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Wie hoch sind die üblichen Inkassokosten und wer muss sie tragen?

Wer seine Inkassokosten gering hält, verschafft sich in einem Rechtswettstreit dringend benötigte Sicherheit, was die Schadenminderungspflicht angeht. Ein Gläubiger, der bereits eine lange Zeit auf die Begleichung der versendeten Rechnungen wartet, wird nach einer Weile ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen. Das ist völlig legitim und schützt sowohl Händler als auch Verbraucher, da es eine gewisse Zahlungssicherheit bietet. Wer trägt jedoch die dabei entstehenden Inkassokosten?

Generell werden die für Inkassounternehmen entstehenden Kosten dem sogenannten Verzugsschaden zugeschrieben. Dieser Schaden bezeichnet die für den Gläubiger auftretenden Unannehmlichkeiten, welche durch den Zahlungsverzug des Schuldners entstehen. Damit können die Inkassokosten im Normalfall vollständig auf den Schuldner umgelegt werden. Es ist verständlich, dass der Schuldner dieser Praxis nicht eben wohlgesonnen gegenübersteht. Rechtens ist es aber auf jeden Fall!

Eine Umlegung der Inkassokosten ist, zumindest im Fall von zahlungsfähigen Schuldnern, die Norm im Inkassogeschäft. So werden weitere Mehrkosten für den Auftraggeber vermieden und das Inkassobüro erhält den Lohn für seine Arbeit. Der Schuldner kommt bei diesem Arrangement nicht so gut weg – im Allgemeinen trägt dieser jedoch durch das Ausbleiben der Zahlung die Schuld an seiner Misere. Sollte dies nicht der Fall sein, kann natürlich auch eine Stundung oder Ratenzahlung ausgemacht werden.

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Die Höhe der Inkassokosten

Eine weitere Tatsache, die für den Schuldner nicht sonderlich angenehm sein dürfte, ist, dass es für die Höhe der Inkassokosten keine gesetzlich bindende Regelung gibt. Die große Mehrzahl an Inkassounternehmen hält sich jedoch an die Vergütung für Rechtsanwälte und kommt damit auch der Schadenminderungspflicht nach. Diese Pflicht obliegt dem Geschädigten, in diesem Fall dem Gläubiger, und besagt, dass er seinen Schaden so gering wie möglich halten muss. Wer also ein unseriöses Inkassobüro engagiert und dem Schuldner zu hohe Kosten aufdrückt, kann deswegen gerichtlich belangt werden.

Wie setzen sich die Inkassokosten zusammen?

Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach der Höhe der Hauptforderung: In der öffentlich einsehbaren Gebührentabelle für Rechtsanwälte (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG) werden die für einen bestimmten Betrag zu entrichtenden Gebühren immer mit 1,3 multipliziert. Bei einem Gegenstandswert von 2.000 € betragen die zu entrichtenden Gebühren z. B. 173 € (133 x 1,3 = 172,9).

Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Auch wenn der Schuldner die entstehenden Inkassokosten trägt, sollte der Gläubiger sich ausschließlich an seriöse Inkassobüros wenden. Ein Gütesiegel für Inkassounternehmen ist z. B. die Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (BDIU).

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