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Führerschein ab 17: So findet man die richtige Fahrschule

Während früher mit der Volljährigkeit ein Führerschein erworben werden konnte, ist es Jugendlichen seit einigen Jahren nun möglich, einen Führerschein ab 17 zu machen. Das begleitete Fahren ab 17 in den Führerscheinklassen B und BE ist seit 2011 Teil des Dauerrechts. Jugendliche ab 16,5 Jahren können sich seither bei einer Fahrschule anmelden. Die Theorieprüfung darf nun frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres, und die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Genutzt werden darf der Führerschein ab 17 allerdings nur gemeinsam mit einer Begleitperson, für die bestimmte Bedingungen gelten.

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Modellversuch mit positiven Resultaten

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens dürfen bereits 17-jährige ans Steuer. Fahranfänger fahren häufig mit hoher Risikobereitschaft. Statistische Erhebungen haben eindeutig nachgewiesen, dass dies in Kombination mit mangelnder Erfahrung zu einer weit überdurchschnittlich hohen Unfallquote führt. Um diesem Phänomen entgegen zu wirken wurden verschiedene Ansätze entwickelt. Niedersachsen entschied sich als einziges Bundesland dafür, das Begleitete Fahren ab 17 zu testen. Mit überraschendem Erfolg: nahezu 30 % weniger Unfälle und beinahe ein Viertel weniger Verkehrsverstöße sprechen eine deutliche Sprache.

Die Kosten für den Führerschein ab 17 betragen nur etwa 20 Euro mehr als für den normalen Führerschein. Diese Zusatzkosten fallen für Gebühren im Zusammenhang mit der Begleitperson und der Prüfungsbescheinigung an. Die Probezeit beträgt wie bei der normalen Klasse B 2 Jahre, wobei das Alkoholverbot bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt.

Begleitetes Fahren: Strenge Auflagen

Die als Begleitperson beim Begleiteten Fahren zugelassenen Personen müssen in der Prüfungsbescheinigung namentlich erwähnt werden, und älter als 30 Jahre alt sein. Um als Begleitperson für den Führerschein ab 17 fungieren zu können, sind zudem Bedingungen bezüglich der eigenen Fahrpraxis zu erfüllen: Man muss mindestens fünf Jahre einen Führerschein (Klasse 3 bzw. B oder BE, oder höher) haben, und darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister angesammelt haben. Während die Begleitperson einen 17jährigen beim Fahren begleitet, darf sie nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben.

Der Fahrer selbst darf sich nur mit 0,0 Promille ans Steuer setzen. Zusätzlich zum Führerschein ab 17 ist stets ein Lichtbildausweis mitzuführen. Um im Ausland zu fahren ist der Führerschein ab 17 lediglich sehr bedingt tauglich. Nur in Österreich darf das Begleitete Fahren ausgeübt werden. Eine Sondergenehmigung zum alleine fahren wird nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt, zum Beispiel wenn keinerlei andere Möglichkeit besteht, den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen.

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Wer einen Führerschein mit 17 besitzt, aber ohne Begleitperson oder Sondergenehmigung am Straßenverkehr teilnimmt, muss damit rechnen, dass er bei einer Kontrolle seine Fahrerlaubnis abgibt. Die Höhe des fälligen Bußgeldes wegen Verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung beträgt 150 Euro. Außerdem werden zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen.

Zusätzlich dazu ist der Besuch eines Aufbauseminars vorgeschrieben, bei dem über mögliche weitere Konsequenzen wie eine zweijährige Sperre entschieden wird. Wer sich für Begleitetes Fahren entscheidet, muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass bei ordnungswidrigem Fahren im Falle eines Unfalls keine Versicherung etwas bezahlen wird.

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