Forderungsverkauf: Wann lohnt sich die Vollabtretung an ein Inkassobüro?
Der Forderungsverkauf meint laut Definition die vollständige Abtretung von Forderungen eines Unternehmens gegen einen Schuldner an einen Dritten. Um die Liquidität zu sichern, kann es empfehlenswert sein, eine Forderung an ein Inkassobüro abzutreten und zu verkaufen. Der Forderungsverkauf bringt eine große Erleichterung: Das verkaufende Unternehmen muss nicht länger dem überfälligen Geld hinterherlaufen. Die Sorge, dass man trotz der ganzen Bemühungen am Ende keinen einzigen Cent sieht, gehören damit der Vergangenheit an. Für den Forderungsverkauf erhält der Verkäufer nämlich den finanziellen Gegenwert der Forderung abzüglich einer Risikopauschale. Auch kann man auf diese Weise Zeit und Freiräume gewinnen, um sich wieder den eigentlichen Aufgaben zu widmen.
Wichtig: Beim Forderungsverkauf handelt es sich um eine Vollabtretung einer Forderung ohne Zweckbindung.
Für wen empfiehlt sich der Forderungsverkauf?
Nicht immer sieht man als Unternehmer oder Privatperson am Ende das einem zustehende Geld wieder. Und selbst wenn, dann ist es oft teuer erkauft: Es braucht viel Zeit und Energie, um dem Schuldner hinterherzulaufen und die Forderungen einzuziehen – eine Sicherheit für Erfolg gibt es dabei nicht. Um dieses Problem zu lösen, gibt es den Forderungsverkauf. Inkassobüros kaufen die Forderung von Unternehmen und Privatpersonen auf und entlasten diese damit. Gerade Firmen, die um ihre Liquidität fürchten und auf das Geld angewiesen sind, können so Sicherheit gewinnen. Das Inkassobüro wird durch den Forderungskauf sowohl wirtschaftlicher als auch rechtlicher Inhaber der Forderung.
Der Forderungsverkauf unterscheidet sich von der Inkassozession. Letztere meint eine alleinige Forderungsabtretung zum Zwecke der Einziehung. Beim Forderungsverkauf hingegen ist die vollständige Abtretung der Forderung nicht zweckgebunden.
Echtes und unechtes Factoring
Die Vollabtretung von Forderungen wird im Inkasso auch Factoring genannt. Unterscheiden muss man hier zwischen echtem und unechtem Factoring. Bei echtem Factoring ist eine Rückabwicklung des Forderungsverkaufs ausgeschlossen. Unechtes Factoring hingegen erlaubt eine Rückgängigmachung des Verkaufs der Forderung, wenn diese nicht eingetrieben werden konnte.