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Warum ein Holzschutzgutachten bei einem Schädlingsbefall zwingend erforderlich ist

Ein professionell durchgeführtes Holzschutzgutachten hilft Anwohnern dabei, großen Schäden vorzubeugen und einen Pilz- und Insektenbefall zuverlässig zu entdecken. Egal ob es sich um einen Neubau, einen gerade erst erworbenen Altbau oder ein bereits jahrelang bewohntes Einfamilienhaus handelt: Ein Befall der tragenden Holzkonstruktion kann praktisch jedes Gebäude betreffen. Wird eine große Zahl kleiner Löcher oder feucht glänzendes Pilzmyzel entdeckt, ist die Sorge zunächst groß. In Eigenregie durchgeführte Hauruckaktionen bringen jedoch nichts und können sogar weitere Schäden an dem empfindlichen Holz hervorrufen. Ein professionell durchgeführtes Holzschutzgutachten ist deshalb die einzige wirklich sinnvolle Alternative, da auf diese Weise nicht nur das Holz geschont wird – auch die Art des Befalls und die exakten Gegenmaßnahmen lassen sich so Weise schnell herausfinden.

In Bezug auf Holzschutzgutachten gibt es mit der DIN 68800-4 Pkt 2.3 eindeutige Richtlinien: Bekämpfungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur von qualifizierten Fachfirmen bzw. Fachleuten durchgeführt werden. Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht vorzulegen.

Spätestens mit dem Beginn der Bekämpfung muss übrigens die zuständige Bauaufsichtsbehörde über den Befall informiert werden. Ist der Holzschutzgutachter erst einmal vor Ort, kann er z. B. leicht den Unterschied zwischen dem echten Hausschwamm und der gemeinen Nassfäule feststellen. Die verschiedenen Pilzarten werden mit unterschiedlichen Bekämpfungsmethoden entfernt, sodass ein Holzschutzgutachten zwingend nötig ist, um wirklich alle Befallsspuren zu entfernen. Wurde der Befall eingedämmt, muss die Bauaufsichtsbehörde ein weiteres Mal kontaktiert und über den erfolgreichen Abschluss unterrichtet werden.

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Holzschutzgutachten

Die sogenannten Ausschlupflöcher weisen oft auf einen Befall durch Schadinsekten hin. Besonders bei jahrelang bewohnten Objekten stellt sich im Anschluss an das Holzschutzgutachten jedoch häufig heraus, dass die Löcher von einem vergangenen Befall stammen. Neubauten haben oft mit Frischholzinsekten zu kämpfen, welche aber nach einigen Monaten nicht mehr in dem trocknenden Holz nisten können. Ein akuter Befall, z. B. durch den Hausbock, kann jedoch ernste Folgen nach sich ziehen und muss so schnell wie möglich erkannt und behoben werden. Im Zweifelsfall verschafft ein Holzschutzgutachten den Anwohnern immer die dringend benötigte Gewissheit.

Der konstruktive Holzschutz gilt heutzutage als Standard im Bauwesen und stellt sicher, dass eine dauerhafte Trockenhaltung aller wichtigen Holzbauteile gewährleistet ist. Auch wenn das Holz mit weiteren Schutzmaßnahmen ausgestattet wird, sollte ein derartiger Schutz immer bestehen. Ein Holzschutzgutachten wird auch Mängel im Bereich des konstruktiven Holzschutzes aufdecken, sodass Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

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