und Gebäudetechnik vorhanden ist, reicht diese nicht aus, um alle Schäden zu entdecken und zu beheben. Ein Bausachverständiger besitzt nicht nur eine besondere Eignung, sondern auch einen reichhaltigen Erfahrungsschatz, mit dessen Hilfe das Auffinden von Gebäudeschäden schnell und effektiv vonstattengeht.

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Warum sich ein Bausachverständiger so gut auf die Beurteilung von Schäden versteht.

Der Hauptgrund für die hohe fachliche Kompetenz eines Sachverständigen ist die sogenannte besondere Sachkunde. Diese spezielle Eignung wird im Allgemeinen durch ein langjähriges Studium und umfassende Berufserfahrung erworben. Eine Qualifizierung wie die besondere Sachkunde ist für den Auftraggeber sehr praktisch, denn die Begriffe Gutachter und Sachverständiger sind in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Ein Bausachverständiger, der die besondere Sachkunde vorweisen kann, wird jedoch in jedem Fall geeignet sein, um einen Schaden fachgerecht zu beurteilen und zu dokumentieren.

Anders verhält es sich in zwei besonderen Fällen, in welchen der Begriff laut § 132a StGB tatsächlich geschützt ist: Wenn die öffentliche Hand einen staatlich anerkannten Sachverständigen ernennt, untersteht dieser der Aufsicht des Staates – diesen Titel widerrechtlich zu führen wird hart bestraft. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stellen hingegen die Stufe zwischen einen staatlich anerkannten und einem freien Gutachter dar. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann zwar Privataufträge annehmen, muss eventuellen Gerichtsaufträgen allerdings den Vorrang geben. Wenn sich ein Bausachverständiger um die Anerkennung des Staates oder eine öffentliche Bestellung bemüht, darf er ab diesem Zeitpunkt übrigens keine Werbung mehr für sich oder sein Büro schalten.

Ein Bausachverständiger wird oft nur gerufen, wenn er dem Auftragsgeber einen gerichtlichen Vorteil verschaffen kann. Doch auch wenn lediglich widrige Umstände zu einem Schaden geführt haben, leistet ein Bausachverständiger gute Dienste. Ein Sachverständiger für Bauschäden kann z. B. problemlos ein Holzschutzgutachten anfertigen oder die Höhe von Sturmschäden kalkulieren. Die Optimierung des hauseigenen Energiehaushaltes oder die Durchführung eines Blower-Door-Tests liegen ebenfalls im Fachbereich eines Gutachters.

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