Voraussetzungen
Bei einer Augenlaser-Operation mit LASIK wird die Hornhaut abgetragen, sodass sich der Brennpunkt der Lichtstrahlen nach vorne oder nach hinten verlagert und ein schärferes Sehen ohne Sehhilfe ermöglicht wird. Das Lasern der Augen mit LASIK ist jedoch nicht für alle Menschen mit Fehlsichtigkeit geeignet.
Eine zentrale Voraussetzung für die Behandlung mit dem Augenlaser LASIK ist eine ausreichend dicke Hornhaut. Die Hornhautdicke wird in der meist kostenlosen Voruntersuchung mit einem Ultraschall-Pachymeter bestimmt. Ist die Hornhaut zu dünn, darf die LASIK-Methode nicht angewandt werden. Auch eine zu dünne Lidspalte kann ein Umstand sein, der die LASIK-Behandlung verbietet. Denn dann kann sich der Saugring des Mikrokeratoms, dem mechanischen Skalpell, nicht vollständig ansaugen. In solchen Fällen kann jedoch eine Femto-Lasik angewandt werden.
Wenn eine Augen- oder Hornhauterkrankung, Störung des Tränenfilms oder eine Lidfehlstellung vorliegt, darf ebenfalls nicht mit dem LASIK-Laser operiert werden. Auch während einer Schwangerschaft oder der Stillzeit ist die Operation nicht möglich. Generell gelten folgende Ausschlusskriterien für LASIK:
- Alter unter 18 Jahren
- unzureichende Hornhautdicke
- instabile Fehlsichtigkeit (Fehlsichtigkeit verändert sich konstant um + oder - 0,5 dpt pro Jahr)
- Netzhauterkrankung
- Linsentrübung und Glaukom (Grauer und Grüner Star)
- Allgemeinerkrankung (Diabetes, Rheuma, Wundheilungsstörung)
- während der Schwangerschaft oder Stillzeit
Anforderungen an den Patienten
Damit der Einsatz des Augenlasers LASIK möglich ist, muss der Patient seit mindestens zwei Jahren eine stabile Fehlsichtigkeit mit unveränderten Werten vorweisen. Auch deshalb ist die Operation unter 18 Jahren nur in absoluten Ausnahmefällen zu erwägen. Manche Augenkliniken wenden LASIK auch erst bei Patienten ab 20 Jahren an, da die Kurzsichtigkeit ihr Maximum in der Regel mit Mitte zwanzig erreicht.
Bei der LASIK-Op gibt es auch eine Altersgrenze nach oben. So wird mit dem Einsetzen der Alterssichtigkeit von der Augenlaser-Operation abgeraten, da der altersbedingte Verlust des scharfen Sehens die Wirksamkeit einer Laser-Op einschränkt.