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Augen lasern: Voraussetzungen, die für eine Operation unabdingbar sind

Die Voraussetzungen zum Lasern der Augen sind harte Ausschlusskriterien – wer nicht geeignet ist, sollte von einer Op absehen. Obwohl die Laser-Op inzwischen zu den sichersten Routineeingriffen weltweit gehört, gibt es immer noch einige wichtige Voraussetzungen für das Lasern der Augen. Eine erfolgreiche Operation hängt nicht nur von der Kunstfertigkeit des behandelnden Arztes ab, sondern auch von bestimmten körperlichen Veranlagungen und der medizinischen Vorgeschichte des Patienten.

Die folgende Liste versteht sich deshalb nicht als Empfehlung, sondern als eine Sammlung an Ausschlusskriterien. Wenn auch nur eine einzige Voraussetzung gegen ein Lasern der Augen spricht, sollte sich der Patient dringend nach einer Alternative umsehen.

Keine Panik: Interessenten, die eines oder mehrere der Ausschlusskriterien erfüllen, müssen nicht gleich verzweifeln. Nur weil ein Patient beim Lasern der Augen an den Voraussetzungen scheitert, muss das nicht auf andere Behandlungsmethoden zutreffen. Wer beispielsweise an einer Kurzsichtigkeit im Bereich von -6 dpt bis -23 dpt leidet, kann seine Sehschwäche durch die Implantation künstlicher Linsen korrigieren lassen. Es gibt für fast jede Fehlsichtigkeit eine geeignete Behandlungsmethode – auch wenn die Voraussetzungen zum Lasern der Augen nicht erreicht werden.

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Augen lasern: Voraussetzungen und Ausschlusskriterien

Manche der an dieser Stelle aufgelisteten Voraussetzungen zum Lasern der Augen sind lediglich kurzfristige Einschränkungen, welche eine Operation nicht generell unmöglich machen. Die dauerhaften Beschränkungen machen eine Laser-Op jedoch unmöglich oder schränken das zu erwartende Ergebnis stark ein.

  • Die Dicke der Hornhaut: Damit eine Laser-Op überhaupt infrage kommt, muss die Hornhaut des Patienten schlicht und ergreifend dick genug sein. Wer eine zu dünne Hornhaut hat, kann leider nur auf eine Brille oder Kontaktlinsen ausweichen. Bei großem Leidensdruck ist auch die Implantation von Kunstlinsen eine Möglichkeit.

  • Das Alter: Um den größtmöglichen Nutzen aus einer Laser-Op zu ziehen, sollte die Sehstärke des Patienten seit mindestens 2 Jahren stabil sein. Theoretisch ist eine Operation ab 18 Jahren möglich, praktisch wird aber immer bis zum 20. Lebensjahr gewartet.

  • Die Fehlsichtigkeit: Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Lasern der Augen ist die Stärke der Fehlsichtigkeit. Um die Fehlsichtigkeit beheben zu können, muss sie in einem Bereich von -6 bis +4 dpt liegen. Eine Hornhautverkrümmung lässt sich bis zu einem Wert von 3 dpt korrigieren. Eine stärkere Fehlsichtigkeit kann nur noch mit erweiterten Operationsmethoden und Implantationstechniken ausgeglichen werden.

  • Die Gesundheit der Augen: Eine Krankheit oder Infektion im Augenbereich macht das Lasern der Augen unmöglich und muss vor dem Operationsbeginn erst vollständig auskuriert werden.

  • Einnahme von Medikamenten: Eine Einnahme von Medikamenten die zur Beeinträchtigung der Wundheilung oder einer Veränderung des Hormonhaushaltes führen, schließt eine Operation aus.

  • Andere Voraussetzungen: Das Lasern der Augen darf nicht während der Schwangerschafts- oder Stillperiode durchgeführt werden. Ebenfalls eine sehr wichtige Voraussetzung zum Lasern der Augen: Nach der Operation darf der Patient für lange Zeit keine Kontaktsportart mehr betreiben. Das wöchentliche Box- oder Karatetraining muss also fürs Erste pausiert werden.

Erfahrene Augenlaserzentren unterziehen jeden Patienten vor der Festlegung des Operationstermins einer ausgiebigen Befragung und Anamnese. Dadurch wird sichergestellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen zum Lasern der Augen erreicht werden – die Laser-Op kann so ohne unnötige Komplikationen stattfinden.

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