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Beerdigungskosten – wer zahlt?

Beerdigungskosten – wer zahlt? Die Verantwortung ist gesetzlich geregelt.In Deutschland besteht Bestattungspflicht: Verstorbene müssen nach der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt werden. Die Verantwortlichkeiten hierfür sind klar geregelt. Die nächsten Angehörigen müssen fristgerecht dafür sorgen, dass Leichenschau, Ausstellung der Todesbescheinigung und Beisetzung erfolgen; die entstehenden Kosten sind in erster Linie von den Erben zu tragen. Im Einzelfall kann sich dennoch die Frage stellen: Beerdigungskosten – wer zahlt? Falls keine Erben oder Verwandten mehr leben, müssen zum Unterhalt Verpflichtete hierfür aufkommen. Ist eine Person für den Todesfall verantwortlich zu machen, kann man die Kosten juristisch einfordern. Bei tödlichen Unfällen im Straßenverkehr greifen Sonderregelungen. Unabhängig davon, wer die Beerdigung bezahlen muss, ist es hilfreich, zeitig die Kosten und Leistungen von verschiedenen Bestattern in Erfahrung zu bringen.

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Die Verantwortlichkeiten im Überblick

Laut § 1968 des BGB sind es in erster Linie die Erben, meist also die nahen Angehörigen, welche Bestattungskosten zu tragen haben. Verwendet werden müssen jedoch nur Geldmittel, die aus dem Erblass stammen. Können oder müssen die Erben nicht zahlen, z. B. weil sie das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, nimmt das BGB zunächst die Familie des Verstorbenen in die Pflicht, ansonsten unterhaltspflichtige Personen. Die genauen Verantwortlichkeiten dafür, wer die Beerdigungskosten zahlt, richten sich nach dem Verwandschaftsgrad.

Bei Verstorbenen, die verheiratet gewesen sind, ist zuerst der Ehepartner zur Zahlung verpflichtet. In der nächsten Stufe der Verantwortlichkeit können die Kinder eines Verstorbenen zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet sein. Auch Eltern, Geschwister und deren Kinder müssen u. U. die Bestattungskosten ihres verstorbenen Verwandten übernehmen. Es kann die Situation eintreten, dass ehemalige Ehepartner der Zahlungspflicht unterliegen, auch dann, wenn bereits getrennte Hausstände bezogen worden sind. Aus nicht ehelichen Gemeinschaften entstehen im Rahmen der Totenfürsorgepflicht keinerlei Verbindlichkeiten.

Nach den Erben sind, sofern möglich, Verwandte in folgender Reihenfolge zur Zahlung von Beerdigungskosten verpflichtet: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen

Bei Unklarheiten an einen zuverlässigen Bestatter wenden

Für den Fall, dass innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Lösung dafür gefunden wird, wer die Beerdigungskosten zahlt, übernimmt eventuell zunächst die Gemeinde. Nach Möglichkeit werden die gesamten Kosten natürlich später wieder eingefordert. Auch Sozialhilfeträgern können erforderliche Beerdigungskosten in der Höhe auferlegt sein, die eine einfache, würdige Bestattung ortsüblich mit sich bringt.

Bestehen trotz der umfangreichen gesetzlichen Regelungen noch Unklarheiten, wie die Bestattung finanziert werden soll, sind vertrauenswürdige Bestattungsunternehmen ein kompetenter Ansprechpartner. Durch das Einholen unverbindlicher Angebote kann man einen ersten Eindruck von deren Servicequalität und Kundenfreundlichkeit gewinnen.

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