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Wie hoch sind die Kosten einer Augenlaser-Operation?

Die Kosten einer Augenlaser-Operation werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen. Eine Vielzahl von Augenkliniken und Fachärzten für Augenheilkunde bieten mittlerweile Augenlaser-Operationen mit LASIK an. Aufgrund des starken Wettbewerbs sind die Kosten von Laser-Operationen erheblich gesunken. Trotzdem liegen die Kosten für eine Behandlung mit dem LASIK-Laser an beiden Augen meist noch im zweistelligen Bereich und können von vielen Patienten nicht so einfach getragen werden.

Die meisten Augenkliniken arbeiten deshalb mit einem Kreditinstitut zusammen, sodass den Patienten eine Ratenzahlung zur Finanzierung der Laser-Op ermöglicht wird. Diese bieten nicht selten eine Bezahlung in 12 Monatsraten an, die oft auch zinsfrei ist.

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Zusammensetzung der Kosten

Die Kosten für eine Operation mit dem LASIK-Laser, LASEK oder PRK richten sich generell nach dem Gebührenwerk für Bemessung und Erstattung von ärztlichen Privatleistungen (GOÄ). Da mit Augenlaser-Operationen Fehlsichtigkeiten und keine schwerwiegenden Krankheiten behandelt werden, ist die sogenannte refraktive Chirurgie immer eine Privatleistung.

Lässt man sich die Augen mit LASIK lasern, können zusätzliche Kosten für die Operation anfallen. Denn bei der komplizierteren FEMTO-LASIK werden beispielsweise spezielle High-Tech-Geräte eingesetzt, die den Preis für eine LASIK-Op um etwa 450 Euro steigen lassen. Die Kosten für das Augenlasern steigen, je komplexer und moderner die Operationsmethode ist, hängen aber auch vom Umfang der Korrektur und den Voraussetzungen des Patienten ab.

Kosten Möglichkeiten
LASIK ab ca. 1.200 € pro Auge bis -10 und +4 dpt
LASEK ab ca. 800 € pro Auge bis -10 dpt
PRK ab ca. 800 € pro Auge bis -6 dpt

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wer sich für das Lasern der Augen zur Verbesserung der Sehkraft entscheidet, muss die Kosten für die Operation in der Regel selbst tragen. Denn gesetzliche Krankenkassen listen Augenoperationen, die Fehlsichtigkeiten beheben sollen, nicht in ihrem Leistungskatalog. Somit werden auch eventuelle Folgebehandlungen einer LASIK-Op nicht von der Krankenkasse übernommen. Nur in seltenen Fällen, mit schweren medizinischen Indikationen, kann es dazu kommen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Augenlaser-Operation tragen.

Private Kassen entscheiden im Einzelfall über die Kostenübernahme, ob sie die Kosten einer Augenlaser-Operation bezuschussen oder teilweise erstatten. Üblicherweise ist es jedoch möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend zu machen.

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