Wann eine Lohnklage des Arbeitnehmers sinnvoll ist
Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ihr Gehalt nicht aus, können diese sich juristisch wehren und beim zuständigen Arbeitsgericht eine Lohnklage einreichen. Das Gericht kann innerhalb eines Vergleichs, spätestens aber beim Prozess den einbehaltenen Lohn titulieren, und der Arbeitgeber muss den Lohn auszahlen. Arbeitnehmer sollten daher ihre Rechte kennen und wissen, wie sie taktisch am besten vorgehen, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht gezahlt hat.
Gehalt nicht gezahlt? Erste Schritte für Arbeitnehmer
Wenn der Fall eingetreten ist, dass der Arbeitnehmer zum vertragsgemäßen Zahlungstermin keinen Lohn erhalten hat, kann als erster Schritt die Abmahnung des Arbeitgebers erfolgen. Diese Maßnahme ist nicht zwingend vorgeschrieben, um später eine Lohnklage zu erheben, aber zunächst der richtige Weg, dem Arbeitgeber die Chance zu geben, die fehlende Zahlung nachzuholen.
Bringt eine Abmahnung nicht den gewünschten Erfolg und kommt es sogar bei mehreren Monatsgehältern zu Zahlungsausfällen, dann kann der nächste Schritt die Lohnklage sein. Dabei ist besonders dann Eile geboten, wenn es bereits Hinweise auf eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers wegen Zahlungsunfähigkeit gibt. Auch gibt es in manchen Fällen Ausschlussfristen, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und dafür sorgen, dass Ansprüche des Arbeitnehmers verfallen. Wer also vor dem Problem steht, dass der Lohn nicht gezahlt wird, sollte sich zeitnah von einem Anwalt für Arbeitsrecht zu seinen Möglichkeiten beraten lassen.
So geht man vor, wenn man den Lohn einklagen will
Die Lohnklage muss schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Forderung sollte sich dabei auf den Bruttoarbeitslohn beziehen, damit auch die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuerschuld beglichen werden. Dem Arbeitnehmer steht außerdem ein Zurückbehaltungsrecht zu, das heißt, er kann seine Arbeitsleistung solange einbehalten, bis er seinen Lohn gezahlt bekommt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnnotbedarf geltend zu machen und über die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
Wer keinen Lohn erhält, erwägt wahrscheinlich auch eine Kündigung des Arbeitsvertrages. Bei einem erheblichen Zahlungsrückstand können die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gegeben sein, jedoch sollten sich Arbeitnehmer hier juristisch beraten lassen, um abzuwägen, ob der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nicht die taktisch bessere Lösung ist.
In manchen Fällen kommt es vor, dass Arbeitgeber einen Lohnverzicht oder eine Stundung des Gehaltes, also den Aufschub der Gehaltszahlung für einen vereinbarten Zeitraum, vorschlagen. Während eine Lohnstundung für den Arbeitnehmer weniger Nachteile bringt, da seine Ansprüche unverändert fortbestehen, ist ein Lohnverzicht oder eine Lohnreduzierung mit negativen Folgen verbunden. Die können zum Beispiel den Anspruch auf Arbeitslosengeld, der dann geringer ausfällt, oder im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers das Insolvenzgeld betreffen. Es ist also jedem Arbeitnehmer, der von Lohnrückständen betroffen ist, dringend anzuraten, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht zum weiteren Vorgehen beraten zu lassen.