Anwaltskanzlei K. Roth in Hamburg
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Die Anwaltskanzlei K. Roth in Hamburg steht mittelständischen Unternehmen sowie Verbrauchern im ganzen Bundesgebiet bereits seit 1999 als erfahrener Partner in allen Rechtsangelegenheiten zur Seite. Die hohe, auf langer Erfahrung beruhende Kompetenz ermöglicht es der Kanzlei, ihre Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten optimal zu vertreten. Da das Büro eng mit renommierten Steuerberatern zusammenarbeitet, findet der Klient auch in Sachen Steuerrecht jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner. Dank des Titels “zertifizierter Testamentsvollstrecker” übernimmt Kanzleigründer Rechtsanwalt Karlheinz Roth seit 2008 auch Aufgaben rund um das Thema Testament für seine Klienten.
Anwaltskanzlei K. Roth – Ihre zuverlässige Kanzlei in Hamburg
Neben dem allgemeinen Zivilrecht übernimmt die Kanzlei Mandate auch in den Bereichen des Bau- und Architekten-, Erb- und Kaufrechts. Sollte der Klient Unterstützung in puncto Internet-, Kauf- oder Mietrecht benötigen, hilft das Anwaltsbüro auch hier schnell und kompetent weiter. Auch bei Fragen rund um das Thema Ausländerrecht, z. B. in Bezug auf die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung sowie Ausweisung und Abschiebung, steht die Kanzlei ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Die Leistungen der Kanzlei Anwaltskanzlei K. Roth im Überblick:
- Allgemeines Zivilrecht
- Ausländerrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Kaufrecht