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An den Steuerberater-Kosten sparen: So geht’s

Mit welchen Steuerberater-Kosten ist zu rechnen, wenn man einen solchen Dienstleister in Anspruch nimmt? Diese Frage will geklärt sein, bevor man einen Steuerberater beauftragt. Wir klären darüber auf, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt, was variabel ist und welche Dinge man im Hinblick auf die Kosten gut beeinflussen kann.

Steuerberater-Kosten richten sich nach einer Gebührenverordnung. Die über 90.000 deutschen Steuerberater haben viel Spielraum bei der Berechnung ihrer Preise. Zwar gibt die komplexe Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Rahmengebühren für die Tätigkeit des Steuerberaters vor, jedoch können die tatsächlich berechneten Preise von Steuerbüro zu Steuerbüro sowie auch je nach Auftrag stark variieren. Mit einigen Tipps und guter Vorbereitung lassen sich die Steuerberater-Kosten besser überblicken und sparen. Wir gehen der Frage nach, welche Faktoren die Steuerberater-Preise beeinflussen und geben hilfreiche Tipps zur Kostenoptimierung.

Diese Faktoren beeinflussen die Steuerberater-Kosten entscheidend

Grundsätzlich darf ein Steuerberater Kosten in Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Leistung berechnen. Die Grundlage für diese Berechnung bildet die Steuerberatervergütungsverordnung, welche die genaue Berechnung der Kosten sowie deren maximale Höhe regelt. Dies bedeutet also, dass zunächst die in Auftrag gegebene Leistung maßgeblich für die Höhe der Bezahlung ist.

Des Weiteren spielt der Aufwand eine große Rolle: Soll z. B. eine Steuererklärung erstellt werden, benötigt der Berater viele Dokumente und Belege. Sind diese übersichtlich geordnet und sortiert, können die Formulare recht schnell ausgefüllt werden. Fehlen jedoch wichtige Unterlagen oder muss der Steuerfachmann alle Belege zunächst selbst sortieren, muss er einen höheren Aufwand betreiben, was sich entsprechend negativ auf die Kosten auswirken kann.

Steuerberater-Preise: Verschiedene Abrechnungsmethoden sind möglich

Die wichtigsten drei Berechnungsarten der gesetzlich geregelten Vergütung eines Steuerberaters sind Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren. In den meisten Fällen berechnen sich die Kosten für den Steuerberater nach dem sogenannten Gegenstandswert. Hierbei handelt es sich um die Summe, welcher sich der Steuerberater annimmt; bei privaten Steuererklärungen z. B. entspricht diese dem Bruttojahreseinkommen.

Geht es z. B. nach Erhalt des Steuerbescheids um einen Einspruch beim Finanzamt wegen eines strittigen Steuerbetrags, entspricht dieser Betrag dem Gegenstandswert. In anderen Fällen werden einzelne Leistungen abgerechnet, z. B. das Ausfüllen des Mantelbogens der Steuererklärung. Eine dritte Variante ist die Abrechnung nach Zeiteinheit, etwa pro angefangener halber Stunde Beratungsgespräch.

Bei Überschreitung der Mittelgebühr – Begründung einfordern

Die Steuerberater-Kosten sind nicht einheitlich festgelegt. Für alle Abrechnungsmethoden und Leistungen gibt es sogenannte Steuerberater Gebührentabellen in der StBVV, die preisliche Rahmen für die Höhe der Steuerberater-Kosten vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens hat der Steuerberater jedoch einen großen Ermessensspielraum, da die Gebühren nur innerhalb der vorgegebenen Spannen zwischen den minimalen und maximalen Beträgen liegen müssen. Diese Honorarspannen werden dabei als “Zehntes” bezeichnet, worunter ein Zehntel der vollen Gebühr verstanden wird. Bei einem normalen Fall ist als angemessene Gebühr von einer Mittelgebühr auszugehen – diese ist die mittlere Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens.

Wichtig:
Der Steuerberater kann auch eine niedrigeres oder höheres Honorar verlangen, als im gesetzliche Gebührenrahmen festgelegt. Jede Abweichung von der Gebührenordnung, egal ob nach oben oder nach unten, muss jedoch schriftlich festgehalten werden.

