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Das Arbeitsgericht klärt Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vor dem Arbeitsgericht klagen. Wenn es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Uneinigkeit kommt, die sich nicht im Gespräch klären lässt, hilft manchmal nur der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht und im Zweifel eine Klage beim Arbeitsgericht, um die eigenen Interessen zu wahren und durchzusetzen. Außerdem fällt ein Arbeitsgericht Urteile, die Anwälten für Arbeitsrecht Aufschluss über Präzedenzfälle oder Grundsatzentscheidungen geben. Auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind die Urteile von Arbeitsgerichten interessant, können Sie doch eine erste Orientierung bei eigenen Fragen oder Problemstellungen geben.

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Wie eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird

In Deutschland gibt es neben den örtlichen Arbeitsgerichten noch die jeweiligen Landesarbeitsgerichte und ein Bundesarbeitsgericht. Gegen ein durch ein Arbeitsgericht gefälltes Urteil kann Revision beim zuständigen Landesarbeitsgericht eingelegt werden, auch ist in seltenen Fällen eine direkte Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich, eine so genannte Sprungrevision. Die Kammer eines Arbeitsgerichts wird von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern gebildet. Diese ehrenamtlichen Richter müssen jeweils dem Bereich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugeordnet werden können.

Genauso vielfältig wie die verschiedenen Rechtsbereiche innerhalb des Arbeitsrechts sind auch die möglichen Klagen, die vor einem Arbeitsgericht erhoben werden können. Ein Beispiel ist die Kündigungsschutzklage, mithilfe derer z. B. ein gekündigter Arbeitnehmer sich rechtlich gegen die Kündigung zur Wehr setzen kann. Bei einer solchen Klage gibt es einige formale Bedingungen sowie eine Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, die einzuhalten sind. Hilfestellung bei der schriftlichen Formulierung und Begründung einer Kündigungsschutzklage gibt der Anwalt für Arbeitsrecht.

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Ablauf einer Klage beim Arbeitsgericht

Vor Beginn eines Verfahrens wird durch das Arbeitsgericht ein so genannter Gütetermin angesetzt. Dieser findet ohne die ehrenamtlichen Richter statt und dient einer zeitnahen Prüfung der rechtlichen Lage und soll im besten Fall eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien herbeiführen. Scheitert eine Güteverhandlung, weil kein Vergleich zustande kommt, muss eine Verhandlung stattfinden.

Folgende Klagen können beim Arbeitsgericht unter anderem eingereicht werden:

  • Kündigungsschutzklage
  • Lohnklage
  • Klage gegen Abmahnung
  • Befristungskontrollklage
  • Entfristungsklage

Des Weiteren finden beim Arbeitsgericht nicht nur Urteilsverfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Tarifvertragsparteien statt, sondern auch so genannte Beschlussverfahren zwischen Arbeitgebern und dem Betriebsrat. In einem solchen Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz wie etwa über die Rechtmäßigkeit einer Betriebsratswahl.

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