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Korrekte Baulohnabrechnung benötigt ein sicheres Fundament

Die Baulohnabrechnung ist kompliziert.Zahlreiche unterschiedliche Tarifverträge, komplexe gesetzliche Vorschriften sowie die vielen Ersatz- und Sonderleistungen wie Wegegeld, Schlechtwettergeld und Gefahrenzulage – die Baulohnabrechnung ist einer der kompliziertesten Bereiche der Lohnbuchhaltung, wovon Begriffe wie Ansparkonten, Arbeitszeitausgleich, Saison-Kurzarbeitergeld und Mehraufwands-Wintergeld einen Eindruck vermitteln. Viele baugewerbliche Arbeitnehmer sind im Laufe einer Saison bei mehreren Firmen beschäftigt; ihre Urlaubsansprüche können sie übertragen, wofür die Dachorganisation SOKA-BAU Sorge trägt. Die Baulohnabrechnung sollte von einem erfahrenen Experten übernommen werden, damit alles seine Richtigkeit hat und keine Komplikationen entstehen.

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Lohnabrechnung im Baugewerbe

Die komplexe Abrechnungsstruktur ist notwendig, da die Baubranche von kurzen Beschäftigungszeiten, wetterbedingten Ausfällen und vielen weiteren Besonderheiten geprägt ist. Die Tarifparteien haben hierfür in gemeinsamer Anstrengung zwischen Arbeitnehmern und -gebern tragfähige Lösungen gefunden, ohne dass der Staat regulierend eingegriffen hat. Das Urlaubskassenverfahren ist im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und im Verfahrenstarifvertrag (VTV) genau geregelt. Über die SOKA-BAU werden auch Bereiche wie zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft und die Finanzierung von Berufsausbildungen geregelt.

Baulohnabrechnung: Kompetente Lohnbüros gewährleisten einwandfreie Abwicklung

Nicht nur die Berechnung des genauen Baulohns, auch die zahlreichen amtlichen Meldepflichten (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Lohnsteuer etc.) werden von einem kompetenten Baulohnbüro stets fristgerecht und ohne formale Fehler erledigt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wesentlich günstiger, die Baulohnabrechnung an ein externes Lohnbüro zu übertragen, als qualifizierte Fachkräfte selber fest anzustellen. Wird versucht, die Baulohnabrechnung in Eigenregie vorzunehmen, stellt sich schnell heraus, das der zeitliche Aufwand einfach zu groß ist – an einem qualifizierten Lohnbüro für die Baulohnabrechnung führt kein Weg vorbei.

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Ein Sonderfall im Bereich der Lohnabrechnung: Baulohn und Urlaubsanspruch

Besondere steuer- und sozialrechtliche Gegebenheiten machen den Baulohn also zu einem echten Spezialfall im Bereich Lohnabrechnung. Unter dem Namen SOKA-BAU haben sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) zusammengeschlossen; es handelt sich um Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.), HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.) und IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt). Für sämtliche baugewerblichen Arbeitnehmer führt die SOKA-BAU ein sog. Arbeitnehmerkonto, um die Urlaubsansprüche zu wahren: Die Arbeitnehmer beantragen den Urlaub bei demjenigen Arbeitgeber, bei dem sie gerade beschäftigt sind, auch wenn sie ihre Urlaubstage bei einem anderen Unternehmen erarbeitet haben. Die SOKA-BAU erstattet den Arbeitgebern die ausgezahlte Urlaubsvergütung.

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