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Warum man für die letztendliche Bauabnahme einen Gutachter einschalten sollte

Eine Bauabnahme mit einem Gutachter abzuwickeln, bringt oft vormals ungesehene Mängel und Schäden ans Tageslicht. Der Bau wurde fertiggestellt, alles sieht ordnungsgemäß aus und der Bauherr ist mehr als zufrieden. Er zahlt die letzte Rechnung, erkennt wenig später jedoch, dass an ein paar Stellen noch nachgebessert werden könnte. Anstatt die Ausbesserungen jedoch anstandslos durchzuführen, weigert sich die Baufirma. Der Fall geht vor Gericht, zusätzliche Kosten entstehen und der Hausbesitzer muss unnötigen Stress über sich ergehen lassen. Was ist schiefgelaufen? Generell lässt sich sagen, dass man für die Bauabnahme einen Gutachter einschalten sollte – und zwar immer und zu mehreren Terminen. Eine Bauabnahme gibt den Zeitpunkt an, zu welchem der Bauherr akzeptiert, dass sein Haus fertiggestellt wurde. Das Recht zur Nachbesserung wird damit aufgegeben, womit weitere Arbeiten nur noch vor Gericht eingeklagt werden können.

Dabei kann die Abnahme oft weniger offiziell ausfallen, als der Bauherr glaubt: Auch das Zahlen der letzten Rechnung oder das Aushändigen des letzten Trinkgeldes wird als Abnahme verstanden. Weniger kulante Baufirmen spekulieren sogar auf das Unwissen des Hausbesitzers und nutzen diese Rechtsklausel, um sich schnell aus der Affäre zu ziehen. Ein bei der Bauabnahme hinzugezogener Gutachter schützt den Geschädigten vor derartigen Methoden und weist ihn obendrein schnell und effizient auf alle noch zu verrichtenden Arbeiten hin. Der Baugutachter wird ein Abnahmeprotokoll anfertigen, in welchem alle zu beseitigenden Mängel und Schäden festgehalten werden. War der Bauherr so umsichtig eine Vertragsstrafe anzusetzen, sollte diese ein weiteres Mal aufgeführt werden, da der Anspruch darauf sonst verloren geht.

Die Bauabnahme durch die Zahlung der letzten Rechnung zu akzeptieren, wird im Fachjargon als konkludentes Verhalten bezeichnet: Der Bauherr gibt durch die Zahlung schlüssig zu verstehen, dass er den Bau so akzeptiert wie er ist. Bei einer Bauabnahme einen Gutachter hinzuzuziehen lohnt sich immer, denn ein Laie kann weder alle Mängel entdecken, noch auf alle juristischen Schlupflöcher achten. Die sogenannte besondere Sachkunde des Baugutachters befähigt ihn, auch in unübersichtlichen Situationen den Überblick zu behalten.

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Die Bauabnahme durch einen Gutachter durchführen zu lassen, zahlt sich immer aus

Damit sich die Baubegutachtung lohnt, muss nicht einmal ein Mangel an einer vertraglich festgehaltenen Stelle entdeckt werden. Selbst wenn der Gutachter einfach eine kleine Ungereimtheit entdeckt, sollte diese im Aufnahmeprotokoll festgehalten und beanstandet werden. Nachdem die Bauabnahme durch den Gutachter durchgeführt wurde und das Protokoll vollständig ist, sollte gleich ein zweiter Termin ausgemacht werden, bis zu welchem der ausführende Betrieb alle Bauschäden und -mängel beheben muss. Im Idealfall wird der Baugutachter auch beim zweiten Termin anwesend sein und die exakte Beseitigung aller im Protokoll festgehaltenen Mängel überwachen.

Vorsicht: Vor allem im Bereich der schlüsselfertigen Häuser bestehen viele Baufirmen auf einer schnellen und rein schriftlichen Bauabnahme. Der Käufer sollte sich davon jedoch nicht einschüchtern lassen und immer auf einen förmlichen Termin vor Ort bestehen. Die bei einer Bauabnahme entstehenden Gutacher-Kosten rentieren sich im Regelfall doppelt und dreifach.

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