Die folgende Tabelle zeigt für einige Fälle, was Steuerberater in Zehnteln für ihre Tätigkeit in Rechnung stellen:

Leistung Honorarspanne mittlerer Faktor
Rat, Auskunft (Erstberatung) 1/10 - 10/10 0,55
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte (gegenwärtig ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 8.000 Euro) 1/10 - 6/10 0,35
Ermittlung der Werbungskosten 1/20 - 12/20 0,325
Einnahmenüberschussrechnung 5/10 - 20/10 1,25
Erklärung zur Gewerbesteuer 1/10 - 6/10 0,55
Rat, Auskunft (Erstberatung) 1/10 - 10/10 0,35
Buchführung (monatliche Gebühr) 2/10 - 12/10 0,7

Um die konkreten Gebühren zu berechnen, muss zunächst der Gegenstandswert bekannt sein, da sich nach diesem die sogenannte volle Gebühr (10/10) richtet. Dafür finden sich im Anhang der Steuerberatergebührenverordnung die Tabellen A bis E, in denen bestimmten Gegenstandswerten sortiert nach Bereich eine volle Gebühr zugeordnet wird. Von dieser vollen Gebühr darf ein Steuerberater einen gewissen Anteil verlangen bzw. einen Faktor festlegen. Die Kosten werden also folgendermaßen berechnet:

Volle Gebühr (Maximalgebühr) x Faktor = konkrete Gebühr (Kosten)

Im Folgenden einen Auszug der Tabelle A, welche beispielsweise für die Gebührermittlungen bei Einkommenssteuererklärungen genutzt wird:

Gegenstandswert von.. - .. Euro volle Gebühr (10/10) Euro
900-1.200 89
9.000-10.000 510
19.000-22.000 678
45.000-50.000 1.098
95.000-110.000 1.422

Beispiel Einkommenssteuererklärung: Im Fall der Erstellung der Steuererklärung über Einkünfte von 30.000 Euro beträgt der Gegenstandswert 30.000 Euro. Somit ist die volle Gebühr laut Tabelle A derzeit 796 Euro. Diese volle Gebühr muss aber noch mit dem Faktor multipliziert werden: Da die Honorarspanne bei Einkommenssteuererklärungen zwischen 1/10 und 6/10 liegt, dürfen zwischen 79,60 und 477,60 Euro berechnet werden. Bei einem durchschnittlichen Fall wird meist die Mittelgebühr angesetzt. In dem Fall sind das 3,5/10, also Kosten von 278,60 Euro. Bei Überschreitung dieser Mittelgebühr hat der Mandant das Recht, eine Erklärung der Preise von seinem Steuerberater zu fordern. Es muss ein bestimmter Grund für die höheren Kosten vorliegen, z. B. ein erhöhter Arbeitsaufwand oder eine außerordentliche Komplikation. Für bestimmte Tätigkeiten wie Lohnbuchhaltung besteht außerdem die Möglichkeit, mit dem Steuerberater einen pauschalen Preis für die Abrechnung zu vereinbaren.

Beispiel Ausfüllung Mantelbogen: Einem Gegenstandswert von 50.000 Euro entspricht – in der ‘Landwirtschaftlichen Tabelle – Jahresumsatz’ der Vergütungsverordnung – eine volle Gebühr von 387 Euro. Die Spanne für das Ausfüllen des Mantelbogens liegt zwischen 1/10 - 6/10, das heißt es dürfen zwischen 38,7 und 232,2 Euro berechnet werden. Die Höhe des zulässigen Betragsrahmens hängt u. a. vom Schwierigkeitsgrad des Auftrags ab. Verlangt Ihr Steuerberater mehr als die Mittelgebühr, muss er Ihnen das erläutern.

Tipps zum Optimieren der Steuerberater-Kosten

Die zahlreichen Details der Steuerberatervergütungsverordnung zu überblicken und zu verstehen, ist nicht leicht. Im ersten persönlichen Gespräch mit dem ausgewählten Steuerberater sollte daher ausführlich auf dessen Preise eingegangen werden. Am besten erkundigt man sich bei dieser Gelegenheit auch danach, welche Arbeitsschritte man dem Experten ohne Schwierigkeiten abnehmen kann, denn das könnte die Steuerberater-Kosten reduzieren.

Das gilt für die Steuerberater-Kosten privater Personen sowie Gewerbetreibender. Auch Existenzgründer sollten sich genauer danach erkundigen, welche Arbeiten sie dem Steuerberater abnehmen können. Wird beispielsweise eine GmbH gegründet, muss u. a. eine Gesellschafterliste vorgelegt werden. Diese kann problemlos von den Gründern selbst erstellt werden. Außerdem kann für den Gesellschaftervertrag eine bereits bestehende Vertragsvorlage genutzt werden, was die Kosten senken kann.

Grundsätzlich gilt: Je höher der untersuchte Betrag, sprich der Gegenstandswert, desto mehr verdient ein Steuerberater an seinem Kunden.

Unser -Tipp für Sie:
Auch die Kosten für den Steuerberater selbst können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden, allerdings gilt dies nicht für Privatpersonen. Falls die Preise des Steuerberaters verdächtig hoch erscheinen, kann man diese kostenfrei von der zuständigen Steuerberaterkammer überprüfen lassen.
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