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Die Gegendarstellung zur Abmahnung ist wichtig für Arbeitnehmer

Eine Gegendarstellung zur Abmahnung sollte wohlüberlegt sein. Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, dann ist dies eine ernstzunehmende Sache, schließlich kann eine Abmahnung zur Kündigung führen. Fühlt sich der Arbeitnehmer zu Unrecht abgemahnt, kann er mit einer Gegendarstellung zur Abmahnung darauf reagieren. In einer Gegendarstellung nimmt der Arbeitnehmer Bezug auf das Abmahnungsschreiben und schildert seine Sicht in Bezug auf den abgemahnten Vorfall und den Pflichtverstoß, der ihm zur Last gelegt wird.

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Für eine solche Gegendarstellung zur Abmahnung gibt es Muster-Schreiben, die zur Orientierung dienen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Reaktion in Form einer Gegendarstellung taktisch klug, sondern kann, wie im Folgenden erläutert wird, im schlimmsten Fall dem Arbeitnehmer später sogar selbst schaden. Bevor man also zu einem solchen Mittel greift, sollte man sich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Wird durch den Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen, haben viele Arbeitnehmer das Bedürfnis sich zu rechtfertigen, vor allem wenn der Grund für die Abmahnung als unberechtigt angesehen wird. Grundsätzlich kann jeder abgemahnte Arbeitnehmer frei entscheiden, ob er eine Gegendarstellung der Abmahnung folgen lassen möchte. Er kann dann auch verlangen, dass diese in der Personalakte der Abmahnung beigelegt wird. Auch wenn der Arbeitnehmer so seinem ersten Impuls nachgeben kann und sich durch eine Gegendarstellung zur Abmahnung besser fühlt, kann ihm eine schriftliche Gegendarstellung später zum Nachteil werden.

Ist bei einer Abmahnung eine Gegendarstellung überhaupt sinnvoll?

In vielen Fällen setzen Arbeitgeber, besonders in der freien Wirtschaft, Abmahnungen taktisch ein, um kurze Zeit später eine verhaltensbedingte Kündigung folgen zu lassen. Die Rechtswirksamkeit einer solchen Kündigung ist wiederum davon abhängig, ob die vorausgegangene Abmahnung rechtsgültig war. Wenn dies nicht der Fall ist und beispielsweise die Abmahnung durch formale Mängel wie eine unkonkrete Begründung unwirksam war, rechtfertigt sie keine Kündigung. Im Umkehrschluss hat der Arbeitnehmer hier gute Chancen bei einer Kündigungsschutzklage.

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Verfasst der Arbeitnehmer aber eine Gegendarstellung zu seiner Abmahnung, so kann er dem Arbeitgeber Hinweise auf die formalen Mängel der Abmahnung geben, so dass dieser nachbessert, womit eine neue und nun rechtskräftige Abmahnung vorliegt. Empfindet der Arbeitnehmer die Abmahnung als unbegründet, weil er meint, dass sie auf falschen Tatsachen beruht, läuft er auch hier Gefahr, den Arbeitgeber indirekt aufzufordern, eine andere Abmahnung folgen zulassen, die er besser begründen kann.

Es zeigt sich also, dass bei einer Abmahnung genau abgewogen werden sollte, ob sich eine Gegendarstellung für den Arbeitnehmer lohnt oder ob es nicht besser ist, weitere Schritte des Arbeitgebers abzuwarten. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann jeden Einzelfall individuell einschätzen und Arbeitnehmer zu ihren Möglichkeiten bei der Abmahnung beraten.

Welche weiteren Möglichkeiten des Widerspruchs gegen die Abmahnung bestehen?

Eine Gegendarstellung ist nur eine Möglichkeit, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Es auch denkbar, Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Auch eine Klage gegen die Abmahnung birgt gewisse Risiken für den Arbeitnehmer, denn auch hier kann er den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass seine Abmahnungen unwirksam sind, wenn dem Arbeitnehmer Recht gegeben wird. Er kann dann erneut Abmahnungen aussprechen, die unter Umständen nun wirksam sind.

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Vor allem, wenn der Arbeitnehmer aber bei einer solchen Klage verliert, ist die Gefahr groß, dass der Arbeitgeber, der nun sicher sein kann, dass seine Abmahnung rechtsgültig ist, bei dem nächsten Vergehen eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht. In manchen Fällen kann es also für den Arbeitnehmer durchaus ratsam sein, keine Gegendarstellung zur Abmahnung zu verfassen. Ob dies der Fall ist, kann am besten ein Anwalt für Arbeitsrecht abschätzen.

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